Hallo
Kurz gesagt wie ist es bei Harzt 4 mit Versicherungen wo ein rückkaufwert vorhanden ist??
Wie läuft das da ab??
Mfg. Müller
Hallo
Kurz gesagt wie ist es bei Harzt 4 mit Versicherungen wo ein rückkaufwert vorhanden ist??
Wie läuft das da ab??
Mfg. Müller
Hallo,
kurz geantwortet:
Riester-Verträge werden gar nicht berücksichtigt.
Rückkaufswerte anderer privater Versicherungen zählen als Vermögen (falls nicht abgetreten usw.), allerdings wird eine Kündigung zur Verwendung im Rahmen von Hartz 4 als unwirtschaftlich angesehen, wenn Rückkaufswert kleiner als 90% der eingezahlten Beiträge.
Zu Versicherungen mit Laufzeit bis mindestens vollendetem 60. Lebensjahr kann ein sogenannter Verwertungsausschluss mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, so dass ein zusätzlicher Freibetrag bei der Vermögensanrechnung genutzt werden kann (man kommt allerdings dann auch selbst bis zum Ablauf nie wieder an das Geld heran).
Ansonsten: Versicherung kontaktieren, diese schickt ein Schreiben an Dich auf dem u.a. Rückkaufswert und eingezahlte Beiträge genannt sind.
Dieses dem richtig ausgefüllten Hartz-4 Antrag beifügen…
Viele Grüße
Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Außerdem gilt ein Freibetrag von 200,- € je Lebensjahr.Ein vierzigjähriger Arbeitsloser darf somit ein Vermögen von 8000,- € besitzen.
Beispiel, mit 25 eine KLV abgeschlossen sagen wir mal 50,- DM (25,- €) sind 300,- € im Jahr. läuft seit 15 Jahren = 4.500,- € hat jetzt einen Rückkaufwert von ca 6.500,- €. Kein Grund zur Sorge.
nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Viel Glück
Geert