Versicherungen

Liebe/-r Experte/-in,
hi,

ich habe mal follgende frage:

ich habe 1997 meinen führerschein gemacht.
ab 97 bis ca 2000 habe ich ein auto gefahren, welches über meinen vater als zweitwagen versichert war (würthembergische versicherung). ab ca 2000 habe ich den wagen über mich versichert und konnte prozente (glaube 80-90 %) auf mich überschreiben.
im jahre 2003 versuchte ich die versicherung zu wechseln, weil ich eine andere versicherung gefunden habe, die günstiger war.
die betonung liegt auf versucht.
ich habe zum jahresende, die würtembergische gekündigt und bin zum 1.januar 2004 zur hdi gewechselt.

ich habe damals meine 60% die ich laut schreiben der würtembergischen hatte, bei der hdi angegeben.
die hdi buchte den entsprechenden betrag für meine kfz versicherung ab.
jedoch hat mich die hdi immer wieder angeschrieben, das sie keine versicherungsbestätigung von der würtembergischen gekriegt hat.

nach einem halben jahr buchte die hdi mir den preis für 180% ab, weil sie keine bestätigung der würtembergischen kriegte ab, sie haben mich quasi als neuling eingestuft.

ich war natürlich sauer und ging zur zentrale der würtembergischen und fragte warum sie keine versicherungsbestätigung der hdi zusende.
sie sagten aber, das ich garkeinen anspruch auf die 60% habe, weil ich nie mit 180 % angefangen habe, sondern die prozente von meinen vater übernahm.
es war ein geschänk, das nur intern galt (ich habe aber um die prozente zu kriegen, eine rechtsschutz und haftpflicht mit abgeschlossen)

das ich damals knapp 4 jahre auf eigenen namen fuhr interessierte nicht.
zähneknirschend bin ich zur hdi gegangen und sie haben mich kulanterweise aus den vertag gelasen.
die differenz war aber futsch.
so bin ich zurück zur würtembergischen gewechselt, bis september 2007-
da habe ich mein auto verkauft.
im okt. 2009 habe ich einen anderen wagen bei der würtembergischen mit 55% auf mich angemeldet.

ich möchte aber den corsa den ich jetzt fahre verkaufen und mir einen größeren wagen zulegen.

ich habe im internet versicherungen gefunden, die günstiger sind, habe aber angst das mir das gleiche wie 2004 passiert.
darf die würtembergische das überhaupt?
worauf habe ich zu achten?

vielen, vielen dank im voraus

marion

Hey,

leider ist die Kfz-Versicherung nicht meine Hauptsparte, sodass ich mich nicht so richtig damit auskenne.

Ich weiß aber von unserer Gesellschaft, dass es Sondereinstufungen gibt, die nicht an einen anderen Versicherer bestätigt werden müssen! Bei uns ist es allerdings so, wenn ein Versicherungsnehmer zu uns kommt und nachweisen kann, dass er eine Sondereinstufung hatte, wir diese meistens übernehmen.

Es ist aber auf jeden Fall so, dass die Gesellschaft einen Schadenfreiheitsrabatt bestätigen muss und wenn es nur der"normale" ohne Sondereinstufung ist. Du warst ja schließlich Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeuges (nehme ich an) und hast dir deinen eigenen Rabatt erfahren, wenn du unfallfrei warst.

Ich hoffe, dass hat dir ein wenig geholfen.

LG

Sabrina

Liebe Marion,

180% für einen „Fahranfänger“ ohne Unfallschaden sind absolut unüblich. Die reguläre Einstufung erfolgt bei 120% bzw. 100%.
Sofern die Schadensfreiheitsklasse übertragen wurde, muss diese ja auch vorhanden sein (Formular TB28). Der zusätzliche Abschluß von Versicherungen als Bedingung für die Übertragung des Rabatts ist rechtlich unzulässig.
Grundsätzlich ist nun die Frage, welche Sachendesfreiheitsklasse Sie tatsächlich besitzen („Prozente“) und ob dieser Rabatt ein echter Rabatt ist. Rufen Sie doch einfach mal den aktuellen Versicherer an - am besten die Zentrale und nicht den Vertreter. Die können Ihnen dann die aktuelle SFK nennen.

Beste Grüße
Felix

Hallo Marion,

von 1997 - 2000 hat Dein Vater also einen Zweitwagen versichert, welchen Du fahren durftest.
Von 2000 - 2004 hast Du das Fahrzeug auf Deinen Namen versichert.
Dann, zum 01.01.2004, wurde Dir kein Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.

Also, wenn Du ein Fahrzeug auf Deinen Namen versicherst, dann sammelst Du auch einen „SFR“ (Schadenfreiheitsrabatt). Man spricht hier von schadenfreien Jahren. Nach einen Jahr unfallfreien Fahrens hast Du also SFR 1. Wichtig ist, die SFR- Jahre als Grundlage zu nehmen. Die Beitrags- Prozente können von Versicherer zu Versicherer abweichen.

Wenn der Versicherer Dir sagt, dass Du nie als Neuling mit einem Vertrag begonnen hast, könnte das bedeuten, dass der SFR immernoch Deinem Vater gehört. Bist Du sicher, dass DU auch VERSICHERUNGSNEHMERIN bist?

Es ist nicht ausschlaggebend, wer der Fahrer, Besitzer, Halter des Autos ist. Uns interessiert jetzt, wem der Versicherungsvertrag und der SFR gehört.

Ich könnte mir denken, dass das alles nur ein Missverständnis ist. Ist ja keine Seltenheit.
Ich schlage Dir vor, dass Du deinen aktuellen Kfz- Versicherer anrufst. (Ggf. direkt Deinen Vertreter, der deine Verträge betreut, der klärt das alles bestimmt gern)
Dann fragst Du, wie viele ausweisbare schadenfreie Jahre DEIN Vertrag auf DEINEN Namen hat.(Wichtig: Die schadenfreien Jahre müssen DIR gehören)
So. Wenn dann gesagt wird, dass Du 0 Jahre hast, dann frag warum. Die Aussage, dass Du nie bei 0 angefangen hast lassen wir nicht gelten. Frag, wem dann der SFR zu Deinem Vertrag gehört, wenn nicht Dir.
Wenn dann herauskommt, dass versehentlich Dein Vater der Besitzer des SFR ist, dann hast Du wohl des Rätsels Lösung erreicht. Der SFR muss dann auf Dich übertragen werden. Da gibt es noch Besonderheiten, auf die ich aber vorerst nicht eingehe.

Dein Fall ist nicht so einfach per Dreizeiler zu klären, hoffentlich konnte ich Dir trotzdem etwas helfen!

Im Zweifelsfalle: Fragen kostet nichts! Nerve Deinen Versicherer, bis Dir alles verständlich erklärt wurde. Das ist sein Job.

MfG Marcel

Hallo, Marion!

Ich will mal versuchen, diese Sache gaanz einfach zu erklären.

Solange Du bei der Württembergischen Versicherung bleibst, wirst Du mit den Prozenten wie gehabt weitergeführt.
Erst in dem Momemt, in dem Du wechseln möchtest, wird es interessant.
Die Gesellschaft wird Dir nur die schadenfreien Jahre bestätigen, die Du selber hättest „erfahren“ können.
D.h. Du wirst so gestellt, als hättest Du mit der Klasse SF 0 angefangen und dann Deinen SFR(Schadenfreiheitsrabatt) Jahr für Jahr runtergefahren.
Dass Du seinerzeit mit weniger Prozenten anfangen konntest, war ein Entgegenkommen der Würtembergischen.
Übrigens, entscheidend sind die SF, also die schadenfreien Jahre, nicht die Prozente. Die Prozente können nämlich von Vers. zu Vers. durchaus mit anderen schadenfreien Jahren korrespondieren!
Du solltest beachten, dass ein Direktversicherer Dich auch im Schadenfalle ohne Betreuung lässt, da kannst Du dann im Zweifelsfall in Timbuktu anrufen um einen Schaden abzuwickeln, ob das eine Ersparnis wirklich wert ist???

Also, ohne Einbußen kannst Du die Gesellschaft erst wechseln, wenn Du die höchste SFR-Stufe erreicht hast und schon ein paar Jahre unfallfrei mit dieser höchsten Stufe herumfährst, dann bestätigt Dir die Gesellschaft diesen Vertragsstand und Du kannst wechseln!

Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, lässt Di Dir von der Würtembergischen schriftlich geben, welchen SFR sie Dir bestätigen würde und damit gehst Du zur Konkurrenz und lässt Dir ein Angebot rechnen.

Wenn Du dann Geld sparen kannst, kannst Du auch wechseln, aber ein paar schadenfreuie Jahre verlierts Du auf jeden Fall!

Re: versicherungen

Hallo, Marion!

Ich will mal versuchen, diese Sache gaanz einfach zu erklären.

Solange Du bei der Württembergischen Versicherung bleibst, wirst Du mit den Prozenten wie gehabt weitergeführt.
Erst in dem Momemt, in dem Du wechseln möchtest, wird es interessant.
Die Gesellschaft wird Dir nur die schadenfreien Jahre bestätigen, die Du selber hättest „erfahren“ können.
D.h. Du wirst so gestellt, als hättest Du mit der Klasse SF 0 angefangen und dann Deinen SFR(Schadenfreiheitsrabatt) Jahr für Jahr runtergefahren.
Dass Du seinerzeit mit weniger Prozenten anfangen konntest, war ein Entgegenkommen der Würtembergischen.
Übrigens, entscheidend sind die SF, also die schadenfreien Jahre, nicht die Prozente. Die Prozente können nämlich von Vers. zu Vers. durchaus mit anderen schadenfreien Jahren korrespondieren!
Du solltest beachten, dass ein Direktversicherer Dich auch im Schadenfalle ohne Betreuung lässt, da kannst Du dann im Zweifelsfall in Timbuktu anrufen um einen Schaden abzuwickeln, ob das eine Ersparnis wirklich wert ist???

Also, ohne Einbußen kannst Du die Gesellschaft erst wechseln, wenn Du die höchste SFR-Stufe erreicht hast und schon ein paar Jahre unfallfrei mit dieser höchsten Stufe herumfährst, dann bestätigt Dir die Gesellschaft diesen Vertragsstand und Du kannst wechseln!

Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, lässt Du Dir von der Würtembergischen schriftlich geben, welchen SFR sie Dir bestätigen würde und damit gehst Du zur Konkurrenz und lässt Dir ein Angebot rechnen.

Wenn Du dann Geld sparen kannst, kannst Du auch wechseln, aber ein paar schadenfreuie Jahre verlierst Du auf jeden Fall!

Michael

Liebe Marion,

bei der Zweitwageneinstufung SF 2 = 85 % handelt es sich um eine
Sondereinstufung. Diese SF2 können nicht von Versicherung zu Versicherung so
ohne weiteres mitgenommen werden - das ist leider so und auch nicht zu ändern.
Allerdings werden natürlich die normal erfahrenen Jahre (sozusagen nach der SF 2)
übertragen, d.h. an sich das die weiteren Jahre übertragen werden müssten. Also
fährst Du z.B. 4 Jahre schadenfrei werden 2 Jahre definitiv übertragen an den
nächsten Versicherer !!!

Daher verwundert es mich das nun bei der HDI keine Prozente angekommen sind.
Denn seinerzeit wurde zumindest lt. Deiner Email eine Rabattübertragung von
Deinem Vater auf Dich durchgeführt - was an sich schon verwunderlich ist - da
dieses gar nicht bei einer Sondereinstufung SF 2 = Zweitwagenregel funktioniert.

Sicherheitshalber würde ich bei der Württembergischen anrufen und fragen
welcher SFR Rabatt bei einem Wechsel der Versicherung nun übertragen wird.
Bei weiteren Fachfragen oder wenn Du Unterstützung benötigst kannst Du gerne
Kontakt mit meinem Büro aufnehmen bezugnehmend auf diese Email unter
www.kundler.com

Liebe Grüße
mr. dave72

Hallo,
marion Tags: Versicherungen
Geschrieben am 19.05.2010 19:12 von С о r p u s I u r i ѕ C i v i l e ѕ

In 2011 sollten SF 14 mit 40 % erreicht worden sein. Nachfolgend die Klassen bis 11 Jahre. SF11/10/9 je 45 %. SF8/7 je 50 %. SF6/5 je 55 %.SF4 60 %. SF3 70. SF2 85. SF1 100%. Zw/SF 1/2 140 %. Klasse S 155 %. Klasse 0 230%. Klasse M 245 %.
durchschnittlich fallen von 230 % ausgehend nach 14 Jahren 70 % jährlich an, zum Schluß wäre dann in SF13/12 40 % erreicht.
Lösunng: Anrechnnung nach TB 28, nicht nur gelegentliches Fahren. Soweit der nächste Versicherer dies nicht akzeptiert, einfach 5 verschiedene Versicherungen anrufen und sich die gewünschen Prozente bei niedrigstem Beitrag geben lassen(funktioniert).
Gruß Fitzlipupli 1