Versicherungen & Steuererklärung EU-Ausland

Hallo,
ich beende in diesem Jahr mein Studium und möchte mich gern auch im Ausland bewerben. Daher wollte ich mich mal erkundigen, wie das mit allen Versicherungen ist? Zahle ich Rentenversicherung im Ausland oder in Deutschland? Läuft die Krankenversicherung auch über Deutschland weiter, wenn ich deutscher Staatsbürger bleibe? Und die Steuererklärung muss ich die dann für das entsprechende Land machen oder?

Hallo.

Rentenversicherung im Ausland. Steuer dann, wenn man mehr als 180 Tage im Jahr dort lebt. Wenn der Aufenthalt nicht „ewig“ ist, dann wäre eine Krankenversicherung (zumindest auf privatem Wege) denkbar.

Viele Grüße
Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Das kann man so nicht pauschal beantworten - ich weiß nicht, ob Du Privat oder ges. versichert bist, ist Dein Arbeitgeber in D oder im Ausland etc.

Am besten Du fragst bei der zuständigen Krankenkasse an bzw. bei der Rentenversicherung. Sorry - aber die Angaben sind zu dürftig
gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo, da Du zu allgemeine Angaben machst sind Aussagen nur schwer möglich.
Allgemein kann man sagen, daß Du Steuern uns sozialversicherung im dem Land leistet in welchem Du arbeitest, wobei das EU-Ausland später einem arbeitsverhätnis gleichgestellt ist hinsichtlich der geleisteten Zahlungen. Aber wenn Du das Land weist wo Du arbeitest kannst Du dich dort informieren.Nicht deutsche erläuterungen sollten ja bei einem auslandseinsatz kein Hindernis sein, so daß Du die Informationen deines Landes verstehen kannst.
Viel Glück im Ausland.
Gruss Hermann

Hallo,

unter www.eu-info.de findet man alles wichtige zur Rente bei Beschäftigung in der EU.

meines Wissens wird die Steuerklärung dort in dem Land gemacht in dem man gemeldet ist.
Wenn Deutschland die Erklärung gemacht wird, dann hätte man ausländische Einkünfte.
Wenn im Ausland versteuert wird aber man in Deutschland angemeldet ist, gibt es mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen.
Dadurch werden die Steuersätze des jeweiligen Landes und Deutschland ausgeglichen.
Es kann sein, dass dann in Deutschland Steuern erstattet bekommt oder nachgezahlt werden müssen.

Bei der Krankenversicherung würde ich meine jetzige Krankenversicherung ansprechen und nachfragen in wie weit Sozialversicherungsabkommen in der EU bestehen.
Es besteht auch die Möglichkeit eine private Versicherung speziell für Arbeitnehmer im Ausland abzuschließen.
Dabei kann ich als Versicherungsmakler gerne behilflich sein!

Alles was außerhalb der EU ist wird anders behandelt.
Dazu würde ich nochmals schreiben.

Gruß

Franjo

Ich danke euch für die Antworten und Hilfe. Leider kann ich es noch nicht genau sagen, weil ich ja noch keine Arbeit habe und ich das erstmal grob wissen wollte, wie das so ist, wo ich mich am besten informiere oder ob das allgemein für die ganze EU gilt etc. Also ich danke euch!

Hallo skaqb,
ich glaube, die Versicherungen zahlt man dort, wo das Geld verdient wird. Die Steuererklärung kann man (glaube ich) in Deutschland machen, wenn ein Jahr Auslandsaufenthalt nicht überschritten wird. Aber ich bin mir leider nicht sicher!
Viele Grüße
Sylke

Sorry, diese Frage ist zu komplex für dieses Forum:
Bitte die jeweiligen Ansprechpartner kontaktieren:
-Versicherungsvertreter der eigenen Versicherungen
-Rentenversicherungsträger
-Krankenversicherung
-Steuerberater / Finanzamt

Gruß Dirk

Hallo,

das ist eigentlich eine sehr umfangreiche Frage die mehrere Themengebiete umfasst.
Für die Rentenversicherung ist es abhängig davon in welches Land Sie gehen. Deutschland hat mit verschiedenen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie zahlen dann in dem entsprechenden Land nach den dortigen Gesetzen Beiträge zur Rentenversicherung die dann hier in Deutschland zeitlich berücksichtigt werden.
Gehen Sie in ein Land mit dem es kein solches Abkommen gibt wird diese Zeit in Deutschland nicht berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs… Puplikationen gibt es Info-Broschüren zum Ausland
Zum Themengebiet Krankenversicherung und Steuerrecht kann leider nichts sagen.

LG
Harry61

Für weitere Infos wende Dich doch direkt an uns
[email protected]
www,tuerk-versicherungen.de

hallo,

kommt auf den einzelfall an, und vor allem, wie lange du (am stück) im ausland arbeitest.
wer im ausland arbeitet, den arbeitgeber im ausland hat und von diesem auch im ausland „bezahlt“ wird, der unterliegt nicht (mehr) der deutschen sozialgesetzgebung, sondern der des landes, in dem er arbeitest.
du kannst aber unter bestimmten voraussetzungen und innerhalb einer bestimmten frist leistungen an die rv nachträglich einzahlen. ist steuerlich berücksichtigbar und zahlt sich i.a. dann aus, wenn man im alter von der deutschen rv profitieren will. genaue auskünfte erteilt kostenlos jede zweigstelle der bfa o.ä.
wesentlich ist letztendlich, wo genau du angestellt bist - entweder in d und "abkommnadiert ins ausland - dann alles über d.
oder im ausland, und dort auch gemeldet, dann alles über das entsprechende land.
kann manchmal vorteilhaft, aber auch nachteilig sein - kommt, wie gesagt, auf die einzelumstände an.

saludos, borito

Hallo,

wenn Sie Ihre Zelte hier in D komplett abbrechen benötigen Sie auch keine Versicherungen mehr hier in D!!! Für die Steuer gilt das gleiche!!

MfG www.thomas-wolter.eu

Hallo,

soweit es sich um die gesetzliche Sozialversicherung handelt, läuft dann alles nach den Regeln des entsprechenden Landes. Bei vorübergehenden Aufenthalt ist das wieder etwas anders. Leider bin ich nicht der Richtige für diesen Bereich (eher Privatversicherung),

viele Grüße
Andreas

Kann man so einfach nicht beantworten, weil das alles vom Arbeitgeber und dem Land abhängt.

Hallo,

also wenn Du komplett ins Ausland ziehst, mußt Du Dich meines Wissens dort versichern.
Ist bei Ausländern in Deutschland doch auch so.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

es gibt zwischen Deutschland und vielen anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Dh, dass dort geregelt ist, welches Land den Lohn versteuert. Sollten Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz behalten, müssen Sie auch in Dtl eine Steuererklärung abgeben.

Wegen den Versicherungen kann ich keine Auskunft geben, da weiß ich nix genaues!

Gruß

Hallo auch!

In diesem Fall kann ich nicht weiterhelfen, da ich mich in diesem Bereich nicht gut genug auskenne.

Gruß
CKH

Es kommt u.a. auf die Aufenthaltsdauer im Ausland, den Firmensitz des Arbeitgebers, Beibehalt des ersten Wohnsitzes in Deutschland, Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungs-Abkommen des Arbeitgeberstaates an.

Die Fragen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung mit den jeweiligen Trägern klären.
Zu den steuerlichen Fragen die betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen durcharbeiten oder Steuerberatung in Anspruch nehmen.