Guten Tag,
Ein Bekannter ist mir unabsichtlich gegen mein geparktes Auto gefahren.
Die genaue Schadenshöhe kenn ich nicht.
Deshalb wollte ich erstmal einen Gutachter einschalten.
Jedoch will der Bekannte das nicht unbedingt seiner Versicherung melden. (weil die Kostensteigerung für die Versicherung die Reparaturkosten übersteigen werden)
Die Frage ist nun, ob die Versicherung den Gutachter auch dann noch zahlt,
wenn der Schaden „privat“ beglichen wird.