Versicherungs beiträge Rückwirkend Zahlen?

Ich war bis zum 30.05 Arbeitslos. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Beiträge meiner Krankenvers. vom Arbeitsamt übernommen. Danach hatte ich kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, und ich war bereits 24 Jahre alt. Mitte Juli wurde ich 35 und konnte somit nicht mehr Familienversichert werden können. Ab dem 15.09 begann ich eine Stelle als Schüler beim Staatsinstitut für den Beruf des Lehramts habe aber keinen Studenten Status und auch keine Schüler Status. Dieses Staatsinstitut ist eine Hochschule. So jetzt komme ich zu meinem Problem Meine Versicherung verlangt jetzt von mir die Beiträge vom 01.07 bis zum 14.09 rückwirkend zu zahlen. Ich habe aber kein Geld. ich bekomme nur 150 € Bafög und zahle allein Miete 180 €

Punkt 1 Sind die nicht verpflichtet mir mitzuteilen das ich ab dem 25 Lebensjahr nicht mehr Familienversichert werden kann? weil erst durch dieses versäumnis kam ich ja zum rückstand und das schlimme ist ich bin Krank und bin immer noch nicht Gesetzlich Krankenversichert bzw. überhaupt versichert.

Ich bitte euch um schnelle Hilfe ich bin wirklich sehr Dankbar für jede Antwort.

hallo

das hört sich ganz schön nach einem Extremfall an. Ich würde mich über die infoblätter der krankenkasse im inet mal schlaumachen, was die hergeben an informationen.
Jedem Menschen, egal obe er schüler, selbständiger, angestelllter ist steht ein mindestgeldbetrag zhu mleben zu. Wenn sie unter diesen satz kommen,können sie bei arbeitsamt hartz 4 4 amt um info bitten.
Die werden sie sehr wahrscheinlich grob abbolcken, typisch Amt.

Hier zählt auch wieder, Recherche der Gesetze.

Sie dürfen nicht Erpartes besizten auf der Bank besitzen. Hier sagt Ihnen der Staat direkt „Zuerst mal das Ersparte aufbrauchen, und dann kriegst Du erst Geld von uns.“
Dies macht den Sozialstaat Deutschland ncoh aus.
Es git noch die möglichkeit ein anwaltstelefon zu nutzen. ist aber die sind kostenpflichtig.

gruß

hahu

Vielen Dank für Ihre Antwort ich weiss das sehr zu schätzen das sie sich die Zeit genommen haben mir zu schreiben.
Das Problem ist ich war schon bereits beim Arbeitsamt damit diese die Zahlung übernehmen, jedoch meinen die das immer an erster Stelle das Bafög dafür zuständig ist. Das Bafög übernimmt auch die Beiträge zur KV. aber nicht die Beiträge rückwirkend die noch ausstehen. Und diese Beiträge kamen zum rückstand weil ich ja von der Versicherung keine Meldung bekommen habe. Mein Problem ist wenn die Pflicht bei denen liegt mich rechtzeitig zu hinweisen dann stehen ja diese in der Schuld und sind für den rückstand der Beiträge verantwortlich. Die Gesetzestexte der Versicherung sind ein richtiger Dschungel so richtig schlau wird man daraus nicht. Mein Vater ist Rechtschutz versichert kann er seinen Anwalt für mich einsetzen?

es gibt noche eine möglichkeit.

termin nehmen bei verbraucherschutzzentrale.
Für Arbeitskammermitglieder ist dies kostenlos. Auch eine Rechtsberatung von einem Anwalt.

Mehr wüßte ich jetzt nicht mehr.

gruß

harald huber

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Kenne mich da so gar nicht aus.

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Kenne mich da so
gar nicht aus.

macht nicht trotzdem danke.

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe ich werde das sofort nächste Woche probieren. In diesem Sinne ein schönes Wochende und Frohe Weihnachten.

Tut mir leid. Bei diesen Fragen geht es um den Bereich der Versicherungen. Dies entspricht nicht meinen Interessen- und Kenntnisgebieten.

Tut mir leid. Bei diesen Fragen geht es um den Bereich der
Versicherungen. Dies entspricht nicht meinen Interessen- und
Kenntnisgebieten.

kein Problem danke trotzdem. Frohe Weihnachten