Hallo auch!
Bei der Scheidung muss man einfach erstmal sehen, wer der Versicherungsnehmer ist. Der jenige welche, der den Vertrag geschlossen hat, kann diesen grundsätzlich ganz nach belieben verändern.
Z.B. kann die Hausratversicherung, wenn Du der Versicherungsnehmer bist, einfach mit zum neuen Wohnort genommen werden. Allerdings muss diese dann mit einer eventuell bestehenden zusammen angepasst werden.
In der Haftpflichtversicherung ist es nicht ganz so einfach. Hier gilt grundsätzlich, dass beide Ehepartner so lange in einem Vertrag als versichert gelten, bis die Scheidung vollzogen ist. Aber auch das lässt sich lösen, in dem beispielsweise beide Partner sich einig sind, und ein jeder seine eigene Versicherung nimmt. Du könntest sodann Deine neue Lebensgefährtin dem Versicherer melden und Deine (Noch-)Frau macht einen eigenen Vertrag.
Hoffe, es hat etwas weitergeholfen, ansonsten einfach nochmal fragen
Gruß
Chris