Versicherung zwingt zum Bankbesuch

Hallo Wissende,

ich bin bei der Deutschen BKK gesetzlich krankenversichert. Dabei handelt es sich um eine jener Versicherungen, die einen Zusatzbeitrag einziehen. Da ich in absehbarar Zeit die Versicherung wechseln werde, möchte ich die geforderten acht Euro monatlich per Internetbanking überweisen.

Dies hat im März funktioniert. Jetzt jedoch kam die Meldung, die BLZ sei falsch. Die Dame auf der Hotline der Versicherung teilte mir mit, eine Überweisung über das Internet sei nicht mehr möglich. Ich müsse mich schon zur Bank bemühen um ein Überweisungsformular auszufüllen.

Offensichtlich sollen die Versicherten mit allen Mitteln zum Ausfüllen der Einzugsermächtigung genötigt werden. Meine Fragen: Ist dieses Vorgehen der Versicherung nach Eurer Meinung zulässig und wo kann ich mich gegebenenfalls über das Verhalten meiner Versicherung beschweren?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Freundliche Grüße

Hans-Jürgen Schneider

Hallo,
wenn nur die Bankleitzahl nicht stimmt dann heisst das doch nicht das man den Beitrag nicht weiter über das Internet überweisen könnten.
Da war die Aussage der Kassen-MA. schon falsch.
Sicher wollen die Kassen eine Einzugsermächtigung haben - diese Art des Beitragseinzugs verursacht die wenigstens Verwaltungskosten bei der Kasse.
Das mit der Internet-Überweisung geht schon, einfach nochmals nachhaken
und wenn die Kasse weiterhin „stur“ bleibt würde ich die „Bareinzahlung“ ankündigen - du wirst sehen, dann klappt das schon.
Gruß
Czauderna

Wenn die Versicherung sowieso gewechselt werden soll, so ist es empfehlenswert innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung zur Zahlung eines Zusatzbeitrags vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das bedeutet, dass der Versicherte zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann und den Zusatzbeitrag nicht bezahlen muss. Das geht aber nur innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Zusatzbeitrag!
Grundsätlich kann eine gesetzliche Krankenversicherung immer zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Voraussetzung: mind. 18 Monate Mitgliedschaft in der KV.
Bei Sonderkündigung muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden! Für die Kündigung muss umgehend eine Folgeversicherer gefunden werden und die Mitgliedschaft bei dieser KV gegenüber der alten KV nachgewiesen werden. Gleichfalls benötigt der neue Versicherer eine Kündigungsbestätigung der vorhergehenden KV.
Also einfach wechseln und sich keine Gedanken über die Art der Zahlung des Zusatzbeitrags machen!

Hallo,
die Deutsche BKK hat zum 01.02.2010 einen Zusatzbeitrag eingeführt, d.h. da ist nix mehr drinne mit Sonderkündigung und Nichzahlung des Zusatzbeitrages. Er kann zwar kündigen (z.B. noch im April zum 30.06.)
muss aber trotzdem den Zusatzbeitrag zahlen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Hallo Wissende,

Dies hat im März funktioniert. Jetzt jedoch kam die Meldung,
die BLZ sei falsch. Die Dame auf der Hotline der Versicherung
teilte mir mit, eine Überweisung über das Internet sei nicht
mehr möglich. Ich müsse mich schon zur Bank bemühen um ein
Überweisungsformular auszufüllen.

Solch ein Fall ist mir nicht bekannt. Es ist mir auch schleierhaft, warum die zwischen Online- und Belegüberweisung differnzieren sollten. Hauptsache, die bekommen ihr Geld. Bei einer falschen BLZ war vllt. wirklich nur ein Schreibfehler etc. drin, Würde diesem hinweis also nochmal nachgehen und einfach eine neue Überweisung machen.

Offensichtlich sollen die Versicherten mit allen Mitteln zum
Ausfüllen der Einzugsermächtigung genötigt werden. Meine
Fragen: Ist dieses Vorgehen der Versicherung nach Eurer
Meinung zulässig und wo kann ich mich gegebenenfalls über das
Verhalten meiner Versicherung beschweren?

Für Beschwerden gibt es immer entsprechende Stellen und Ombudsmänner. Die erste Anlaufstelle wäre sicherlich die Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt - BVA).

Vielen Dank für Eure Antworten.

Freundliche Grüße

Hans-Jürgen Schneider

Grüße