Ein mann hat am 31.3 dieses Jahres eine Rechtschutzversicherung gewechselt. Die Neue trat ohne Wartezeit zum 1.4 ein. Nun hat der Mann einen Anwalt nehmen müssen um gegen meinen Exarbeitgeber zu klagen. Die neue Versicherung meldete auch erst die Zusage der Kosten. Eingeklagt wurde das Gehalt Juni/Juli diesen Jahres.
Nach weiterer intensiver Akteneinsicht stellte mein anwalt jedoch fest, das der Exarbeitgeber schon ab dem Jaht 2008 nicht richtig abgerechnet hatte. So musste der Mann auch die alte Rechtschutzversicherung anschreiben, die auch sofort eine Kostendeckung von 66 % bis zum 31.3 zusagten. Nun meldet sich aber die neue Versicherung und sagt die Kostendeckung wieder ab, da der Fall ja vor ihrer Zeit begann. Wenn der Mann nun weiter sein recht einklagen will muss er dann für die restliche Zeit aufkommen?