Versicherungs Anwartschaft

Liebe Experten,

wenn man ins Ausland zieht, insbesondere ins außereuropäische Ausland, dann ist man bei seiner Krankenkasse nicht weiterversichert.

Ist es aus iregeneinem Grund zweckmässig, eine sog. Anwartschaft zu erhalten in dem man freiwillig Beiträge weiterbezahlt? Die Krankenversicherungen schlagen dies dem (potentiellen) Auswanderern immer vor. Ich bin mir aber über den Vorteil einer solchen Anwartschaft nicht im Klaren.

Wenn man aus dem Ausland zurückkommt nach D dann wird man entweder einen Job haben bei dem man sozialversichert ist oder aber man ist arbeitslos und bezieht arbeitslosengeld I oder II oder man ist selbstsändig und schliesst eine private Krankenversicherung ab. Man ist also in jedem Fall versichert.

Warum also sollte sich jemand, der längere Zeit ins Ausland geht um dort zu leben, freiwillig weiterversichern. Nach den Statuten der Versicherer ruht das Versicherungsverhältnis in dieser Zeit ohnehin, man bekommt also keine Leistungen selbst dann nicht, wenn man bespielsweise in D Urlaub macht. Es macht also keinen Sinn, oder ich erkenne zumindest keinen, außer für die Versicherung. Man zahlt halt weiter, ohne dafür Leistungen zu bekommen.

Bitte klärt mich mal auf.

Danke

Charly

… eine Anwartschaft hat den Vorteil, dass

  1. man später mit dem glechen Eintrittsalter wie nun eine neue Versicherung abschließen kann, das spart ggf. enorme Beiträge.

solltes Du aber in Zwischenzeit gesundheitl. nicht mehr auf der Höhe sein, so würdest Du gar keine Versicherung mehr bekommen… außer die gesetzliche… hier greift die 2. Möglichkeit

  1. … es kann eine neue Versicherung ohne erneute Gesundheitsfrage abgeschlossen werden. Hat man gesundheitliche Probleme ist das sehr sehr Wertvoll…

Solltest Du allerdings sowie so nur versicherungsprlichtige Arbeitsperspektiven haben, dann baucht man das nicht.

  1. man später mit dem glechen Eintrittsalter wie nun eine neue
    Versicherung abschließen kann, das spart ggf. enorme Beiträge.

Hier war von einer Krankenkasse die Rede, ich nehme also mal an, dass es sich um die GKV handelt.

Hallo,

ich gehe auch davon aus, dass es sich um eine gesetzliche KK handelt.
Eine solche Anwartschaft: (richtigerweise Ruhensversicherung während des Auslandsaufenthaltes) ist sinnvoll, da man sofort mit der Grenzüberschreitung nach Deutschland einen vollen Leistungsanspruch hat.
Angenommen man ist in den USA mit eingeschränkter KV-Leistung bei teurer krankenhausbehandlung versichert. Dann bietet es sich an, den Flug zu zahlen und hier kostenfrei (abgesehen von der geringen Zuzahlung) volle medizinische Leistungen zu haben. Oder bei Aufenthalt in einem Land der Dritten Welt mit mangelhafter med. Versorgung wird man es schätzen, dass man noch eine gute Alternative hat. Und das zu einem mtl. Beitrag von ca. 36 €.

Gruß Woko

Ja, da hast Du richtig angenommen. - Vielen Dank!

Charly

  1. man später mit dem glechen Eintrittsalter wie nun eine neue
    Versicherung abschließen kann, das spart ggf. enorme Beiträge.

Hier war von einer Krankenkasse die Rede, ich nehme also mal
an, dass es sich um die GKV handelt.