Versicherungsagentur übernehmen? Gmbh?

Guten Tag,

dies wäre meine erste Frage hier im Forum…

Für mich besteht die möglichkeit in der nächsten Zeit eine Agentur zu übernehmen.

Die Agentur müsste ein ungefähres Beitragsvolumen von ca 1 million € haben.
Es ist ein alteingessesenes Büro was schon über 50 Jahre besteht.
Der alte besitzer will im Rahmen einer Gmbh zum Teil ein Stiller miteigentümer sein. Ich solle dann als Geschäftsführer eingesetzt werden. Es handelt sich nicht um einen Makler sondern um eine Agentur die an einer Vers. gebunden ist.

Nun wäre meine Frage ob dies ein üblicher Weg ist und, ob es nicht bessere Varianten gibt.

Über ein paar Tipps wäre ich sehr froh…danke

Einige Rückfragen!
Hallo …

mal rein interessenshalber… ich verstehe die Formulierung „im Rahmen einer GmbH“ nicht so ganz… besteht die GmbH bereits oder soll die GmbH erst gegründet werden?

Warum übernehmen Sie nicht gegen eine Ablösesumme und sind dann alleine tätig (selbständig)… warum möchte der jetzige Inhaber weiterhin Teilhaber sein?

Mir riecht das alles danach, dass mit der Versicherungsgesellschaft ein Vertrag auf den alten Inhaber besteht, der zunächst im Rahmen der GmbH-Gründung in die GmbH eingebracht werden soll, damit erstmal die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass überhaupt die Agentur in Form einer GmbH verkauft werden kann.

Können Sie hierzu vielleiche ein paar nähere Angaben machen?

MfG
MGB-Consulting

sondern um eine Agentur die an einer Vers. gebunden ist.

Bist Du sicher, dass da die Versicherungsgesellschaft mitspielt ? Hast Du die notwendige Gewerbeerlaubnis ?

Nun wäre meine Frage ob dies ein üblicher Weg ist und, ob es
nicht bessere Varianten gibt.

Es ist ein sehr unüblicher Weg.

Hallo …

mal rein interessenshalber… ich verstehe die Formulierung
„im Rahmen einer GmbH“ nicht so ganz… besteht die GmbH
bereits oder soll die GmbH erst gegründet werden?

Die GmbH soll dann zu diesem Zeitpunkt gegründet werden.

Warum übernehmen Sie nicht gegen eine Ablösesumme und sind
dann alleine tätig (selbständig)… warum möchte der jetzige
Inhaber weiterhin Teilhaber sein?

  1. Weil er nicht mit 65 komplett aufhören will zu arbeiten
  2. er will einen Teil vom Gewinn haben

Mir riecht das alles danach, dass mit der
Versicherungsgesellschaft ein Vertrag auf den alten Inhaber
besteht, der zunächst im Rahmen der GmbH-Gründung in die GmbH
eingebracht werden soll, damit erstmal die Voraussetzungen
geschaffen werden können, dass überhaupt die Agentur in Form
einer GmbH verkauft werden kann.

So richtig verkauft soll sie ja nicht werden.
Ich bekomme die Agentur kostenlos…d.h. ich werde ja Geschäftsführer und er soll dann Stiller mitinhaber
Gewinnaufteilung 75/25

Können Sie hierzu vielleiche ein paar nähere Angaben machen?

MfG
MGB-Consulting

Hallo,

So richtig verkauft soll sie ja nicht werden.
Ich bekomme die Agentur kostenlos…d.h. ich werde ja
Geschäftsführer und er soll dann Stiller mitinhaber
Gewinnaufteilung 75/25

Also der „Aussteiger“ soll 75% an der GmbH halten und Du den Rest in Höhe von 25% - dann kann aber nicht davon gesprochen werden, dass Du die Agentur „kostenlos“ belommst. ZWar sind 25% die sog. Sperrminorität, aber letztlich bist Du nur Angestellter. Ein Geschäftsführer mit einer Beteiligung in Höhe von 25%.

VG
Sebastian

Die GmbH soll dann zu diesem Zeitpunkt gegründet werden.

Kannst Du Deinen Anteil am Stammkapital einzahlen ?

Gewinnaufteilung 75/25

Kannst Du von 25 % des Gewinnes leben ?

Erneute Rückfrage…
Hallo …

ich habe gerade gelesen, dass Sie erst 21 sind… also noch recht jung im Geschäft.

Ich gehe mal davon aus, dass Ihnen der „alte“ Inhaber Rückendeckung geben möchte und die Agentur übegeben, aber nicht kaputtgehen lassen möchte, in Anbetracht der Gefahr Ihres noch recht jungen Alters und der mangelnden Erfahrung.

Auch im Hinblick auf vermutlich fehlendes Eigenkapital kann eine solche Konstruktion Sinn machen und für die rechtliche Beratung gibt es ja Anwälte, denen man sagen kann, was man möchte.

In einer Gewinnbeteiligung sehe ich nun keine große Problematik, denn der Gewinn einer GmbH versteht sich nach Abschreibungen und nach Personalkosten, insoweit wäre Ihr Gehalt bereits berücksichtigt und der Gewinn liesse sich steuern.

Die größere Problematik sehe ich in der Haftung des Geschäftsführers, die auf Sie zukommen kann, hier wäre es vielleicht geschickter einen gleitenden Übergang zu finden und ein festes Ziel wann und unter welchen Voraussetzungen sich der Senior völlig zurückzieht.

Dies scheint mir noch nicht geklärt zu sein und hierfür sollten sie sich einen Sparringspartner zum Reden suchen, denn hier muss gerechnet werden, denn ansonsten ist Ihr Risiko einfach zu groß.

MfG
MGB-Consulting

Ich solle 75% der Gewinne bekommen, der Stille Partner will nur 25%

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Genau das waren seine Hintergründe.

Also vielen Dank erstmal für eure hilfsreichen Antworten.

Noch eine Frage bezüglich des BEitragsvolumen.
Sind die insgesamt ca. 1.3 mil viel oder wenig?
Zurzeit Arbeitet mein Chef, Ich selber und eine Sekräterin in dem Büro.

Hallo …

ich habe gerade gelesen, dass Sie erst 21 sind… also noch
recht jung im Geschäft.

Ich gehe mal davon aus, dass Ihnen der „alte“ Inhaber
Rückendeckung geben möchte und die Agentur übegeben, aber
nicht kaputtgehen lassen möchte, in Anbetracht der Gefahr
Ihres noch recht jungen Alters und der mangelnden Erfahrung.

Auch im Hinblick auf vermutlich fehlendes Eigenkapital kann
eine solche Konstruktion Sinn machen und für die rechtliche
Beratung gibt es ja Anwälte, denen man sagen kann, was man
möchte.

In einer Gewinnbeteiligung sehe ich nun keine große
Problematik, denn der Gewinn einer GmbH versteht sich nach
Abschreibungen und nach Personalkosten, insoweit wäre Ihr
Gehalt bereits berücksichtigt und der Gewinn liesse sich
steuern.

Die größere Problematik sehe ich in der Haftung des
Geschäftsführers, die auf Sie zukommen kann, hier wäre es
vielleicht geschickter einen gleitenden Übergang zu finden und
ein festes Ziel wann und unter welchen Voraussetzungen sich
der Senior völlig zurückzieht.

Dies scheint mir noch nicht geklärt zu sein und hierfür
sollten sie sich einen Sparringspartner zum Reden suchen, denn
hier muss gerechnet werden, denn ansonsten ist Ihr Risiko
einfach zu groß.

MfG
MGB-Consulting

Erneute Rückfrage…
Hallo …

vom Beitragsvolumen schreiben Sie nun zum ersten Mal, hört sich nach einer durchschnittlichen Agentur an. Sie sollten sich, bevor Sie irgendwas tun, einmal die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre zeigen lassen.

Die Übergabe hört sich m.E. ohne weitere Detailkenntnisse, relativ gut und fair an, wobei mir nach wie vor die alleinige Geschäftsführung in so jungen Jahren nicht angemessen erscheint, hier wäre ein gleitender Übergang in die Verantwortung sicherlich sinnvoller.

Dennoch… viel Erfolg dabei!

MfG
MGB-Consulting

Ich solle 75% der Gewinne bekommen, der Stille Partner will
nur 25%

die fruchtziehung der gesellschafter aus der gmbh besteht idr aus gehalt, gewinnausschüttung, tantiemen, miete…

man sollte ich vorher, vor allem auch wg. der steuerlichen konsequenzen und auch wg. der steuerlichen vorschriften bei diesen arten der vergütung, im klaren sein, wie man den gewinn verteilt

das ist nicht so einfach mit einem prozentsatz zu lösen, sondern es wird normalerweise immer ein gesamtpaket geschnürt

dabei sollte man einen fachmann (steuerberater) beauftragen, verschiedene modelle zu erstellen und zwar bevor man die gmbh gründet

gruß inder

Ich werde vom Versicherer Ausführlich auf die Situation vorbereitet.
Und mein jetztiger Chef wird mir immer noch am Anfang helfen können.
Die ersten konkreten Gespräche gehen bald los und ich wollte etwas vorbereitet sein.

Vielen dank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]