Versicherungen kürzt um 33%

Guten Tag,
mein PKW wurde angefahren. Von der Versicherung des Verursachers erfuhr ich, dass das von mir bestellte u. vom Anwalt eingesandte Gutachten (Kostenvoranschlag) angezweifelt wird. Es heißt, die dort aufgeführten Stundenverrechnungssätze fallen bei fiktiver Abrechnung nicht an u. werden von uns nicht anerkannt. Das Fahrzeug ( Mercedes )könne gleichwertig aber günstiger in einer Opelwerkstatt 28km entfernt repariert werden.

Es wurden von der Versicherung vom Kostenvoranschlag 33,33% abgezogen.

Vor vielen Jahren hatte ich auch mal einen Schaden. Das lief ohne Anwalt, ich bekam 100% ausbezahlt.

Ist das jetzt Standart

fragt Jup

Grundsätzlich hat man meiner Meinung nach das Recht auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt, aber es scheint gängiges Verhalten einiger Versicherer zu sein, Kostenansprüche auf Grundlage einiger, nicht umumstrittener Gerichtsurteile drücken zu wollen.

Qualifizierter und umfangreicher sind wahrscheinlich die Kommentare diverser Rechtsanwälte auf der folgenden Seite:
http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungs…

LG und viel Erfolg,
J.Marcel