Hallo,
anfang des Jahres habe ich eine BU abgeschlossen und den zugehörigen Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäss ausgefüllt. Da ich gesundheitliche Beschwerden hatte, habe ich die auch angegeben (in ziemlich allgemeiner Form). Beim Gespräch hiess es, die Versicherung werde noch ein Gutachten bei meinem Arzt einholen. Die Versicherung hat später dieses Risiko ausgeschlossen.
Aufgrund verschiedener Vorkommnisse habe ich inzwischen massive Zweifel, dass jemals so ein für den Versicherer teueres Gutachten eingeholt wurde: z.B. war es dem Sachbearbeiter der Versicherung in D zu teuer mich in der Schweiz anzurufen, nachdem einige Unterlagen bei der Versicherung verschüttet gegangen sind. Ich musste zurückrufen)
Deshalb meine Frage : Wie ist die gängige Praxis? Wann werden entsprechende Gesundheitszeugnisse angefordert? Oder wird tendentiell eher ohne weitere fachliche Prüfung ausgeschlossen ?
Schliesslich ist ein Ausschluss des Risikos ohne ärztliche Prüfung für den Versicherer hochattraktiv: Ein Risiko wird abgewälzt, gleichzeitig werden die Kosten zur Prüfung des Risikos eingespart.
Einfaches Beispiel: Es wird nach einer Allergie gefragt. Was ist, wenn die Antwort „ja“ lautet? Wird ein Gutachten eingeholt oder wird das Risiko „kostenfrei“ ausgeschlossen?
Zum Hintergrund: Allergien ist ein sehr weiter Begriff. Das reicht von „beschwerdefrei, aber mit positivem Test“, 1 Woche Heuschnupfen im Jahr, bis hin zu lebensbedrohlichen Medikamentenallergien.
Also: Was tun die Fachabteilungen in so einem Fall wirklich?
Ciao Rossi
hallo RoS,
das lassern die v ersicherungen meist nicht raus!
doch meine erfahrung in bald 24 Jahren zeigt folgende Praxis:
Der Antrag kommt zum Sachbearbeiter (angelernt). der hat Listen so ziemlich aller Krankheiten.Er geht immer vom erschwertem Fall aus. Denn der mensch wird immer sine Krankheit herunterspielen.
Jetzt findet er also unter Morgenschwindel: Kreislauferkrankung. Dahinter steht 50% Mindestzuschlag.
In seltenen Fällen wird auch mal ein Arzt konsultiert.
Ich habe z.B. vor kurzem eine Kundin geschrieben, die eine Vorerkrankung hatte. Es kam ein Risikozuschlag. Mit dem Hinweis auf die Arztausage hin wäre der berechnet worden. Meine Kundin nahm sich gleich den Arzt zur Brust: wieso er so etwas (die Schwere der Krankheit) sagen könnte. Und der Arzt antwortete ihr: bei ihm hat niemand angerufen und auch niemand geschrieben. außerdem würde er grundsätzlich keine telefonische Auskunft geben.
Je geringer der Beitrag und je leichter (vermeintlich) die Riskoeinschätzung, um so weniger wird beim Arzt angefragt.
deswegen mein Rat: grundsätzlöich bei Vorerkrankungen nicht auf den Pfennig sehen und sich vom Versicherungsvertreter ein spezielles Formular geben lassen. Damit zum Arzt gehen und auf eigene Kosten sich untersuchen lassen. Jetzt muss die Versicherung sich danach richten.
Grüße
Raimund
was war das für eine Versicherung?
Überlege Dir doch bitte mal, ob sich ein Wechsel evtl. lohnt. In den 3 jahren haben sich viele bedingungen bei den BU-Versicherungen verbessert.
Hallo ihr 2,
also ich weiß, wenn etwas nicht passte und irgendwo ein ja angekreuzt war, wo es nicht hingehörte, dann haben wir geguckt, ob die Aussagen in sich schlüssig waren und dann haben wir nach Auskunft den Risikozuschlag berechnet…
Hat er aber gesagt, er wüsste nicht, wie weit etc.pp. und wir sollten den Arzt anfragen bzw. waren Auskünfte unklar, dann haben wir den Arzt angeschrieben.
Die Kosten dafür richten sich nach GOÄ und sind somit festgelegt. Sie kosten bei einfachen Satz zwischen 14,82 DM für das Gutachten und 57 DM je Stunde…
letzteres ist zu höchst selten…
maximaler Satz ist hierbei der 2,3 fache… macht also im günstigen Fall 34,09 DM plus Schreibgebühr je Seite…
Im Schnitt hat so ein Gutachten 80 DM gekostet… also nicht wirklich viel. Oftmals wird auch noch eine Obergrenze, z.B. 120 DM für so ein Gutachten gesetzt.
Im Leistungsfall kann sich sowas schon rentieren.
Gruß
Marco
Danke …
Hi
… Euch beiden.
Ciao Rossi