Hallo zusammen,
es gibt ja diesen ganzen Zweitmarkt für Lebensversicherungen, also sind diese offensichtlich übertragbar. Meine Frage: wenn sich der Versicherungsnehmer (und sicherlich auch die versicherte Person bei Verkauf der LV) ändert, dann ändert sich folglich auch der Risikobeitrag für den Todesfallschutz oder nicht?
Könnte die Versicherung so einen Verkauf auch ablehnen, weil die neue versicherte Person ein zu großes Risiko wäre?
Ich danke euch!
Granini