Versicherungen zusammenlegen

Hallo,

ist jemanden bekannt ob man Versicherungen zusammenlegen kann?

Soll heißen, man zieht mit seiner Lebensgefährtin zusammen (nicht verheiratet) kann man die Versicherungen ändern, dass man z.B. eine Haftplichtversicherung gemeinsam hat. und nicht jeder seine eigene Versicherung hat, und somit doppelt bezahlen muss?

Welche Versicherungen sind noch lohnenswert sie zusammenzulegen?
Muss man hierbei etwas beachte? - Oder könnte dadurch dem gemeinsam Versicherten ein Nachteil entstehen?

Danke für Eure Meldungen, Grüße Uwe

Hallo,
Privathaftpflicht mit den älteren Rechten bleibt bestehen. Die zweite wegen Doppelversicherung aufheben (rückwirkend?) lassen.
Hausratversicherung geht nicht so einfach. Wahrscheinlich am besten eine davon von der Summe ganz niedrig setzten, die andere (bessere) normal anpassen.
Rechtsschutz: Lebenspartner kann in den meisten Fällen beitragsfrei aufgenommen werden.
Grüsse
A.

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Hallo,

Hallo uwe32,

ist jemanden bekannt ob man Versicherungen zusammenlegen kann?

Ist möglich.

Soll heißen, man zieht mit seiner Lebensgefährtin zusammen
(nicht verheiratet) kann man die Versicherungen ändern, dass
man z.B. eine Haftplichtversicherung gemeinsam hat. und nicht
jeder seine eigene Versicherung hat, und somit doppelt
bezahlen muss?

Das geht

Welche Versicherungen sind noch lohnenswert sie
zusammenzulegen?

Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz. Wie mein Vorredner bereits geschrieben hat.

Muss man hierbei etwas beachte?

Sollte man durchaus

  • Oder könnte dadurch dem
    gemeinsam Versicherten ein Nachteil entstehen?

Könnte passieren

Haftpflicht: Wie Whymycartoday bereits schrieb, kann einer der beiden Verträge (meist der ältere), bestehen bleiben. Den Partner kann ich in dem bestehenden aufnehmen. Dadurch können Schäden, die der eine Partner dem anderen unabsichtlich zufügt, nicht mehr der entsprechenden Haftpflicht gemeldet werden, da sie zusammen im gleichen Vertrag stehen.

Hausrat: Eigentlich wie oben, aber da ist die Besonderheit, dass beide gleichzeitig bestehen bleiben können, aber es muss der jeweiligen anderen Gesellschaft gemeldet werden. Dann sollte eine entsprechende Summenanpassung seitens der Versicherer erfolgen. Die entsprechende „ungeliebte“ Versicherung kann dann zum regulären Ablauf gekündigt werden.

Eine andere Variation ist diese, dass man den Versicherer bittet, der den jüngeren Vertrag hat, diesen entsprechend aufzulösen. Dieses ist jedoch eine „Kann- bzw. Kulanzregelung“ des Versicherers. Einfach mal anfragen.

Rechtsschutz: Entsprechend wie Haftpflicht. Ansprüche untereinander können dann im Schutze der Rechtsschutzversicherung nicht mehr juristisch durchgesetzt werden.

Danke für Eure Meldungen, Grüße Uwe

Bitteschön
Gruß
Winni

hallo,
@Whymycartoday: gz zu fullquote (immer öfter)

@te:
/t/parallelvertraege-von-verheirateten/4763825/5

mfg
snake

hallo,
@Whymycartoday: gz zu fullquote (immer öfter)

Soll heißen:

@te:
/t/parallelvertraege-von-verheirateten/4763825/5

mfg
snake

Soll heißen:

fullquote nervt

http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/4?entries=…
punkt 8

und

http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
punkt 3.7

mfg
snake