Versicherungs-Gutachter & Schaden privat beglei

Guten Tag,
Ein Bekannter ist mir unabsichtlich gegen mein geparktes Auto gefahren.

Die genaue Schadenshöhe kenn ich nicht.

Deshalb wollte ich erstmal einen Gutachter einschalten.

Jedoch will der Bekannte das nicht unbedingt seiner Versicherung melden. (weil die Kostensteigerung für die Versicherung die Reparaturkosten übersteigen werden)

Die Frage ist nun, ob die Versicherung den Gutachter auch dann noch zahlt,
wenn der Schaden „privat“ beglichen wird.

Hallo,

ich würde sagen nein, denn sobald die Versicherung (auch nur einen geringen Betrag) zahlt, wird dein Bekannter in der Versicherung hochgestuft. Ist denn unbedingt ein Gutachter notwendig, vielleicht genügt ja auch ein Kostenvoranschlag in (d)einer Werkstatt ?

Gruß,
Micha

Versicherungs-Gutachter & Schaden privat beglei.
Hallo Aldu,

Nein die Gutachterkosten werden nicht vom Versicherer übernommen auch wenn es privat beglichen wird, die Kosten müssten dann zusätzlich vom Bekannten übernommen werden (ab einem Schaden von 1.500 Euro). Generell sollte man auf einen Gutachten verzichten, bis zu einer Schadenshöhe von 1.500 Euro.

Denn es ist nicht wirtschaftlich bei einem Schaden von 800 Euro, Gutachterkosten in Höhe von 600 Euro zu verursachen. In der Regel bleibt man dann auch auf den Kosten sitzen.

Am besten lässt du Dir ein Kostenvoranschlag erstellen, Kostenpunkt durchschnittlich 90 Euro.

Freundliche grüße aus Hannover

Ihr Team KODAL24

http://www.kodal24.de/

Nein, das wird sie nicht.

Sie wird u. U. den Gutachter auch dann nicht zahlen, wenn der Schaden generell über sie abgewickelt wird: bei Bagatellen ist es oft Unsinn, einen Gutachter zu holen. Da reicht auch ein KVA einer anständigen Werkstatt.

Grundsätzlich gilt: wer beauftragt, zahlt.

Hallo!

wenn es sich um einen Bekannten handelt braucht man keinen Gutachter da dieser ca. 350€ kostet! ein Kostenvoranschlag reicht aus!

dann lassen Sie ihn reparieren evtl. auch in einer freien Werkstatt um den Bekannten noch länger in die Augen zu sehen…

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hallo,

wenn die Versicherung den Schaden nicht begleichen soll, dann übernimmt sie auch keine Gutachterkosten.

LG

Sorry, dass ich erst heute antworten kann, war im Urlaub. Wenn Sie den Schaden für Ihren Bekannten gering halten wollen, dann lassen Sie das Gutachten doch außen vor. Die Werkstatt kann doch einschätzen wie hoch der Schaden wird. Ab einer Schadenssumme von 2.000 € sollten Sie auf alle Fälle einen Gutachter einschalten, da eine private Regulierung durch Ihren Bekannten dann keinen Sinn macht.

MfG

Stephan Brückner