Versicherungen

Suche Hilfe bei Kündigung einer Unfallversicherng
Meine Kinder habe ich vor 17 Jahern Versichern lassen. Der Beitrag wurde immer abgebucht durch Dauerauftrag.
Anfang des Jahres erhielt ich die ersten 2 Monate eine Mahnung wegen Nichtzahlung, obwohl alles wie üblich korrekt abgebucht wurde. Habe erfolglos viele Telefonate mit der Versicherungsagentur gefürt. Nach Mahnung und Mahngebür trotz Abbuchung habe ich fristlos die Versicherung gekündigt. Diese schrieb mir, ohne auf die Kündigung und den Grund eizugehen, dass ich erst zum Februar 2006 kündigen kann und es einer erneuten Kündigung bedarf. Ist dies korrekt oder besteht auch ein Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Fehlverhalten seitens der Versicherung und Unzufriedenheit über dem Verhalten der Versicherung?
Kann mir jemand helfen?
m. f. G. Horst

Hallo Horst,

eine Kündigung wegen Unzufriedenheit ist nicht möglich. Wenn die Unzufriedenheit jedoch durch einen Schaden ausgelöst wurde, dann wäre es.
Ist aber nicht und somit funktioniert Kündigung nicht.

Gewöhnlich sollte aber Kopie des Bankauszuges ausreichend sein.

Gruß
Marco

hallo Horst,
hier hilft nur eines: ein RA.
Außerdem ist m.W. eine einmalige schriftliche Kündigung gültig und muss nicht wiedrholt werden.
Das wurde vor ein paar Jahren von einem Gericht festgestellt.
Was ist denn das für ein Chaotenverein?
Grüße
Babalou

Hallo Horst,

wann hast du die Kündigung geschrieben und wann kam das Ablehnungsschreiben.
Auch eine ungerechtfertigte Kündigung gilt als anerkannt, wenn sie nicht unverzüglich zurück gewiesen wird.

Viele Grüße

Ralf

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Hallo Ralf
habe die Kündigung am 8.2. 05 abgeschickt und am 22.02. eine Antwort erhalten. Es ist in keiner Weise auf meine fristlose Kündigung eingegangen worden, sondern erhielt nur den Satz: „Ihre Unfallversicherung haben sie für eine feste Vertragsdauer abgeschlossen und kann zu 1. 2. 06 gekündigt werden und bedarf einer erneuten Kündigung“.
Über eine feste Vertragsdauer weis ich nichts und kann auch in meinen Unterlagen nichts finden.
Gruß
Horst

Hallo Horst,

es gäbe noch ein paar Dinge, die hier zu überdenken wären.

  1. Zunächst einmal ist die Reaktion des Versicherers auf dein Kündigungsschreiben nicht unverzüglich erfolgt und man hätte deswegen die Chance trotzden vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen.
    Aber was könnte dann passieren? Hat der Versicherer eventuell Anspruch auf die restlichen Beiträge der laufenden Versicherungsperiode, d.h. bis zum 01.02.2006?
    Die Sachversicherungen meiner Kunden, kündige ich in Schadenfällen immer zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, unabhängig davon ob es noch 10 Tage oder 11 Monate dauert, weil dem Versicherer nach VVG(Versicherungsvertragsgesetz) der Rest der Jahresprämie zusteht.

  2. Könnte es möglich sein, dass die Verträge für die Kinderunfallversicherung wegen Volljährigkeit umgestellt worden sind und die Beiträge sich dadurch erhöht haben und deswegen ein offener Betrag entstanden ist?
    Bei einer Umstellung solcher Verträge hat man meistens zwei Möglichkeiten: Entweder die Versicherungssummen oder der Beitrag bleibt gleich.

Gewissheit erhälst du nur über ein Telefonat mit der Vertragsabteilung des Versicherers. Fragen kostet nichts!

Viele Grüße

Ralf

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Hallo Babalou,

meines Wissens nach gilt dies nur, solange der richtige Ablauf innerhalb von 24 Monaten liegt.

Da das hier der Fall wäre, wäre es dennoch rechtens.

Gruß
Marco

hallo Marco,
Die Karenzzeit weiss ich nicht.
Doch weiss ich, dass ein Kollegen von mir für eine Falschberatung 2 Jahre danach noch zahlen musste. Und das hat ihn fast in den Ruin getrieben.

Grüße
Babalou