Versicherungen

Liebe/-r Experte/-in,
2004 hat ein Versicherungsfinanzmakler unseren 20 Jährigen Sohn überredet, sein von der Oma geerbtes Geld in 2 Versicherungen anzulegen.50.000 E.in Standard Life und 50.000E in Vienna Life British.Diese Gelder wurden in ein Beitragdepot gelegt.Damit würden 5Jahre die beiden Versicherungen bedient. Der Herr hatte meinen Sohn, schon nach 12 Jahren bis zu 250.000E. Gwewinn versprochen.Mir wurde das alles zu unsicher und beauftragte einen Rechtsanwalt, das eingezahlte Geld zurückzufordern.nach viel Ärger erhielt mein Sohnvon am 02.Juli2009 einen Rückkaufswert von Standart Life,von47.914,41Euro.Am 28.04.2009 erhielt mein Sohn nach etlichen Anmahnungen unseres Rechtsanwaltes, 14.120 Euro.Meiner Meinung nach müßte doch der Makler den Rest von Ca.33.000Euro zurückzahlen.Er hat meinem Sohn 2004 einen Wisch unterschreiben lassen,wo der Makler die Kreuze selber eingetragen hatte.Mündliche Risiken hat Er uns zu keiner Zeit gesagt.Wir haben dem Herrn blindlings vertaut, Er sagte, der Sohn bekommt so viel heraus,daß Er mit 40 Jahren nicht mehr arbeiten Braucht.Zudem hat Er ihm zusätzlich 8 Stück Versicherungen aufgehalst,die wir zum größten Teil gekündigt haben, weil die Prämien so viele waren, daß vom Gehalt nichts mehr übrigeblieben ist. Bitte helfen Sie uns.Vielen Dank.Viele Grüße, G.

Es tut mir leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo !

Ich brauche ein paar weitere infos. Hat der Sohn einen Maklervertrag unterschrieben ? Welchen Umfang hat dieser ? Darf der Makler, lt. Vertrag, neue Abschlüsse tätigen, ohne weitere Unterschrift durch den Sohn ? Wurden die Gewinnversprechen in irgendeiner Form schriftlich fixiert ? Gibt es eine Beratungsdokumentation der damiligen BEratung ?

Grüße aus Essen

Haller

Alle getätigten Aussagen stellen eine rein private Meinung dar. Daher kann keine Haftung übernommen werden.

Hallo,ein Maklervertrag wurde von meinem Sohn 13.06.2004 unterschrieben.Der Vertrag besteht aus 3 Absätze:Unter Anderem,der Makler ist bevollmächtigt,bestehende Versicherungen abzuschließen,wobei er sich grundsätzlich den Wünschen des Auftraggebers unterwirft.Der Vertrag wurde von unserem Rechtsanwalt 2008 gekündigt.Die Gewinnversprechen wurden in einem Versorgungsvorschlag dokumentiert, ohne Unterschrift.Es existiert tatsächlich eine Erklärung zum Beratungsgespräch für Britisch LIFE One,vom Makler angekreuzt, das er meinen Sohn unterschreiben lassen hat.(Der Durchschlag ist unvollständig ausgefüllt, ohne Datum usw.Es fand keine mündliche Beratung statt.Wir hatten alle drei den Herrn dummerweise vertraut.

Vielen Dank, führ Ihr Interesse

Viele Grüße aus München

Girgl

Hallo,

Zum Thema der zusätzlichen Versicherungen kann man dann nur sagen: geschäftsrisiko mit einem Makler…
Zu den gewinnversprechen: das sind immer unverbindliche zahlen. Aber mal ehrlich, bitte nicht böse sein, da kann man nur sagen gier frisst Hirn. Wenn jemand sagt er verfunffache das Kapital, ohne Risiko muss ein hacken sein. Hier war er das alles in Aktien bzw fonds mit sehr hohen aktienanteil angelegt wurden. Das birgt immer Risiken…

Meine Empfehlung: der ombustsmann für Versicherungen .

Grüße aus Essen Haller

Dies stellt eine rein private meinungsäuserung Dar. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Hallo Haller,
danke für die schnelle Antwort.Es ist schon richtig,das Geld fällt nicht vom Himmel,aber, wenn man unerfahren ist,macht man Fehler, daß der aus Nächstenliebe uns das nicht angedreht hat,wissen wir in der Zwischenzeit auch.Wir hatten dem voll vertraut,es ging garnicht, um so viel Geld herauszuholen, sondern um die Zukunft unseres Sohnes, daß Er sich eine Zukunft sichern kann, wenn wir mal nicht mehr sind. Ich bin 72 Jahre alt.

Danke für die ehrliche Antwort

viele Grüße

Girgl

Hallo,

es geht nicht darum alles zu wissen, aber bei solchen versprechen sollte alle alarmglocken angehen. z.zt. haben wir ca. 0,5% Zinsen bei normalen Anlagen (Sparbuch) wie soll es ohne risiko gehen das geld zu vervielfachen ? In einer Lebens- oder Rentenversicherung ca 3-5%…

schauen Sie sich mal
http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann
an.

wenn das nicht hilft kann ich nur zu einem Rechtsbeistand raten.

ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und habe meine worte nicht zu drastisch formuliert…

ich kenne es nur aus meiner beruflichen praxis zu häufig fälle wie den ihrigen…

grüße aus essen

Haller

Dies stellt eine rein private meinungsäuserung dar. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Hallo, Sie haben mir sehr geholfen,dafür bedanke ich mich herzlich,Ihre Formulierung war schon richtig.

Viele Grüße aus München

Girgl