Versicherungen in der ESt

Hallo liebe Wissende!

Muss man Versicherungen in der Steuererklärung angeben, die keinen Einfluss auf das Ergebnis haben (Besonders im Fall, wenn man diese in den vergangenen Jahren angegeben hat)?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße magenbluten

Siehe § 10 EStG.
www.gesetze-im-internet.de/estg

Hallo Rainer Grassl,

vielen Dank für Deien schnelle Antwort. Leider habe ich beim Durchlesen des angegebenen Paragrafen kein Wort verstanden.

Meine Frage wäre sehr einfach mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten gewesen…

Also nochmal: Muss man Versicherungen in der ESt angeben, die in den letzten Jahren angegeben wurden?

Bitte keine Links zu Gesetzestexen zu deren Verständnis ein Jurastuduium benötigt wird! Danke!

grüße magenbluten

Hallo!

Nein. Wenn die Versicherungen keine steuerliche Auswirkung haben, muss man diese nicht angeben.

Gruß derschwede77

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Dankeschön OWT

Hallo, lieber magenbluten,
Du hast leider Recht: Das Steuerrecht verstehen auch Juristen kaum mehr.
Deshalb kurze Antwort: Nein, Du mußt keine Versicherungsbeiträge in Deiner Einkommensteuererklärung angeben. Du kannst aber evtl Steuern sparen, wenn Du es tust.
Lade Dir die „Anlage Vorsorgeaufwand“ von www.elsterformular.de
herunter und -falls Du einen Riestervertrag hast- auch „Anlage AV“.
Dort ist, allerdings auch recht umfangreich, aufgelistet, welche Versicherungsbeiträge Du als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen kannst.
Gruß, Rainer.