Versicherungen bei Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,

Gibt man eigentlich alle Versicherungen (Lebensversicherung, Unfallversicherung usw. ) an oder muss man über einen bestimmten Betrag kommen damit einem überhaupt etwas erstattet wird?

LG
Tobi

Erster Unterschied: handelt es sich um Arbeitnehmer oder Selbständigen. Man bekommt auch die Versicherung nicht erstattet, sondern die Ausgaben wirken sich nur steuermindernd aus, sofern Einkommenssteuer zu zahlen ist. Also Beispiel: Einkommen würde eigentlich versteuert werden, wenn man dann die entsprechenden Versicherungen abziehen kann, verringert sich das Einkommen, worauf man dann Steuer zahlen muß.
von hier habe ich folgende Infos:

Versicherungsbeiträge für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Zu unterscheiden sind: Altersvorsorgeaufwendungen (Zeilen 61 bis 65) und andere Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 66 bis 72). Es gelten unterschiedliche Berechnungen und Höchstbeträge.

• Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerken oder die Rürup-Rente. Ausgenommen sind Riester-Beiträge. Sie werden gesondert (Zeile 73; Anlage AV) abgerechnet – maximal 1575 Euro inklusive Zulagen. Altersvorsorgebeiträge sind mit 62 Prozent, maximal 12 400 Euro (Ehepaare 24 800 Euro) abziehbar.

• Erheblich weniger Abzug gibt es für alle anderen Versicherungsbeiträge. Arbeitnehmer, Beamte und Rentner dürfen für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung nur bis zu 1500 Euro abziehen, Selbstständige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst aufbringen, insgesamt bis zu 2400 Euro.

Tipp: Alle Vorsorgebeiträge akribisch in der Steuererklärung angeben. Der Fiskus prüft automatisch, ob Steuerzahler nach altem Recht mehr absetzen können.

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Da hier vom Lohnsteuerjahresausgleich die Rede ist, beziehe ich das auf einen Arbeitnehmer und erspare mir unnötige Ausführungen wie der erste Antwortende.

Der Höchstbetrag der abzugsfähigen Sonderausgaben für Vorsorge entspricht auch mindestens der Vorsorgepauschale gemäß § 10c EStG. Und die ist beim Lohnsteuerabzug bereits voll enthalten.

Es kommt drauf an, ob man ganzjährig oder nur teilw. im Jahr beschäftigt war, dann hat ein zusätzlicher Ansatz von Haftpflichtversicherungen etc. garkeine Auswirkung.

Man kann sich das aber mit dem kostenlosen Programm der Finanzbehörden selbst ausrechnen. Ausfüllen muss man als Arbeitnehmer den Hauptvordruck und die Anlage N:

http://www.elsterformular.de (18 MB Download).

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