Versicherungen bei Trennung/Scheidung

Hallo auch!

Bei der Scheidung muss man einfach erstmal sehen, wer der Versicherungsnehmer ist. Der jenige welche, der den Vertrag geschlossen hat, kann diesen grundsätzlich ganz nach belieben verändern.

Z.B. kann die Hausratversicherung, wenn Du der Versicherungsnehmer bist, einfach mit zum neuen Wohnort genommen werden. Allerdings muss diese dann mit einer eventuell bestehenden zusammen angepasst werden.

In der Haftpflichtversicherung ist es nicht ganz so einfach. Hier gilt grundsätzlich, dass beide Ehepartner so lange in einem Vertrag als versichert gelten, bis die Scheidung vollzogen ist. Aber auch das lässt sich lösen, in dem beispielsweise beide Partner sich einig sind, und ein jeder seine eigene Versicherung nimmt. Du könntest sodann Deine neue Lebensgefährtin dem Versicherer melden und Deine (Noch-)Frau macht einen eigenen Vertrag.

Hoffe, es hat etwas weitergeholfen, ansonsten einfach nochmal fragen :wink:

Gruß
Chris

Guten Tag sfmuc,

leider habe ich keinen Blick auf Ihre Versicherung. Sie sollten zunächst mit Ihren Versicherungsvertreter klären, ob der Vertrag nur auf Sie lautet oder ob hier eine Ehegemeinschaft eingetragen ist. Grundsätzlich sollte der Vertrag auf Ihren Namen abgeschlossen werden und Ihre Frau als mitversicherte Person eingetragen sein. Sinngemäß ist dieser Weg der optimale.

ist das der Fall, so sollten Sie kurz bei Ihrer Versicherung Bescheid geben, dass Sie nun die mitversicherte Person aus dem Vertrag löschen und eine neue mitversicherte Person angeben möchten. Nach Bekanntgabe sollten Sie innerhalb kürzester Zeit, entweder eine neue Police (Versicherungsschein) oder einen Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Stephan,

ich gehe mal davon aus, dass Du die Versicherungen abgeschlossen hast und auch bezahlst. Dann einfach die Gesellschaft anschreiben und denen den Namen Deiner jetzigen Partnerin mitteilen.

Sollte bei der Haftpflicht recht einfach sein.
Bei der Rechtsschutz eigentlich auch, da es bei Scheidung eh kein Rechtsschutz gibt. (Ggf. zahlt der Versicherer noch ein ein- bis zweistündiges Beratungsgespräch beim Anwalt, aber mehr nicht).

Schönen Tag
volki