Versicherungen im Kollektivvertrag

Hallo!

Vielleicht könnt Ihr mir ein wenig durch bömische Dörfer helfen.

Mein AG hat für mich, wie im Arbeitsvertrag vereinbart, zwei Versicherungen in einem Kollektivvertrag abgeschlossen. Eine Direktversicherung (Leben, BU) und eine Rückdeckungsversicherung (auch Leben und BU). Beide Beiträge dazu wurden in meinem Arbeitsvertrag als Teil des Gehaltes bezeichnet.

Nun hat mir mein AG nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Das geht nächste Woche noch vors Arbeitsgericht. Jedenfalls sind die Ansprüche ja schon mal unverfallbar, soviel habe ich verstanden.

Die Direktversicherung wird man mir wohl auch anbieten, dass ich die übernehmen kann. Aber mit der Rückdeckungsversicherung wäre das nicht möglich. Das finde ich aber doof. Denn ich würde da gerne weiter Beiträge einbezahlen. Gibt es da so gar keine Möglichkeit, dass der AG mir die überträgt?

Viele Grüße,
Swantje

Naja, die Rückdeckungsversicherung dürfte für ein U-Kasse sein. Und die lässt sich nicht privat weiter besparen. Nach meinem Kenntnisstand ist sie auch nicht auf einen anderen AG übertragbar, was aber in anderen Foren die Experten regelmäßig in wüteste Streitereien ausbrechen lies. Die einen sagen, dass es geht, die anderen behaupten das Gegenteil.
Allerdings sollten Ihnen die bereits erworbenen Ansprüche aus der U-Kasse irgendwie zustehen.
Ach ja, der Landstrich heißt Böhmen :wink: ( darin bin ich mir sogar sicher)

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Könnte bei der Rückdeckung auch eine Direktzusage sein, was aber letztendlich nicht sooo viel Unterschied machen dürfte.

Könnte bei der Rückdeckung auch eine Direktzusage sein, was
aber letztendlich nicht sooo viel Unterschied machen dürfte.

Die Rückdeckung ist nur für den AG gedacht, damit kann und soll er seine Versorgungszusage absichern. Insofern kann die gar nicht auf den AN übertragen werden, sondern wird beim Ausscheiden des AN an den Betrieb ausgezahlt (bzw. eine andere Zusage wird damit gedeckt).

Direktversicherung (Leben, BU) und eine
Rückdeckungsversicherung (auch Leben und BU). Beide Beiträge

Eine Direktversicherung wird nicht rückgedeckt. Nur Versorgungszusagen, die der Betrieb macht, kann dieser sich durch eine Versicherung rückdecken. Insofern wüßte ich gerne, was für eine bAV Du hast.

ich die übernehmen kann. Aber mit der Rückdeckungsversicherung
wäre das nicht möglich.

Das kenne ich auch so.

Das finde ich aber doof. Denn ich

Deswegen werden die Gesetze aber vermutlich nicht geändert.

Versuch von Ergänzungen
Hallo nochmal!

Also über dem ganzen Wisch mit den Texten über die Versicherungen steht was von ‚Versorgungsplan (Direktzusage)‘. Verstanden habe ich mit Euren Ergänzungen versehen, dass die Versicherung der AG für sich abgeschlossen hat, weil er MIR gegenüber eine Verpflichtung eingegangen ist.

Etwas verwirrend finde ich, dass es nach 5 vollen Arbeitsjahren möglich gewesen wäre, 100% des angesammelten Deckunskapitales ausbezahlt zu bekommen oder aber die Versicherung ‚mit eigenen Beiträgen, jedoch mit reduziertem Deckungskapital fortzusetzen‘. Was auch immer das schon wieder heißt. Also ich meine, warum dann mit reduziertem Deckungskapital, wenn ich doch das volle hätte haben können?

Beantwortet das auch die Fragen, die Ihr zur Ergänzung hattet?

Danke für Eure Mühe im übrigen!
Swantje

Was ist mit der unverfallbaren Rente? Diese müsste doch weiterhin dem Arbeitnehmer zustehen, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal!

Also über dem ganzen Wisch mit den Texten über die
Versicherungen steht was von ‚Versorgungsplan (Direktzusage)‘.

Aha! Nix mit Direktversicherung! Es handelt sich also um eine direkte Zusage des Betriebs bezüglich Zahlungen an Dich bzw. Deine Hinterbliebenen im Renten-, BU- und Todesfall.
Dir müsste eine Verpfändungserklärung vorliegen???

Verstanden habe ich mit Euren Ergänzungen versehen, dass die
Versicherung der AG für sich abgeschlossen hat, weil er MIR
gegenüber eine Verpflichtung eingegangen ist.

Richtig. Er hätte das nicht machen müssen. 5-10% der Unternehmen tun das nicht, entweder haben Sie gar keine Rückdeckung oder sparen Kapital in Immobilien oder Wertpapieren.

Etwas verwirrend finde ich, dass es nach 5 vollen
Arbeitsjahren möglich gewesen wäre, 100% des angesammelten
Deckunskapitales ausbezahlt zu bekommen oder aber die
Versicherung ‚mit eigenen Beiträgen, jedoch mit reduziertem
Deckungskapital fortzusetzen‘.

Kann ich mir nicht vorstellen. Wie gesagt: Die Direktzusage ist keine Versicherung, und die Rückdeckungsversicherung ist für den AG.

Was auch immer das schon wieder
heißt. Also ich meine, warum dann mit reduziertem
Deckungskapital, wenn ich doch das volle hätte haben können?
Danke für Eure Mühe im übrigen!
Swantje

Frank Wilke

Aha! Nix mit Direktversicherung! Es handelt sich also um eine
direkte Zusage des Betriebs bezüglich Zahlungen an Dich bzw.
Deine Hinterbliebenen im Renten-, BU- und Todesfall.
Dir müsste eine Verpfändungserklärung vorliegen???

Quatsch! Eine DV und eine Direktzusage!

Richtig. Er hätte das nicht machen müssen. 5-10% der
Unternehmen tun das nicht, entweder haben Sie gar keine
Rückdeckung oder sparen Kapital in Immobilien oder
Wertpapieren.

Das muss aber nicht unbedingt das Problem des Arbeitnehmers sein. Der Arbeitgeber muss ja zusehen, wie er in Zukunft die Pensionen auszahlt.

Kann ich mir nicht vorstellen. Wie gesagt: Die Direktzusage
ist keine Versicherung, und die Rückdeckungsversicherung ist
für den AG.

Kann schon sein. Sowas hab ich auch irgendwo mal aufgeschnappt (wer weiß, was das wieder war), dass der Arbeitgeber die Pensionszusage an den Arbeitnehmer abtritt. Der bekommt dann die Pension gestrichen und das entsprechende Kapital ausgezahlt. Müsste man mal drüber nachdenken.
Aber Cooler macht das doch beruflich, wo steckt der denn? Hat er sich im Riesterthread festgefahren?

Was ist mit der unverfallbaren Rente? Diese müsste doch
weiterhin dem Arbeitnehmer zustehen, oder?

Ja, aber die erwächst nicht aus der Rückdeckungsversicherung, sondern aus der Versorgungszusage.

Quatsch! Eine DV und eine Direktzusage!

Also, eine DV nach §40b und vermutlich eine Unterstützungskasse.
Evtl. war das Maximum (ggf. einschl. Durchschnittsbildung) für die DV erreicht.

Der Arbeitgeber muss ja zusehen, wie er in Zukunft die
Pensionen auszahlt.

Bei einer Pensionszusage -bilanzberührt- (Direktzusage) wird i.d.R. eine Rückdeckungsvers. abgeschlossen, welche an den AG leistet. Der zahlt wiederum dem AN die Pension. Bei Ausscheiden hat der AN KEINE Möglichkeit die Versorgung privat oder bei einer anderen Firma weiterzuführen. Er hat halt eine kleine Rente für später erworben.

Bei einer Unterstützungskasse -nicht bilanzberührt- beauftragt der AG diesen „rechtsfähigen Verein“. Die UK schließt auch eine Rückdeckungsversicherung ab. Die RDV zahlt aber nicht an den AG sondern an die UK, welche dann den AN mit einer Rentenzahlung beglückt. Bei Ausscheiden hat der AN i.d.R. auch KEINE Möglichkeit die Versorgung privat oder bei einer anderen Firma weiterzuführen. Eine klitzekleine Ausnahme: Sollte der neue AG zufällig die identische UK haben, dann ja !

die Rückdeckungsversicherung ist
für den AG.

Fast !
Die RDV ist für den AG um die Zusage für den AN zu gewährleisten = Direktzusage (VN=AG - VP=AN, Beitragszahlung AG)

Die RDV ist für die UK, damit diese die Zusage für den AN gewährleistet = Unterstützungskasse (VN=UK - VP=AN,Zuwendung AG, Beitragszahlung UK)

Kann schon sein. Sowas hab ich auch irgendwo mal aufgeschnappt
(wer weiß, was das wieder war), dass der Arbeitgeber die
Pensionszusage an den Arbeitnehmer abtritt. Der bekommt dann
die Pension gestrichen und das entsprechende Kapital
ausgezahlt. Müsste man mal drüber nachdenken.

Nur theoretisch !Ist mit einer gewaltigen Versteuerung verbunden und der AN könnte später die Rentenzahlung nochmals fordern !

Aber Cooler macht das doch beruflich, wo steckt der denn? Hat
er sich im Riesterthread festgefahren?

Es freut mich, das sie schon nach 2 Tagen Sehnsucht haben. Ganz ehrlich, Riester ist ausgelutscht. Es tut mir leid, dass ich auch hin und wieder Auswärtstermine habe !

In der Hoffnung ihre Sehnsucht gestillt und einige zus. Infos vermittelt zu haben, verbleibe bis zum nächsten Mal