Versicherungen - Laufzeitunterbrechung Rechtsschutz

Liebe/-r Experte/-in,
gehe ich richtig in der Annahme, dass sich die Laufzeit der Versicherung um die Unterbrechungszeit verlängert.

angenommener Fall
Eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung wird abgeschlossen am 1.6.08 Lauftzeit 1 Jahr also bis 1.12.2009.

am 1.12.08 Unterbrechung der Versicherung bis zum 01.06.2009.
Läuft diese Versicherung am 01.12.2009 aus, wenn diese unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist gekündigt wird ??

1000 Dank für Deine Hilfe.

Rolando Furioso

Hallo,

ich weiß nicht genau bei welcher Gesellschaft Sie abgeschlossen haben. Einige könnten es so berechnen, wie Sie es augeführt haben.
Aber viele werden auch erst eine Kündigung zur Haupfälligkeit, das wäre der 01.06. akzeptieren. Die meißten Gesellschaften werden lezteres akzeptieren, da immer zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden kann. Sie müßten vielleicht einmal in Ihren letzten Nachtrag schauen, was dort als Versicherungsbeginn genommen wurde. Dieses Datum ist ausschlaggebend. Sollte dort noch der 01.06. als Beginn aufgeführt sein, kommen Sie erst am 01.06.2010 aus der Versicherung heraus. Bitte vergessen Sie nicht rechtzeitig zu Kündigen. Sie können Kündigungen bereits 1 Jahr vor dem Ablauf verschicken.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

MfG

Sandra Kemsa

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Hallo,
leider habe ich von der Möglichkeit, eine RS- Versicherung zu unterbrechen, noch nichts gehört.
Kann deshalb leider auch nicht helfen.
Viele Grüße
Andrea

Danke für die schnelle Antwort.
Die Laufzeit der Versicherung ist auf 1 Jahr lt. Vers.-Schein festgelegt. Die 1/2 jährige Unterbrechung ändert doch nichts an der einjährigen Laufzeit. Im Vers.-Schein steht die Dauer vom 27.05.08 bis 01.06.09.
Die Unterbrechung von einem 1/2 Jahr verlängert doch nicht die im Vers.-Schein festgelegte Versicherungszeit um ein weiteres 1/2 Jahr. . Weiter steht in den Vers.-Bed. § 8 " Der Vertrag ist für die im Vers.-Schein stehende Zeit abgeschlossen.
Durch welche rechtlichen Basis od. Vers.-Bedingung wird diese Verlängerung bis 1.6.2010 gerechtfertigt. Ich gehe mal mit einer an Sicherheit grenzenten Wahrscheinlichkeit davon aus, dass dies eine sagen wir mal eine einseitige Entscheidung der Versicherung ist. Denn Sie wissen Vertrag ist Vertrag und kann einseitig nicht geändert werden. Es sei den per Gerichtsbeschluß.
Nochmals Danke für Ihre Auskunft.
Gute Zeit wünscht Ihnen
Rolando Furioso

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Hallo Rolando Furioso,

tut mir sehr leid, diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, da ich in einer anderen Sparte tätig bin. Wir bieten selbst auch keine Rechtschutzprodukte an. Trotzdem kann ich mich gern mal erkundigen, ob der Fall in unserer Sachabteilung bekannt ist und würde Dir dann nochmal schreiben.

Viele Grüße, Nicole

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Danke für Deinen Einsatz/Intensität, gerne höre ich wieder von Dir.
LG Rolando furioso

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Hallo Rolando,

ich habe nochmal nachgefragt zu diesem Thema. Leider habe ich keine ganz eindeutige Antwort bekommen, aber ich möchte Sie Dir zumindest scheiben:

Grundsätzlich müsste es so sein, dass die Laufzeit automatisch um die Zeit der Beitragsfreistellung verlängert wird. Demnach könntest Du entsprechend später unter Einhaltung der Frist kündigen.

Aber das händelt jeder Versicherer für sich, d.h. kulantere Regelungen sind nicht ausgeschlossen, so dass die alte Vertragslaufzeit auch nach der Beitragsfreistellung gilt.

Vielleicht stehen mehr Details in den Bedingungen.

Viel Glück und Grüße,
Nicole

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