Versicherungen - was tun?

Hallo Experten,

meine Freundin will nächstes Jahr studieren.
Derzeit arbeitet sie noch und hat ein paar Versicherungen am laufen, die sie sich dann nicht mehr leisten möchte.

Was mit der Haftpflicht und der Verkehrsrechtsschutzversicherung passieren soll ist mir schon klar.

Nur hat Sie eben noch ein Kapitallebensversicherung und eine Unfallversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Was würdet ihr mit diesen Versicherungen machen.

Gruß Ivo

hallo Ivo

meine Freundin will nächstes Jahr studieren.
Derzeit arbeitet sie noch und hat ein paar Versicherungen am
laufen, die sie sich dann nicht mehr leisten möchte.

Was mit der Haftpflicht

unbedingt bestehen lassen!

und der
Verkehrsrechtsschutzversicherung passieren soll ist mir schon
klar.

Nur hat Sie eben noch ein Kapitallebensversicherung

die sie ruhen lassen kann. Nicht kündigen!

und eine
Unfallversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

die muss sie weiterführen. Ist vor Ende der Vertragszeit nicht kündbar.

Was würdet ihr mit diesen Versicherungen machen.

Ein Tipp: eine Versicherung lebt nicht von Mahnschreiben und pfänden. Schreibt der Versicherung die Situation und bittet um Stilllegung des Tarifes wegen Geldmangel. Die Gesellschaft wird Euch einen Lösungsaweg zeigen.
Schrteibt nicht fordernd brutal. Es sind auch nur Menschen, die das bearbeiten. Die können auch senkrrecht die Wände hoch gehen und auf Einhaltung bestehen… oder Verständnis zeigen und helfen.
Grüße
Raimund

Hallo Ivo,

Was mit der Haftpflicht und der

unbedingt laufen lassen ! Wenn schon, dann eine billigere wählen (50 € jährlich dürften wohl noch drin sein), evtl. mit Selbstbeteiligung.

Verkehrsrechtsschutzversicherung passieren soll ist mir schon
klar.

Würde ich im Zweifelsfall kündigen.

Nur hat Sie eben noch ein Kapitallebensversicherung und eine

Stilllegen. Beim Kündigen würde sie je nach dem, wie lange sie die Versicherung hält, einen enormen Verlust machen.

Unfallversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Ich weiss, BU-Versicherungen sind nicht ganz billig. Ich würde trotzdem versuchen, sie weiterhin zu halten, da

  1. nach dem Studium das (Wieder-)Einstiegsalter viel höher ist und die Beiträge damit ebenfalls. Vielleicht wäre es mal ganz geschickt, die beiden Kostenfaktoren gegeneinander aufzurechnen.
  2. Deine Freundin hat (ich vermute mal, dass sie

Hallo Raimund,

da wir zusammen leben, kann ich sie bei Haftpflicht mit in meine rein nehmen. Mein Voba-MA Tarif ist eh günstiger.
Bei der Rechtsschutz siehts ähnlich aus.

Die KLV werden wir wahrscheinlich ruhen lassen und die UKV und BUZ kosten nicht die Welt.

Danke.

Gruß ivo

hallo Ivo

da wir zusammen leben, kann ich sie bei Haftpflicht mit in
meine rein nehmen.

richtig! Nur wird die Haftpflicht mit dem älteren Beginndatum evtl. auf ihre Rechte bestehen.

Mein Voba-MA Tarif ist eh günstiger.

Bei der Rechtsschutz siehts ähnlich aus.

hier solltest Du ganz genau darauf achten, dass es die richtige ist. Leider gibt es ganz berühmte RSV, die nicht zu empfehlen sind.

Die KLV werden wir wahrscheinlich ruhen lassen und die UKV und
BUZ kosten nicht die Welt.

Grüße
Raimund

Nur hat Sie eben noch ein Kapitallebensversicherung

die sie ruhen lassen kann. Nicht kündigen!

Nur Versicherungsverkäufer glauben an des Märchen, dass beitragsfrei gestellte KLV dem Kunden keine Kosten verursachen. Es ist meist die Angst vor der Stornohaftung die Lebensversicherungsverkäufer haben. Nach der Beitragsfreistellung sinkt sehr oft der Versicherungsschutz auf einen Bruchteil ab. Des weiteren werden Verwaltungskostenanteil sowie Risikoanteil aus dem bislang angezahlten Kapital bezahlt und zwar mit einem unverschämt hohen Beitrag. Die sinnvollste Alternative (unter Betrachtung von Restlaufzeit) ist die Kündigung. Sofern das Risiko Tod abgesichert werden soll, empfiehlt sich hier der Abschluß einer Risiko LV (Bsp.: Mann 30 Jahre, Laufzeit bis 55 Jahre, Summe auf Todesfall: 50000 Euro, Kosten: 6 Euro/Monat - Bloß mal für das Verhältnis). Damit das angesparte Geld für euch erhalten bleibt, solltet Ihr einen Aktienfond (je nach Risikofreudigkeit einen Dachfond) wählen und diesen mit dem Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung ratierlich bedienen. Nachdem Ihr den gesamten Rückkaufswert reinvestiert habt, lasst Ihr den Fond stehen. Schlagworte: Coast Everage Effekt, Dachfond, Risiko LV. Versicherungssparpläne haben Ihre Daseinsberechtigung wenn man den Risikoanteil auf 0 setzen kann und unter der Voraussetzung, dass der Verwaltungskostenanteil transparent ausgewiesen, ist. (Siehe Clerical Medical oder Sali / Prudential).

hallo Doxor,
so sind die Ansichten halt verschieden.
Eine KLV die erst sagen wir mal 10 jahre lief, würde ich nie kündigen1
Klar, es wird von einigen LV-Strukturvermittlern gerne weisgemacht, dass es rentabler ist, zu kündigen und den kleinen Betrag, den man heraus bekommt in einer hochrentierlichen FLV (natürlich in die, die ver Strucki selbst vertreibt).
Fakt ist, dass die stillgelegte Versicherung nicht mehr den Schutz bietet, den sie hatte. Nun, geschenkt wird einem nichts.
Doch nimmt der Sparanteil, der noch vorhanden ist an der Rendite der Versicherung teil. Und dieser Sparanteil iszt höher, wenn er nicht gekündigt wird.
Übrigens ist der Rat zur Kündigung einer KLV eine rechtlich sehr kitzlige Angelegenheit. Es sind schon einige Makler dafür vor Gericht gekommen und verurteilt worden.
Mit Stornohaftung hat das absolut nichts zu tun. Nach meist 3 -5 Jahren ist meist keine mehr vorhanden!
Dies sind die Märchen von Strukturvertrieben, die auf die Tur reisen.
Grüße
Raimund