Hallo,
in Versicherungen gilt doch das Prinzip der Risikoadäquanz. Das heißt die Teilnehmer werden entsprechend ihrem Profil entweder bei den Beiträgen oder bei den Auszahlungen behandelt.
Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Gesetzlichen Vorschriften was erlaubt ist oder nicht? Konkret: Darf eine Versicherung beispielsweise das Einkommen des Kunden erfragen und aufgrund statistischer Informationen zu dieser Einkommensgruppe zum Beispiel bei niedrigem höhere Einzahlungen verlangen (Gesundheitssektor) oder höhere Rentenzahlungen versprechen? Oder gibt es irgendwelche Gesetzlichen Richtlinien, dass man allen Kunden das gleiche Angebot machen muss?
Bei den Krankenzusatzversicherungen wird ja nach Alter die Zahlungsrate festgelegt, aber wäre es auch möglich nach Berufsstand oder Einkommen oder Bildung differenzierte Zahlungsraten festzulegen?
Vielen Dank
Felix