Wenn in einem MFH durch die Waschmaschine eines Mieters im OG ein Wasserschaden eintritt, der sowohl darunter liegende Wohnungen, persönliches Eigentum der Mieter als auch Gemeinschaftseigentum betrifft, welche Versicherung ist dann zuständig?
Nein, erst die eigenen Versicherungen (Hausrat und Gebäude) und dann die Haftpflicht. Warum ? Die Haftpflicht des Schädigers würde nur den Zeitwert der beschädigten Gegenstände ersetzen, die eigenen Versicherungen ersetzen den Neuwert.
… nordlicht und Mike haben absolut Recht und auch dein Wunsch nach Regulierung durch die Versicherung des Verursachers wird durch Regreß beim Haftpflichtversicherer des Verursachers befriedigt.
Und - es gibt keine Diskussion über Zeitwertentschädigungen!!
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