Versicherungs-Ummeldung bei KFZ-Verkauf

Hallo,

wenn jemand sein KFZ verkauft, es beim Straßenverkehrsamt abmeldet und gleichzeitig ein anderes Fahrzeug auf das bisherige Kennzeichen anmeldet:

Muss man, wenn man das neue Fahrzeug bei einer anderen Versicherung anmeldet, das ehemalige Fahrzeug bei der bisherigen Versicherung zusätzlich selber abmelden, oder macht das das Straßenverkehrsamt?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

das Straßenverkehrsamt meldet die Abmeldung der Versicherung und dem Finanzamt. Man muss selber nichts machen.
Außerdem bekommt die alte Versicherung in spätestens wenigen Wochen eine Mitteilung von der neuen Versicherung, da ja sicherlich der SFR übertragen werden soll.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

danke, das hatte ich vermutet, wollte es aber bestätigt haben.

Der Grund ist, dass ich vor drei Wochen eine solche Ummeldung wie beschrieben vorgenommen habe, heute aber trotzdem von der ehemaligen Versicherung eine Rechnung für das neue Jahr bekommen habe.

Dann schlafen die wohl auf den Ohren, muss ich mal drauftreten.

Gruß und Dank
Carsten

Hallo noch mal,

mein Tipp: Warte noch mal ab. Gerade bei günstigen Versicherern kann das schon mal etwas dauern, bis die Meldung bearbeitet wird. Abgebucht wird der Betrag ja eh erst Ende Dezember bzw. Anfang Januar.

Das Auto hattest Du aber selber außer Betrieb gesetzt (hieß früher „abgemeldet“)? Hat das Finanzamt schon abgerechnet?
Wenn ja: Es kommt immer mal wieder vor, dass Meldungen vom Straßenverkehrsamt nicht bei den Versicherungen ankommen. Falls sich innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts tut, rufe direkt bei der Versicherung an.

Wenn nein bzw. wenn das Auto zugelassen verkauft wurde: Schnellstens beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen, ob der Wagen überhaupt schon außer Betrieb gesetzt wurde!

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

danke für den Nachschlag. :smile: Ich hatte aber geschrieben:

„wenn jemand sein KFZ verkauft, es beim Straßenverkehrsamt abmeldet und gleichzeitig ein anderes Fahrzeug auf das bisherige Kennzeichen anmeldet“

Für mich ist also alles klar. Der Käufer meines ehemaligen Wagens ist mit einem Überführungskennzeichen davongefahren, und ich habe ein anderes Fahrzeug mit der bisherigen Nummer.

Grüße
Carsten