Versicherungprämien nach individuellem Risiko?

Hallo,
in Versicherungen gilt doch das Prinzip der Risikoadäquanz. Das heißt die Teilnehmer werden entsprechend ihrem Profil entweder bei den Beiträgen oder bei den Auszahlungen behandelt.

Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Gesetzlichen Vorschriften was erlaubt ist oder nicht? Konkret: Darf eine Versicherung beispielsweise das Einkommen des Kunden erfragen und aufgrund statistischer Informationen zu dieser Einkommensgruppe zum Beispiel bei niedrigem höhere Einzahlungen verlangen (Gesundheitssektor) oder höhere Rentenzahlungen versprechen? Oder gibt es irgendwelche Gesetzlichen Richtlinien, dass man allen Kunden das gleiche Angebot machen muss?

Bei den Krankenzusatzversicherungen wird ja nach Alter die Zahlungsrate festgelegt, aber wäre es auch möglich nach Berufsstand oder Einkommen oder Bildung differenzierte Zahlungsraten festzulegen?

Vielen Dank
Felix

Hallo,

Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Gesetzlichen
Vorschriften was erlaubt ist oder nicht?

Durchaus. Z.B.:
http://www.gesetze-im-internet.de/kalv/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsaufsichtsg…

Konkret: Darf eine
Versicherung beispielsweise das Einkommen des Kunden erfragen

Ja. Das dient dann primär der Risikobegrenzung, beispielsweise in der Berufsunfähigkeits- oder Tagegeldversicherung

und aufgrund statistischer Informationen zu dieser
Einkommensgruppe zum Beispiel bei niedrigem höhere
Einzahlungen verlangen (Gesundheitssektor) oder höhere
Rentenzahlungen versprechen? Oder gibt es irgendwelche
Gesetzlichen Richtlinien, dass man allen Kunden das gleiche
Angebot machen muss?

Es müsste schon einwandfrei statistisch nachgewiesen sein, das eine bestimmte Einkommensgruppe ein höheres oder geringeres Risiko darstellt - und das dürfte wohl schwer fallen.

Bei den Krankenzusatzversicherungen wird ja nach Alter die
Zahlungsrate festgelegt,

sowie nach Geschlecht und Vorerkrankungen und Umfang des Schutzes

aber wäre es auch möglich nach
Berufsstand oder Einkommen oder Bildung differenzierte
Zahlungsraten festzulegen?

Beruf ja, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier unterscheidet sich das Risiko - je nach Beruf - durchaus und nachweisbar.
Selbst wenn es halbwegs verlässliche Statistiken gäbe - so bedeutet dies noch lange nicht eine entsprechende Differenzierung bei den Beiträgen. Da spielt auch Politik, öffentliche Meinung etc. eine Rolle. So läuft vor dem Europäischen Gerichtshof derzeit ein Verfahren zur geschlechterspezifischen Beitragskalkulation in der Kranken-, Lebens-, und Rentenvers.
http://www.pkv.de/publikationen/pkv_publik/archiv/pk…
Grüße J.K.

Vielen Lieben Dank!

Hallo,

Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche gesetzlichen
Vorschriften was erlaubt ist oder nicht?

Durchaus. Z.B.:
http://www.gesetze-im-internet.de/kalv/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsaufsichtsg…

Konkret: Darf eine
Versicherung beispielsweise das Einkommen des Kunden erfragen

Ja. Das dient dann primär der Risikobegrenzung, beispielsweise
in der Berufsunfähigkeits- oder Tagegeldversicherung

und aufgrund statistischer Informationen zu dieser
Einkommensgruppe zum Beispiel bei niedrigem höhere
Einzahlungen verlangen (Gesundheitssektor) oder höhere
Rentenzahlungen versprechen? Oder gibt es irgendwelche
Gesetzlichen Richtlinien, dass man allen Kunden das gleiche
Angebot machen muss?

Es müsste schon einwandfrei statistisch nachgewiesen sein, das
eine bestimmte Einkommensgruppe ein höheres oder geringeres
Risiko darstellt - und das dürfte wohl schwer fallen.

Wenn ich das richtig sehe, ist der Grundsatz für Gleichbehandlung entscheidend oder?
Hier für die Lebensversicherung:

  1. §11 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes: „Bei gleichen Voraussetzungen dürfen Prämien und Leistungen nur nach gleichen Grundsätzen bemessen werden.“

Wie Sie geschrieben haben, müsste man eindeutig statistisch nachweisen, dass verschiedene Voraussetzungen gelten. Ich kann mir nur leider unter diesem „eindeutig“ rein garnichts vorstellen. So ist es z.b. auf Grundlage von größeren Umfragen mehrfach belegt, dass höhere Einkommensgruppen eine längere Lebenserwartung haben. Können beispielsweise die Riesterversicherungen dann geringere Renten an die Hocheinkommensbezieher auszahlen?
Heißt eindeutig etwa auf Grundlage von amtlicher Statistik - die es z.b. für die Lebenserwartung nicht nach Einkommen aufgeschlüsselt gibt?
Die Unisex Debatten sind ja sehr spannend. Ich frage mich aber, was genau hat die Versicherungen gehindert hat, die Tarife ebenso nach Einkommen /Bildung zu differenzieren.

Felix

Hallo,

bei der Kfz-Versicherung gibt es bereits sehr viele Differenzierungen:

  • Rabatt für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

  • Rabatt bei der Kfz-Haftpflicht, wenn man Wohneigentum besitzt.

  • Rabatt bei der Kfz- Haftpflich t (nicht Teilkasko), wenn man das Auto in einer Garage parkt

Ich weiß leider nicht, ob es dazu Statistiken gibt.

Gruß

RHW

Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Gesetzlichen
Vorschriften was erlaubt ist oder nicht?

Ja, relevant ist §19 und 20 des AGG /Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/agg/ge…)

Hier mal ein paar Auszüge

§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,
wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher
Schuldverhältnisse, die

2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung

(2) Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist im Falle des § 19 Abs.
1 Nr. 2 bei den Prämien oder Leistungen nur zulässig, wenn dessen Berücksichtigung bei
einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten
beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Kosten im Zusammenhang mit
Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien
oder Leistungen führen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2
nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht,
insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter
Heranziehung statistischer Erhebungen.

Insbesondere ist also z.B. die Prämienfestsetzung nach Einkommen oder Wohneigentum usw. zulässig.

Hallo,

Wie Sie geschrieben haben, müsste man eindeutig statistisch
nachweisen, dass verschiedene Voraussetzungen gelten. Ich kann
mir nur leider unter diesem „eindeutig“ rein garnichts
vorstellen. So ist es z.b. auf Grundlage von größeren Umfragen
mehrfach belegt, dass höhere Einkommensgruppen eine längere
Lebenserwartung haben. Können beispielsweise die
Riesterversicherungen dann geringere Renten an die
Hocheinkommensbezieher auszahlen?

Umfragen sind keine verwertbare Statistik. Tatsächlich ist es so, dass die Lebensversicherer bei Rentenversicherungen von einer höheren statistischen Lebenserwartung ausgehen als DESTATIS für die (gesamt-)Bevölkerung. Ein Grund: Personen mit einer geringen Lebenserwartung (oder auch) sehr niedrigen Einkünften, wie z.B. Obdachlose, schließen eine Rentenversicherung nicht ab, tauchen aber in der Statistik von DESTATIS gleichwohl auf. Denkbar ist auch, dass überdurchschnittlich viele Empfänger von sozialen Hilfeleistungen eine geringere Lebenserwartung haben als Personen, die über ein gutes, gesichertes Einkommen verfügen - auch hier wird wohl keine ergänzende Altersversorgung (finanziell) möglich sein. Positiv betrachtet: Personen mit privater Rentenversicherung leben (statistisch) länger…

Ich frage mich
aber, was genau hat die Versicherungen gehindert hat, die
Tarife ebenso nach Einkommen /Bildung zu differenzieren.

Wie will man das denn definitiv festlegen? Was ist denn Bildung? Verfügt denn ein hervorragend qualifizierter Handwerker nicht auch über eine (u.U. handwerklich herausragende) Bildung? Sind Personen ohne Prof.- oder Dr.-Titel ungebildet?? Soll der (ehemals) Selbstständige mit hohem Einkommen plötzlich mehr zahlen oder bekommen - nur weil seine Firma (womöglich unverschuldet) pleite gegangen ist? Wie will man das denn einfach und möglichst unkompliziert sowie kostengünstig nachhalten? Eine Versicherung braucht möglichst einfache, kalkulatorische Vorgaben - die auch einfach zu überprüfen sind. Wird das Ganze zu komplex - so übersteigen u.U. die (zusätzlichen) Verwaltungsaufwendungen den möglichen Ertrag - wo liegt da ein Sinn. Und - auch nicht zu vergessen - Politik und Öffentlichkeit - ich sehe da vor meinem geistigen Auge gerade eine Schlagzeile einer „gebildeten Zeitung“…ungeheuerlich, die Orangia-Krankenversicherung gewährt Millionären Rabatt…
LG Jörg