Versicherungen

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Mitglied einer Eigentümergemeinschaft geworden (8 Wohneinheiten und 1
Restaurant in einem Gebäude). Meine Frage:
Ist das Restaurant unbedingt zusammen mit den Wohneinheiten in einer Versicherung
und mit einer Prämie zusammenzufassen oder ist das Restaurant separat zu
versichern? Denn m.E. ist das Risiko eines Restaurants größer als das einer
Wohneinheit und brauchte darum eine gesonderte Prämie.

Herzlichen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Surges

Sehr geehrter Herr Surges,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe davon aus, dass Sie die Gebäude-(Immobilien) Versicherung meinen. Es wäre durchaus möglich, Risiken zu teilen, jedoch rate ich nach den bisher vorliegenden Informationen davon ab.

Da das Gebäude eine bestimmte Größe nicht überschreitet, wäre es im Schadenfall sehr umständlich und aufwendig, mit zwei Gesellschaften in die Regulierung zu gehen. Bei der von Ihnen genannten Gebäudegröße sollten Sie den gesamten Komplex bei einer Versicherungsgesellschaft, in einem Vertrag, eindecken. Über eine Umlage könnte dann der Mehrbeitrag dem Restaurantbetreiber auferlegt werden.
Für eine Gebäudehaftpflicht ist die Risikoerhöhung nicht Prämienbelastend, Ausnahmen durchaus möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort vorerst weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder
Astral Versicherungsmakler

Hallo Herr Surges,

Tags: Feuerversicherung Haftpflicht gemischter Gebäudeversicherung Gefahrerhöhung
Geschrieben am 06.11.2009 12:41 von W o l f g a n g Ѕ u r g e ѕ

Wie bereits der Herr Rainer Epbinder
Astral Versicherungsmakler,
Geschrieben am 09.08.2011 12:46 von Α s t r a l V е r ѕ і c h e r u n g m a k l e r ,
ausführte empfiehlt sich das gesamte Haus bei einem Versicherer zu versichern.
Gleichwohl ist es durchweg möglich Beiträge / Prämien zu vergleichen. Unterschiede werden sicherlich auftreten. Bei manchen Versicherer gab es zumindest in der Vergangenheit sogenannte Probeanträge
(deutlich auf dem Formular handschriftlich gekennzeichnet !!!), unverbindliche Versicherungsanträge, da die entsprechenden Angabben so am einfachsten ermittelt werden konnten.

Hoffe das dies nun nach 2 Jahren für Sie noch immer in Frage kommt.
Mit freundlichem Gruß
fitzliputzli 1