Versicherungen

Liebe/-r Experte/-in,
in einer gaststätte hat mir jemand ein bier über mein i-phone 4 (3wochen alt) gekippt.
er hat es seiner versicherung (gothaer) gemeldet.
ich soll mein gerät nun einschicken. ich möchte das aufgrund meiner privaten daten aber nicht.
habe einen originalnachweis /begutachtung durch eine fachwerkstatt/offizieller händler der versicherung gegeben. hinzu noch den original kaufbeleg. muss ich das gerät einschicken und somit aus der hand geben?
danke und gruss markus geißler

Hallo Markus,
sorry für die Wartezeit. Bei mehr gehts derzeit drunter und drüber.
Nun zu deinem Handy. Wenn der Versicherer auf einer Einsendung besteht, wirst du wohl kaum drum herum kommen.
Zum Thema Daten. Sind diese auf einer internen Speicherkarte oder der Sim-Karte, kannst du diese ja rausnehmen.
Der Grund für die „Engstirnigkeit“ aus Sicht der Geschädigten ist in der Tatsache begründet, dass fast nirgendwo so viel schräge Geschichten laufen, wie bei Handies, Laptops etc.
Gruß Gerd

hallo!

was ist aus deiner iphone-geschichte geworden?? habe nämlich gerade fast das gleiche problem! :frowning:((

Liebe/-r Experte/-in,
in einer gaststätte hat mir jemand ein bier über mein i-phone
4 (3wochen alt) gekippt.
er hat es seiner versicherung (gothaer) gemeldet.
ich soll mein gerät nun einschicken. ich möchte das aufgrund :meiner privaten daten aber nicht.

Hallo zusammen,
Ich habe noch eine Anmerkung zum Beitrag von Gerd (14.01.11)-
Die „Engstirnigkeit“ hat nicht nur mit der Vielzahl von Versicherungsbetrügen zu tun, die in Zusammenhang mit Handy´s verübt werden.
Vielmehr liegt die Begründung in den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertrag. Der Versicherer ist per Vertrag verpflichtet
a) berechtigte Ansprüche zu befriedigen
b) unberechtigte Ansprüche abzuwehren

Pkt. b) wird dann immer so ausgelegt, dass der Versicherer völlig willkürlich die Zahlung verweigert.
NEIN- er ist verpflichtet zu prüfen ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind. Dies gilt dann zum einen in der Sache und in der Höhe. Dazu ist es dem Versicherer erlaubt alle ihm für nötige erachtete Maßnahmen zu ergreifen, sofern sie zumutbar sind.

Dazu gehört eben auch, dass der Geschädigte dass Handy einschicken muss (auf Kosten des Versicherers - also unfrei einschicken). Die SIM-Karte gehört allerdings nicht dazu.