Hallo Stephan,
wer ist denn Versicherungsnehmer der betreffende Verträge? Wenn Sie dies alleine sind, können Sie die Verträge auch jederzeit ändern, sprich Sie haben alle Rechte und Pflichten des Vertrages. In diesem Fall ist Ihre Ex-Frau noch für ca. 3 Monate bedingungsgemäß auch an anderem Ort in der Haftpflicht und Rechtsschutzvers. mitversichert.
Ist Ihre Ex-Frau Versicherungsnehmerin, gilt natürlich das Gleiche blos andersrum.
Sind Sie beide Versicherungsnehmer (eher selten der Fall), bitten Sie den Versicherer doch die Verträge auf sich als alleinigen Versicherungsnehmer umzuschreiben, da Sie noch verheiratet sind, können Sie als Ehepartner auch allein für Ihre (Ex-)Frau mitbestimmen. Nach der Umschreibung auf Sie, dies muss übrigens keine Vertragsverlängerung beinhalten, schließen Sie Ihre neue Lebensgefährtin in die dann geänderten Verträge ein, indem Sie dem Versicherer schriftlich mitteilen, das Ihre neue Lebensgefährtin Frau … geb. am… ab sofort als mitversicherte Person im bestehenden Vertrag mit aufgenommen werden möchte.
Prüfen Sie zuvor Ihre und die Verträge Ihrer neuen Lebensgefährtin auf das Datum des Versicherungsbeginns, da die Versicherung mit den älteren Rechten (z.B. aus 2003) bestehen bleiben muss und die Jüngere (z.B. aus 2008) aufgrund einer Doppelversicherung sofort kündbar ist.
Bei weiteren Fragen einfach melden!
Mit freundlichen Grüßen
Oracel