Hallo zusammen,
mal ein kurzer Fall und viele Fragen !!!
Ein Versicherungesnehmer starb von 6 Monaten.
Das wird der Versicherung erst jetzt mitgeteilt.
Das Haus erbt eine Tochter. Sie bewohnt dieses aber nicht selbst. Sie wird es vermieten oder verkaufen.
1)Stimmt folgende Aussage in diesem Fall
Mit Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch besteht ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von einem Monat schriftlich ausgeübt werden muss. Bei dieser Versicherung ist zu beachten, dass zuviel gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden. Eine Fortführung der Wohngebäudeversicherung durch den neuen Eigentümer erfolgt automatisch, wenn er von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht.
Bitte beachtete die Eintragung ins Grundbuch ist noch nicht erfolgt !!!
2)Im Erbfall ist der Hausrat des Versicherungsnehmers noch bis zu zwei Monaten nach seinem Tod versichert. Übernimmt der Erbe das Haus oder die Wohnung des Erblassers unverändert innerhalb von zwei Monaten nach Erbfall, so tritt er automatisch in den Versicherungsvertrag ein. Möchte der Erbe die Hausratsversicherung des Erblassers nicht weiterführen, hat er beispielsweise dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er bereits anderweitig eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Erbfalles steht dem Erben jedoch nicht zu, er muss insoweit auf die ordentliche Kündigungsmöglichkeit warten. Nur wenn er den Hausrat nicht übernimmt, wird der Vertrag spätestens nach einer Wohnungsauflösung wegen Interessenwegfalls beendet und der Jahresbeitrag anteilig erstattet
Wie verhält es sich im vorleigen Fall ?
Der Hausrat wurde aufgelöst ?
Welche beiträge werden erstattet ?
3)Das Versicherungsverhältnis endet automatisch bei Wegfall des Haftungsrisikos und damit mit dem Versterben des Versicherungsnehmers. Einer gesonderten Kündigung durch die Erben bedarf es daher nicht. Ist ein Jahresbeitrag bereits entrichtet worden, wird dieser anteilsmäßig zurückerstattet, sobald der Versicherungsgesellschaft der Todesfall schriftlich mitgeteilt wurde.
Das heisst doch rückwirkend zum Todestag wird die prämie erstattet oder ??
Vielen dank schon mal im Voraus
Gruss
Börsenfan1968