Versicherungen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Problem mit einem Diebstahl, wo die Versicherung sich querstellt.

Folgendes ist passiert:
Mein in meinem Haushal lebender SOhn war mit seiner Kollegin in die Berufsschule nach Ffm gefahren und hat seinen PKW (Schlüssel = Funkfernbedienung) in einem Parkhaus abgestellt. Sein Laptop und der seiner Kollegin waren im nicht einsehbaren Kofferaum seines A3 abgelegt. Laptop ist in der Schule nicht erlaubt und beide müssen nach der Schule zum Arbeitgeber und dort arbeiten Sie mit ihren Privat-PCs,

Polizei hat den Einbruch (der irgendwie elektronisch stattgefunden hat, da es keine Einbruchspuren gab. Ploizei hat das auch nicht in Frage gestellt, denn heutzutage kann man mit elektronischen Mitteln ein solches Schloss knacken.

Wir haben es der V. gemeldet und dort wurde unsallerdings nur telefonisch bestätigt, dass der Laptop über die Hausrat nur versichert ist, wenn der Inbruch in einem Gebäude stattgefunden hat. Und das wäre ja bei dem Parhaus der Fall.

Erst kam die V. und hat behauptet, dass es sich um keinen nachgewiesenen Diebstahl handel, weil es keine EInbruchspuren gab. Dann habe ich interveniert und wir hatten ja auch eine Bestätigung der Kollegin meines Shnes, dass der Wagen abgeschlossenen war.

Nun kommt die Versicherung und behauptet, das wäre erweiterter Diebstahl und da ist lt. Versicherungsbedingungen der Laptop nicht mitversichert. Komischerweise wurde der Preis für die gestohlende WII inzwischen überwiesen. Die ist ja auch irgendwie nur ein Computer. Oder?

Wie kann ich jetzt mein Recht geltend machen. Wie muss ich vorgehen? Kann man nicht auch das Parkhaus in Regress nehmen?
Dort gibt es Kamaeras die nach der Auswertung nichts gebracht haben, weil die Aufnahmen zu dunkel waren und man nichts gesehen hat.

Ich wäre für einen Tip dankbar.

Vielen Dank schon mal.

VG

Klaus

Hallo Klaus,
ich sehe keine Chance auf die Erstattung des Laptops.
Richtig ist, in der Hausratversicherung gibt es eine Außenversicherung. Diese gilt ausschließlich bei Einbruch/ Diebstahl in Gebäuden.
Richtig ist auch, dass ein Parkhaus ein Gebäude ist. Jedoch versichert ist Einbruch. Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses. Um in ein Parkhaus zu gelangen muss ich kein Hindernis überwinden. Ergo es liegt kein Einbruch vor. Somit keine Entschädigung!
Es gibt Hausratbedingungen in welchen Diebstähle aus KFZ mitversichert sind. Dort sind jedoch nicht alle Gegenständ abgesichert. Ein Laptop gehört mit großer Sicherheit nicht zu den versicherten Gegenständen.

Sorry, wie gesagt ich sehe keine Möglichkeit

Michael

HALLO KLAUS,

die Hausratversicherung würde nur zahlen, wenn z.B. in das Gebäude eingebrochen wäre, das ist hier nicht der Fall, da in das Parkhaus nicht eingebrochen wurde, denn es ist öffentlich zugänglich. Das Parkhaus kann hier nicht zur Zahlung herangezogen werden, die haben sich mit Ihren Haftungsbedingungen sicherlich dagegen abgesichert, und auch die KFZ-Versicherer erkennen die elektronischen Einbrüche ins Fahrzeug ohne Aufbruchspuren nicht an. Selbst wenn, alles was nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist, ist nur gegen Zuschlag versicherbar. Ich würde die Frage zur Sicherheit noch einen Kollegen stellen, da mein Fachgebiet nun mal " Krankenversicherung-Sozialversicherung" ist.
Mit freundlichen Grüssen

Leo

Einem Regress gegen das Parkhaus gebe ich keine Chance. Zu dem Einbruch müsste man den Bedingungswortlaut vorliegen haben.
MfG
WS

Guten Tag Herr Lang,

ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten, da es unter Rechtsberatung einzuordnen ist.

Sorry

MfG
Daniel Sakru