ich habe sämtliche versicherungen( RS-Vers./Hausratvers.)
abgeschlossen als ich noch gearbeitet habe. Jetzt lebe ich von der harz4 und kann sie alle nicht mehr zahlen, dazu noch habe ich feststellen müssen das ich falsch informiert wurde was alles mein versicherun haftet.
wie kann ich die versicherungen vorzeitig kündigen, welcher tipps gibt es da???
Kündigung außerhalb der normalen Kündigungsfristen sind grundsätzlich nur bei Wegfall des versicherten Interesses (Risikofortfall) möglich.
Was etwaige Beratungsfehler angeht, ist dies kein Grund für eine außerordentl. Kündigung, bestenfalls für einen Rechtsstreit mit dem Vermittler.
Auch von Hartz IV zu leben, oder aus anderen Gründen die Beiträge nicht mehr zahlen zu können, ist grundsätzlich kein Grund vorzeitig zu kündigen. Ich würde empfehlen, der betreffenden Vers.-Gesellschaft die Lage zu schildern und um vorzeitige Aufhebung im beiderseitigen Einvernehmen zu BITTEN (wenn so etwas einen meiner Mandanten beträfe, wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass ich dies als Makler für ihn tue). Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Beendigung wegen klammer Kasse besteht nicht.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Im Vorfeld ist dazu zu sagen, dass die Verträge gewisse Laufzeiten haben und die Versicherungsunternehmen streng genommen auf die Einhaltung pochen können.
Ich würde es zuerst mal mit Anschreiben probieren, in dem du deine finanzielle Situation beschreibst und um Aufhebung der Verträge bittest (zumindest eine Privat-Haftpflichtversicherung würde ich aber aufrecht halten). Normalerweise sind die Versicherungen dann kulant und heben einzelne Verträge auf oder legen sie zumindest mal für ein halbes Jahr oder Jahr still.
Sollte das Unternehmen die Stilllegung oder Aufhebung ablehnen, würde ich nochmal telefonisch oder persönlich das Gespräch suchen um ne Lösung zu finden.
Werte/r Anfragende/r
Ihre Anfrage ist zu pauschal und ich kann deshalb auch NUR pauschal drauf antworten.
Also, entweder „konkrete“ Angaben machen so dass ich zu den Vertragsarten auch was aussagen könnte, „ODER“ sich direkt an die jeweilige „ZENTRALE“ der VS-Gesellschaft wenden.
ACHTUNG!!! NIE an den Vermittler. Der will in den meisten Fällen lediglich seine Provision retten.
Je nach Gesellschaft kann man natürlich Verträge aussetzen lassen. Heißt: Entweder reduziert man die Verträge oder stellt die zumindest für eine gewisse Zeit Beitragsfrei. Sie müssten dem jeweiligen Unternehmen allerdings auch Ihre finanzielle Situation „nachweisen“ -Bescheid von H4 zusenden-
Konkret hier liegt mein Problem, da Sie keine Angaben zu den Vertragssparten gemacht haben.
Ein schönes Woschenende wünsche ich.
Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.
W. Hölker
Hallo !
Normal ist Vertrag auch Vertrag. Die Versicherung
muss nicht wg. Hartz4 aufheben, wird es aber in der Regel machen, wenn ein entsprechender Hartz Nachweis in Kopie zugestellt wird. Zumindest aber wird sie den
Vertrag mit Nachweis unterbrechen. Denn wenn kein Geld fließen kann ist der Versicherung mit aufwändiger Mahnung auch nicht geholfen.
Informiere Dich beim Amt einmal. Einiges, wie die Hausrat, wird aber m.W. auch übernommen.
Gruß aus Iserlohn
Hallo Seleynam,
eine Sachversicherung ist kündbar wenn:
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Ein Versicherungsvertrag kann bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich automatisch um 1 Jahr.
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Sollten Sie einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher).
-
Nach einem Schadensfall kann der Vertrag innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, nachdem der Schaden vom Versicherer reguliert wurde.
Bei der Rechtsschutzversicherung müssen 2 Schäden vom Versicherer erstattet worden sein, bevor gekündigt werden kann.
Bei einem Hausratversicherung hat man bereits nach der Schadensmeldung ein Kündigungsrecht.
- Wenn die Beiträge Ihres Vertrags erhöht worden sind.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Hallo,
stell beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der HSR und PHV Versicherung. DAs sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass diese beiden Versicherungen übernommen werden müssen. Das muss aber nicht in deinem Fall gelten. Du kannst deinen antrag wie folgt formulieren:
Begründung:
Das Sozialgericht Düsseldorf (Az: S29 SO 49/06 -1/08, zu lesen unter http://www.betreuer-harburg.de/?q=node/128) gestand einer Frau im ALG 2 Bezug den jährlichen Beitrag für die Hausratversicherung (80 Euro) sowie für die Haftpflichtversicherung (55 Euro) zu. Die Betroffene Frau hatte geklagt, weil die ARGE die Erstattung der Jahresbeiträge verweigert hatte. Das Sozialgericht machte aber unmissverständlich deutlich, dass diese Versicherungen bei den ergänzenden Sozialhilfeleistungen zu berücksichtigen sind und dass die Sozialhilfeleistungen um bis zu 6,67 Euro pro Leistungsempfänger und Monat erhöht werden, wenn der Antragsteller über eine Versicherung verfügt.
Das Gericht stellt deutlich fest, dass es sich hierbei um Versicherungen handelt, die das Risiko und einen etwaigen Verlust von Hab und Gut absichern und deshalb als angemessen gelten und diese in ähnlichem Maße notwendig sind, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die Richter betonten außerdem, dass diese Versicherungen von fast jedem Volljährigen Bundesbürger mit eigenem Hausstand und Einkommen abgeschlossen wurden.
Eine LV/RV würde ich nicht kündigen, sondern stillegen. Falls riester vorhanden, kannst du es weitermachen für 5,- im Monat.
Grüsse
nundenn…
sicherlich hast du versucht, bei deiner versicherung eine sonderkündigung wegen geldmangel zu erwirken… dein vertreter sollte dir dabei aktiv helfen wollen, da er ja später dann ja wieder mit dir geschäfte machen will…
wenn die also nein gesagt haben, weil sie eben nicht wollen… und du dann später ohnehin zu einer anderen gesellschaft gehst… beharren sie auf die einhaltung des vertrages… schön blöd von denen…
da du aber ja weißt, dass die versicherungssummen stimmen müssen, kannst du der versicherung z.b. mitteilen, dass dein hausrat nur noch 5.000 eur wert ist… dann MÜSSEN sie nach unten anpassen… auch wenn du unterversichert bist… bekommste also weniger, wenn der schaden eintritt…
somit minderst du zumindestens die beiträge und verlierst nicht komplett den versicherungsschutz… aber eben obacht… unterversicherung…
beispielrechnung müsste ich dir dann mal nachreichen, wenn du es brauchst…
beim rechtsschutz alle zusatzbausteine raus nehmen… und arbeitsrechtsschutz raus, weil du ja keine arbeit hast… also auf basis runter…
lebens- und rentenversicherungen sollte man im einzelnen prüfen, da helfe ich dir dann gern…
du weißt ja auch, dass in deinen verträgen ein sonderkündigungsrecht drin steht… der versicherer und auch DU… also beide (!) haben ein sonderkündigungsrecht nach jedem „gemeldeten“ schadenfall… egal, ob die gesellschaft leistet, leisten muss oder nicht…
oft ist das ein ärgernis für den kunden, denn er meldet einen schaden, den die gesellschaft mal wieder aus irgendwelchen gründen nicht zahlen will, muss oder kann… streiten wäre zu teuer und du gibst nach… aber dann bekommst du nach 3 wochen die kündigung… wegen deines schadensverlaufs…
dreh den spieß einfach um und melde einfach irgendeinen schaden, den die ohnehin nicht zahlen… z.b. bügeleisen aufm teppich stehen lassen oder einen geborgten fotoaparat kaputt gemacht… oder so…
nachdem du die absage der zahlung erhälst, kündigst du wegen des sonderrechts… zur nächsten hauptfälligkeit…
schneller gehts also nicht… sorry…
Haftpflicht solltest du in jedem fall lassen…!
ich bin sicher, dass es klappt, habe ich einige male mit meinen kunden praktiziert, wenn die gesellschaft sich quer gestellt hat… war ja auch fast 15 jahre für son verein tätig… lach…
schreib mir mal, was du gemacht hast… und wie die reagiert haben…
good luck… chris
Hallo seleynam,
Versicherungen kannst Du nur vozeitig kündigen, wenn ein schaden eingetreten ist (und das betrifft dann nur die versicherung, die den scahden abdeckt) oder wegen Risikowegfall.
Was die Zahlung angeht, solltest du das bei dem Versicherer melden. Wenn du das nicht machst, erhälst du eine Mahnung, und der Versicherer könnte sogar die Prämien einklagen.
Manche Versicherungen bieten auch eine Beitragsfreistellung für bis zu einem Jahr an. Das hängt aber vom Bedingungswerk ab.
Wende dich doch diesbezüglich an deinen Ansprechpartner bei der Versicherung oder an einen Makler.
zu meinem letzten Eintrag möchte ich noch hinzufügen:
Wenn du dem Versicherer die Zahlungsunfähigkeit nicht meldest und die BEITRÄGE NICHT ZAHLST, dann kann der Versicherer mahnen und kündigen aufgrund Nichtzahlung. Aber das solltest du nicht machen, weil der Versicherer Anspruch auf die Prämien während des Versicherungsschutzes hat und deshalb sogar klagen kann.
Ob der Versicherer die Prämien einklagt, dass kann ich dir nicht beantworten.
Hallo!
Du kannst diese Versicherungen nur kündigen
- nach Abwicklung eines Schadensfalles oder
- bei Beitragserhöhung ohne Erhöhung der Leistungen oder
- spätestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungen muss die Kündigung beim Versicherer eingehen
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mir gerne ein Email senden.
Beste Grüße Chris
ich habe sämtliche versicherungen( RS-Vers./Hausratvers.)
abgeschlossen als ich noch gearbeitet habe. Jetzt lebe ich von
der harz4 …
Du kannst es nur auf Kulanz bei der Versicherung versuchen. Normalerweise sollte die Kündigungsfrist nicht mehr als 1 Jahr betragen, außer du hast einen 3 Jahres Vertrag abgeschlossen. Wenn du einen Vertrag hast, der länger als 3 Jahre läuft ist das rechtswidrig und du kannst nach einer Laufzeit von 3 Jahren kündigen. Schreibe auf jeden Fall dann eine Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“. Sprich aber vorher mit der Hauptverwaltung der Versicherung (nicht mit dem Vertreter) und frage dort nach einer Lösung.
Gruß
Dennis
Hallo!
Entsprechendes Schreiben an Versicherer senden und Nachweis ueber Harz 4 beilegen mit der bitte um vorzeitige Aufhebung. Bei Lebensversicherungen kann man sofort kuendigen wenn sie laenger als 1 Jahr laeuft. Sachversicherungen, wie Hausrat, Haftpflicht, Unfallversicherungen sind nur am Ende der Laufzeit kuendbar, es sei denn sie sind laenger als 5 Jahre als Laufzeit vereinbart.