Hallo, Ihr Wissende,
ein Bekannter will demnächst zu seiner Freundin (Witwe) ins Haus ziehen.
Da bisher beide eine Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung etc. hatten, bin ich der Meinung, dass eine Partei seine jetzt kündigen könnte und sich bei der anderen Person mit eintragen lassen könnte (eheähnl. Gemeinschaft) und somit etliches an Geld eingespart werde könnte oder liege ich da falsch?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß Lala
Hi Lala,
genau so ist es: Wenn Zwei einen gemeinsamen Hausstand gründen („Lebensabschnitsspartner“ genügt, Heirat ist nicht notwendig), sind die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung wenn doppelt vorhanden anzupassen.
Haftpflicht:
Der ÄLTERE Vertrag hat das Bleiberecht, der JÜNGERE Vertrag wird auf Antrag beendet. Deshalb müssen BEIDE ihre Versicherungen anschreiben und auf die jeweilig andere hinweisen.
Wichtig: Wenn einer (oder beide) der Versicherungsverträge sog. SINGLE-Verträge sind, muss der bleibende Vertrag auf „Normal“ umgstuft werden!
Hausrat: Ebenso, nur muß man schauen ob hier eine Erhöhung nötig wird (zwei mal Hausrat für 50.000 = 100.000 Versicherungssumme).
Michael
Hausrat: Ebenso, nur muß man schauen ob hier eine Erhöhung
nötig wird (zwei mal Hausrat für 50.000 = 100.000
Versicherungssumme).
Hallo,
bei den Hausratversicherungen ist es nicht so, wie bei der Privathaftpflicht. Hier bestehen zunächst beide Verträge weiter, denn ich denke nicht, dass eine der beiden Personen den kompletten Hausrat (inkl. Kleidung, etc.) auflösen wird. Nur wenn der komplette Hausrat einer Person aufgelöst wird, kann auch eine Aufhebung dessen Hausratversicherung beantragt werden.
Von daher sollte bei dem schlechteren Vertrag die Summe auf die erforderliche Mindestsumme gesenkt werden, so dass der Mindestbeitrag nicht unterschritten wird, und bei dem besseren Vertrag die Summe entsprechend erhöht werden. Außerdem sollte beiden Gesellschaften mitgeteilt werden, dass ein weiterer Vertrag besteht, so dass von beiden möglichst Unterversicherungsverzicht gewährt wird (sofern die Summe dazu ausreichend ist - das wäre dann je nach Gesellschaft ein Wert von 600 bis 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche).
Viele Grüße,
McMercury