Versicherungs-Steuer - wo?

Hallo!

Der Österreicher Herr Ö. schließt in Deutschland eine Sachversicherung ab. Der Versicherungssatz hierfür beträgt bekanntlich 19 %. In Österreich beträgt dieser Satz 11 %.

  • Wo und in welcher Höhe ist eine V-Steuer zu entrichten?
  • Gibt es hierzu bereits Urteile oder Verweise im Netz?

Grüße
Falke

§ 1 Abs. 2 VersStG - Wohnsitz bzw. Belegenheitsort
Hi !

Der Österreicher Herr Ö. schließt in Deutschland eine Sachversicherung ab.

Nach § 1 Abs. 2 Versicherungssteuergesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/versstg/__1.html ) ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen.

Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um eine natürliche Person, dann fällt dt. VersSt nur an, wenn dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat. Für einen Östereicher mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in AUT (ermittelt nach dt. Rechtslage) fällt dann dt. VersSt nicht an.

Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um eine juristische Person, dann ist zu prüfen, wo sich der versicherte Gegenstand befindet. Befindet er sich in D, fällt dt. VersSt an, sonst nicht.

Besteht das Versicherungsverhältnis mit einem im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Versicherer, so entsteht die Steuerpflicht, wenn der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, nur, sofern er bei Zahlung des Versicherungsentgelts seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, oder, wenn er keine natürliche Person ist, sich bei Zahlung des Versicherungsentgelts das Unternehmen, die Betriebsstätte oder die entsprechende Einrichtung, auf die sich das Versicherungsverhältnis bezieht, im Geltungsbereich dieses Gesetzes befindet.

BARUL76

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