Hallo,
wenn ein Umzug durch ein professionelles Umzugsunternehmen
gemacht wird, ist die gesetzliche Transportversicherung schon
eingeschlossen. Dabei wird pro m³ mit 620,- EUR gehaftet.
Da ist die gesetzliche Haftung, keine gesetzliche Versicherung (!) welche begrenzt ist auf 620,00 pro cbm.
Transportversicherungen müssen extra abgeschlossen werden, entweder auf Zeitwertbasis oder Neuwertbasis.
Wann greift dieser Typ von Versicherung, wann nicht?
Es ist keine Versicherung.
Der Möbelsprditeur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes im Zeitrahmen der Übernahme bis zur Auslieferung der Lieferung entsteht (Obhutshaft). Also dann, wenn der Spediteur Schuld hat am Schaden.
Wenn z.B. ein sehr wertvolles Bild/Möbelstück mit geringem
Volumen z.B. wg. Unfalles (des Transportfahrzeuges) Schaden
nimmt, bekommt man 620,- Euro * x m³ wobei x = Volumen des
Gegenstandes? Also ggf. weit unter Wert? Und ein riesiges,
rel. wertloses Teil dann ggf. weit über Wert bei Schaden
versichert ist - verstehe ich das richtig?
Fast richtig. Der Kunde kann eine zusätzliche TransportVERSICHERUNG abschliessen für Fälle bei denen der Wert über 620,00 pro cbm hinaus gehen. Wenn dann ein wertvolles Teil beschädigt wird muss man anhand der Rechnungen oder (bei Kunst zB.) Gutachtern den Wert nachweisen und bekommt dann eine Summer erstattet (welche Höhe genau kommt darauf an inwieweit der Wert nachgewiesen ist).
Und gilt es noch als Transport im Sinne der ges.
Transportversicherung, auch wenn ein Teil vom
Transportfahrzeug in/aus das/dem Haus durch Personal des
Unternehmens getragen wird?
(Fall: Kiste fällt dem Träger, den das Unternehmen stellt
runter.)
Ja, dafür haftet der Spediteur, weil er schuldhaft gehandelt hat (Sorgfalt).
Was ist wenn beim Aufstellen/Möbelaufbau Teile zu Schaden
gehen? Greift dann die Haftpflichtversicherung des
Unternehmens? Bzq. welche Schäden deckt die i.d.R. ab?
Ja, auch hierfür muss der Spediteur haften.
Wichtig: Sofort auf die Schäden hinweisen! Möglichst noch wenn die Mitarbeiter vor Ort sind und es im Stundenzettel (oder sonstiger Nachweis) protokollieren lassen. Fotos machen und schnellst möglichst melden! Oft stehen in den AGB oder „Haftungsausschuss“ vom Spedietur, dass man nir 1-14 tage lang Zeit hat.
Und (wann?, wozu?) braucht man ggf. eine Umzugsversicherung?
Zum Beispiel haftet der Spediteur nicht für „unabwendbare Ereignisse“, also Fälle bei denen der Spediteur keine Schuld trägt. Sagen wir zum Beispiel ein Autounfall mit Fahrerflucht. LKW mit Umzugsgut brennt ab - Alles verbrannt.
Den Spediteur trifft keine Schuld und er muss auch nichts ersetzen.
Auch zählen darunter z.B. Unwetter, Steinschlag, Lawinen, Bäume die umfallen und das Gut beschädigen …
Wie ist es mit der eigenen Hausratsversicherung im Umzugsfall?
Das solltest du auf jeden Fall deiner versicherung melden und mit denen klären was du wärend des Umzuges wie versichern kannst.
liebe Grüße
Jasmin