Habe meinen hier beschriebenen Kfz-Schaden bei der Versicherung angemeldet,welche nun auch gezahlt hat.
Aber nur den Betrag der auf dem Gutachten (kam ein Gutachter) stand,ABER OHNE mehrwertsteuer.
Ein freund meinte die müssen die Mwst. auszahlen,auch ohne nachweis,die versicherung zahlt die nur wenn ich nachweislich diese auch ausgegeben habe (Werkstattrechnung)
Mein freund meinte da gäbe es schon urteile drüber,das sie das auch so auszahlen müssen,leider finde ich nirgends etwas.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte bzw. mir eine endgültige Antwort geben könnte ob ich das auch ohne nachweis kriegen kann.
die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die du auf geleistete Arbeit zahlen würdest.
Erbringt jemand dienstlich diese Arbeit? Nutzt du ein Dienstleistungsangebot?
Aus welchem Grund sollte dir die Versicherung denn die Mehrwertsteuer erstatten? Hast du diese denn bezahlt? Bei den Teilen sicherlich, aber für den Arbeitslohn?
Mache doch den Vorschlag, für die Teile bekommst du die Mehrwertsteuer, für den Lohn nicht. Womit wirst du wohl günstiger fahren?
Grund dieser Handlungsweise der Versicherer ist der, dass viele Kunden so Schäden für 1- 2000 DM *fiktive Größe* nicht reparieren, sich aber komplett alles auszahlen. Beim nächsten Schaden wird das dann wieder abgerechnet etc.pp.
Was denkst du, kann man damit verdienen? Ne Menge. Die Versicherer wollen eben einfach sicherstellen, dass der Schaden sach- und vor allem auch fachgerecht repariert wurde.
Gruß
Marco
PS. ich wüsste kein Urteil, was dieser Praxis der Versicherer zuwider ist…
So ganz logisch finde ich den Gedankengang jetzt ehrlich gesagt nicht. Je nach Schaden ist es ja durchaus möglich das er jetzt erst mal das Geld kassiert um den Schaden später (weil z.B. eh eine Neulackierung des Fahrzeuges geplant ist) zu reparieren.
Ebenso wenn er das Fahrzeug in einer anderen, eventuell billigeren Werkstatt (weil kein Vertragshändler) reparieren läßt. Durchaus auch fachgerecht, aber bestimmt kein 16% billiger. Soll er deshalb dann draufzahlen?
IMHO gibt es da schon Urteile, das der Abzug der Mehrwertsteuer nur bei Firmen zulässig ist da diese die Mehrwertsteuer ebenfalls nicht bezahlen müssen. Bei Privatleuten wird es wohl oft versucht, ist aber lt. Gericht nicht zulässig. Einen genauen Link dazu hab ich leider nicht.
… wenn er die Reparatur nachweist, bekommt er auch die Mehrwertsteuer. Dazu reicht ein Foto der vormals beschädigten Stelle mit z.B. der tagesaktuellen Bildzeitung oder einer digitalen Datumseinblendung auf dem Bild.
Andreas
genau… er bekommt dann nämlich den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt. Man muss also zwischen tatsächlich durchgeführter Reparatur und nur beabsichtigter Reparatur entschädigen. Solange keine Reparatur durchgeführt wurde, muss der Versicherer davon ausgehen, dass nicht unbedingt eine Reparatur beabsichtigt ist oder aber private Dienste in Anspruch genommen werden. Und wer zahlt seinem Freund schon Mwst.? Geld ja… aber das ist ja alles netto und wohl kaum so hoch, wie normale Lohnkosten…
Warum sollte auch mehr bezahlt werden, als Schaden entstanden ist? Wer würde jemandem 100 DM geben, wenn er ihm nur 80 DM schuldet?
kann es sein, daß es sich um ein beruflich genutztes Fahrzeug handelt? Hast Du in der Schadensanzeige angegeben, das Du selbständig bist? Wenn ja, bist Du Vorsteuerabzugsberechtigt?