Versicherungen bei Trennung/Scheidung

Hallo zusammen,

ich stecke derzeit in einer Scheidung, bin aber bereits in einer neuen Beziehung und gerade dabei mit meiner Freundin zusammenzuziehen.

Nun wollten wir auch unsere Versicherungen (Haftpflicht + Rechtschutz) zusammenwerfen, was waber nicht geht, da meine EX noch mitversichert ist.
Welche Möglichkeiten gibt es die Ex aus der Versicherung zu werfen, damit die kostensparende Mitversicherung der neuen Lebensgefährtin möglich wird ?
Meine EX verzögert die Scheidung, es ist keinerlei Kommunikation möglich.

Danke für die Hilfe

Stephan

Wichtig ist ja, wer der eigentliche Vertragspartner der Versicherung ist.
Wenn Du das bist, dann kannst Du jederzeit ohne „Genehmigung“ Deiner Ex den Vertrag ändern.
Bist Du es nicht, dann mußt Du ja auch nichts dafür zahlen und kannst jederzeit irgendwo neu abschließen.
Seid Ihr es beide zusammen, dann weiß ich auch nicht.

Wichtig dabei ist nicht wer versichert ist, sondern wer der Vertragspartner ist.

Ansonsten kann ich nur empfehlen, dass Du Dich mit Deinem Versicherungsbetreuer zusammen setzt. Der weiß in Anbetracht der unterchiedlichsten Versicherungsbedingungen am besten, was zu tun ist.

Mein Gebiet ist eher die Schadenbearbeitung :smile:

wenn deine Freundin eine HP hat würde ich vorschlagen, dass Sie Dich bei Ihrer HP mit angibt und Du dann Deine alte Versicherung kündigst oder Dich als mit versicherte Person heraus nehmen lässt und Deine Ex die Versicherung fortführt. Du kannst evtl. auch Deine Ex als mitversicherte Person aus dem Vertrag herausnehmen lassen. Das geht wenn überhaupt auch nur, sofern Du auch der Versicherungsnehmer bist.

Ich denke dann wird es das beste sein einen „neuen“ Vertrag mit Deiner neuen Lebensgefährtin bei der Versicherung abzuschließen. Ansonsten sieht es wohl so aus, dass Du aus dem Vertrag mit Deiner Ex nur über Anwalt im Rahmen des Scheidungsprozesses rauskommst. Mehr fällt mir dazu jetzt auch leider nicht mehr ein. Tut mir leid.

Hallo Herr Wilkens,

könnten Sie sich eventuell bei Kollegen schlau machen?
Mein eigener Sicherungsvertreter ist hier nicht hilfreich und in der Versicherung komm ich auch nicht wirklich weiter.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan

Hallo,

entscheidend ist zu erst einmal wer Versicherungsnehmer ist. Dieser kann (ganz alleine) rechtsverbindliche Erklärungen zum Vertrag abgeben. Die mitversicherte Person muss in diesen Sparten nicht separat zustimmen.
Viele Grüße
Andreas

Hallo,

das ist sehr einfach:
lassen Sie aufm schriftlichen Weg (Fax, Post) Ihre „neue“ Partnerin mit Namen und Geburtsdatum eintragen!
Vorraussetzung ist das Sie auch im Personalausweis beide an der selben Adresse wohnen!!

Dann ist die Ehefrau raus und die Partnerin drin…

Sie könnten auch die Versicherungen kündigen zum Ablaub und sich komplett neu orientieren wobei ich Ihnen gerne behilflich bin bei der Angebotsdstellung!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Leider nein, fahre in exakt 20 Minuten in Urlaub :smile:

Wenn Ihr Versicherungsvertreter das nicht kann, dann ist das recht arm und somit Zeit, einen anderen zu suchen.
Sorry, aber genau für solche Fragen bekommt ein Außendienstler seine Provision.

Dann wünsch ich schönen Urlaub :smile:

Wechsel des Versicherungsfuzzies ist auch angedacht.
Bin mit dem absolut nicht mehr zufrieden.

Ich glaube, da gibt es keine Möglichkeit, aber nach einem Jahr Trennung kann die EX die Scheidung nicht mehr verzögern, glaube ich jedenfalls.

Hier kann ich leider nicht weiter helfen.

Stephan Brückner

Hallo Stephan,

in der Haftpflicht gilt üblicherweise die Klausel „…in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner…“. Diese Gemeinsch. ist so nicht mehr gegeben, weshalb der Haftpfl.-Vertrag auf Single-Tarif geä. werden könnte. Im Detail kann dein Vertrag andere Regelungen beinhalten, weshalb ich empf., vorsorglich den Vermittler/Betreuer des Vertrags oder den Versicherer selbst zu befragen.
Im Rechtsschutz siehts anders aus; hier ist der Ehepartner üblicherweise immer mitversichert, egal ob häusl. Gemeinschaft besteht oder nicht. Aber: auch hier kann der konkrete Vertrag abweichende Regelungen beinhalten und ich empf. gleiches wie zur Haftpflicht.

Ansonsten wäre es das Beste: beide Verträge zur nächsten Möglichkeit kündigen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Ana-Log,

1 Jahr Trennung ist die Voraussetzung für die scheidung, drunter geht garnichts, ausser man kann sich mit dem (noch) Ehepartner auf einen früheren Termin der Trennung einigen.
Wenn dann ein Partner quer schießt, kann es bis zu 3 Jahren dauern, dann wird die scheidung vom Gericht auch ohne Zustimmung des anderen vollzogen.

Sch… Gesetzgebung in Deutschland…

LG
Stephan

Hallo Stephan,

versuch einfach folgendes:
Schreib je Versicherungsvertrag einen Dreizeiler und teile denen die Änderung der mitversicherten Person mit - also auch den Namen Deiner Lebensgefährtin. I.d.R. ist es gerade bei Rechts- und Haftpflichtversicherungen relativ einfach.

Falls das nicht klappen sollte, einfach nochmal an dieser Stelle melden.

P.S. Teile Deiner Ex die Änderung mit… der Fairness wegen.

Gruß
Ralph

Hallo Ralph,

der Versicherungsmakler meinte, das geht erst ab rechtskräftiger Scheidung :frowning:
Die liebe Ex verzögert die Scheidung aber indem Sie die Interlagen bei Gericht nicht oder immerwieder unvollständig abliefert.

Gruß

Stephan

Hallo Stephan,

wenn Du Versicherungsnehmer bist (und nicht beide), dann ist das doch Deine Entscheidung, wen Du mitversicherst. Ein Versuch ist es wert, denke ich.

Gruß
Ralph

Ohne Worte

Ohne Worte bringt mich wirklich weiter…

Wenn die Ex nur auf Krieg aus ist, sich mit allem Hausstand verkrümelt hat, dann ist es denk ich legitim, wenn man selber mal Kosten sparen will und so zumindest die Versicherungen nicht doppelt behalten muss, bis die Ehe geschieden ist…

Gruß
Stephan

Hallo Stephan,

wer ist denn Versicherungsnehmer der betreffende Verträge? Wenn Sie dies alleine sind, können Sie die Verträge auch jederzeit ändern, sprich Sie haben alle Rechte und Pflichten des Vertrages. In diesem Fall ist Ihre Ex-Frau noch für ca. 3 Monate bedingungsgemäß auch an anderem Ort in der Haftpflicht und Rechtsschutzvers. mitversichert.

Ist Ihre Ex-Frau Versicherungsnehmerin, gilt natürlich das Gleiche blos andersrum.

Sind Sie beide Versicherungsnehmer (eher selten der Fall), bitten Sie den Versicherer doch die Verträge auf sich als alleinigen Versicherungsnehmer umzuschreiben, da Sie noch verheiratet sind, können Sie als Ehepartner auch allein für Ihre (Ex-)Frau mitbestimmen. Nach der Umschreibung auf Sie, dies muss übrigens keine Vertragsverlängerung beinhalten, schließen Sie Ihre neue Lebensgefährtin in die dann geänderten Verträge ein, indem Sie dem Versicherer schriftlich mitteilen, das Ihre neue Lebensgefährtin Frau … geb. am… ab sofort als mitversicherte Person im bestehenden Vertrag mit aufgenommen werden möchte.

Prüfen Sie zuvor Ihre und die Verträge Ihrer neuen Lebensgefährtin auf das Datum des Versicherungsbeginns, da die Versicherung mit den älteren Rechten (z.B. aus 2003) bestehen bleiben muss und die Jüngere (z.B. aus 2008) aufgrund einer Doppelversicherung sofort kündbar ist.

Bei weiteren Fragen einfach melden!

Mit freundlichen Grüßen

Oracel

Hi Stephan,

also wenn Du der einzige VN (Versicherungsnehmer) laut Police bist, dann hast Du alleine alle Rechte und Pflichten am Vertrag. Das heisst, DU alleine kannst bestimmen, wer mitversichert sein soll. Also einfach per Fax der Versicherung mitteilen, dass der Vertrag auf eine Partnerversicherung umgestellt werden muss und die neue Partnerin mitversichert sein soll.
Falls jedoch deine EX auch VN ist, dann telefonisch mit der Versicherung klären, ob die Unterschrift der 2. VN zwingend notwendig ist. Wenn ja, und die Versicherung stur bleibt und die Unterschrift haben will ist das auch kein Problem, dann gleift Möglichkeit 3:
Ein Schreiben an die Versicherung mit Bitte um Vertragstrennung, da Du keinen Kontakt mehr zu deiner „Noch-Frau“ hast. Bitte darum, deinen Anteil der Versicherung zu behalten, jedoch als Singleversicherung. Teile gleichzeitig die neue Adresse deiner EX mit (oder deine, falls Du ausgezogen bist) und bitte die Versicherung, den Vertragsbestandteil von deiner EX mit ihr schriftlich zu klären. Wenn der Vertrag dann getrennt ist, ruf wieder an und sag, deine neue Partnerin soll mitversichert werden und dann muss dein Vertrag auf eine Partnerversicherung umgestellt werden (jenachdem bei welcher Gesellschaft du bist, ist das unterschiedlich in der Bezeichnung).
So, also am einfachsten wäre, wenn nur Du VN wärst =)

Noch Fragen? Einfach fragen!

LG.
Michael