Versicherungen Haus bei Vermietung an Urlauber

So recht finde ich nichts Eindeutiges via google:

Wird ein Haus, das die übliche Wohngebäude- und Hausratversicherung hat (es handelt sich um eine Ferienhaus), selten, aber regelmäßig an urlaubende Freunde vermietet, was gilt dann bezüglich der Versicherungen?
Macht man das Ganze „offiziell“, dann ist das ja keine private Nutzung mehr, zumindest die Hausratversicherung wird dann aussteigen?
Macht man das „privat an Freunde“ wäre alles OK, weil die Versicherungen für die Objekte gelten und nicht personengebunden?

Ratlos noch, farout

also hast Du so eine VS bereits. Gut, aber was hindert Dich daran in den VS-Bedingungen nachzulesen ob die Haftung auch bei Vermietung/Überlassung gilt (sei es gelegentlich oder gar gewerblich).
Und sollte da nichts stehen, so frage bei deiner VS nach ob Deckung besteht oder was man für diesen Fall extra versichern kann und muss.

MfG
duck313

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Ja, hm, das sind sehr viele kleingedruckte Seiten. Ich denke, dass es da auch allgemeine Regelungen gibt, die sich von Vers. zu Vers. nicht unterscheiden.
Zu 2.: Schlafende Hunde will ich nun auch wieder nicht wecken.Im Zweifel war der Besuch ausschliesslich privater Natur.

Die würdest Du ja in den Allgem. Versich. Bedingungen finden. Das ist schön gegliedert in Themen und man muss sich halt mal dransetzen und es durchlesen.
Es muss in der Einleitung stehen.

Hallo,
das Risiko „Vermietung“ kann durchaus eine Gefahrerhöhung für den Versicherer darstellen - ganz gleich, ob es sich um Vermietung im privaten oder gewerblichen Bereich handelt. Wird dies nicht gemeldet - so riskiert der Fragesteller u.U. zumindest teilweise den Versicherungsschutz. Kann hier nur empfehlen mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und evtl. Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Ansonsten kann es, wie bereits oben erwähnt, im Schadenfalle zu einem bösen Erwachen kommen - das wäre dann unschön.
Viel Glück
J.K.

Bei der Gebäudeversicherung musst du nichts ändern.
Zur Hausratversicherung stellt sich mir eine Frage.
Für die Vermietung der Zimmer bekommst du doch sicherlich eine Entgelt.
Hast du schon abgeklärt ob du dafür ein Gewerbe anmelden musst?
Ansonsten solltest du dies deinem Versicherungsagenten melden und nachfragen, in wie weit bei deinem bestehenden Tarif eine Erweiterung erforderlich ist.

Wieso sollte bei diesem einzigen Mietobjekt plötzlich ein Gewerbe unterstellt werden und nicht einfach ein Mietverhältnis?

Weil die Anzahl der vermieteten Objekte an dieser Stelle keine Bedeutung hat. Die Abgrenzung zum Gewerbe hängt davon ab, welche Leistungen genau mit der Vermietung erbracht werden.

Schöne Grüße

MM

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Und vielleicht nicht einmal das.
Freunde wohnen da.
Es sind halt Menschen, die nicht die Versicherungsnehmer sind, alleine im Haus, darum geht es.

Wie viele Wohnungen/Appartements in diesem Ferienhaus vermietet werden, geht aus dem Text nicht hervor.

Ein Haus.Keine Wohnungen.
Privat an Freunde. Zur Not auch umsonst.