Versicherungen bei Wasserschäden in MFH

Hallo!

Wenn in einem MFH durch die Waschmaschine eines Mieters im OG ein Wasserschaden eintritt, der sowohl darunter liegende Wohnungen, persönliches Eigentum der Mieter als auch Gemeinschaftseigentum betrifft, welche Versicherung ist dann zuständig?

Danke,

Sven

Hallo,
je nach Lage der Dinge und Vers.Bedingungen:
Haftpflicht, Hausrat, Gebäude.
Gruß Joerg Koenig

In dieser Reihenfolge? :wink:

Gruß, Sven

In dieser Reihenfolge? :wink:

Nein, erst die eigenen Versicherungen (Hausrat und Gebäude) und dann die Haftpflicht. Warum ? Die Haftpflicht des Schädigers würde nur den Zeitwert der beschädigten Gegenstände ersetzen, die eigenen Versicherungen ersetzen den Neuwert.

Hallo,

genau so wie Nordlicht es vorschlägt ist es zu machen.

Mit der Auffassung:
Soll doch die Versicherung des Schädigers zahlen. Meine Versicherung soll nicht belastet werden, schädigt man sich nur selbst.

Gruß Woko

Hallo,

wobei bei der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung der Haftpflichtversicherer anzugeben ist, damit diese dann dort Regreß nehmen können.

Grüße und schöne Ostern
Mike

… nordlicht und Mike haben absolut Recht und auch dein Wunsch nach Regulierung durch die Versicherung des Verursachers wird durch Regreß beim Haftpflichtversicherer des Verursachers befriedigt.

Und - es gibt keine Diskussion über Zeitwertentschädigungen!!

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