Versicherungsbedingungen vor Vertrag

Hallo zusammen,

mal angenommen der Herr P. würde gerne eine sehr spezielle Form der Haftpflicht-Versicherung abschliessen wollen. Nun würde er bei einem der wenigen Anbieter einer solchen Versicherung nachfragen, ob man ihm denn vorab die Versicherungs-Bedingungen zusenden könne. Nun stösst dieses Ansinnen auf heftigen Widerstand des Versicherungs-Vermittlers.

Jetzt fragt sich Herr P., ob das denn wirklich so üblich ist. Kann er diese Versicherungs-Bedingungen (sorry, hier ist er sich mit dem genauen Wortlaut nicht sicher, gemeint ist das oft als „Kleingedruckte“ bezeichnete) wirklich erst bekommen, wenn er den Vertrag unterschrieben hat? Oder ist der besagte Vermittler sich seiner (nahezu) Monopolstellung nur allzu bewusst und hat das schlicht nicht nötig?

*wink*

Petzi

Versicherung nachfragen, ob man ihm denn vorab die
Versicherungs-Bedingungen zusenden könne. Nun stösst dieses
Ansinnen auf heftigen Widerstand des Versicherungs-Vermittlers.

Seit dem 01.01.09 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Antragstellung alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der Antragsteller hat dann noch ein Rücktrittsrecht, wenn ihm die bedingungen nicht gefallen.

Jetzt fragt sich Herr P., ob das denn wirklich so üblich ist.

Ist es nicht (mehr). Bis zum letzten Jahr war es tatsächlich für einen Vermittler u.U. nicht so einfach, vor dem Vertragsabschluß an die Bedingungen zu kommen.

wenn er den Vertrag unterschrieben hat? Oder ist der besagte
Vermittler sich seiner (nahezu) Monopolstellung nur allzu
bewusst und hat das schlicht nicht nötig?

Mit dem neuen VVG verstößt er gegen das gesetz, d.h. wenn der antragsteller kann den einmal geschlossenen Vertrag jederzeit wieder aufheben lassen.

Hi,

wie Nordlicht schon sagt, die Regelungen sind recht eindeutig.

Eine Beschwerde bei der örtlichen IHK und/oder dem BaFin dürfte dem Vermittler ungefähr 2 Tage Arbeit machen (zumindest, wenn man die Behauptung belegen kann) und schnell Abhilfe schaffen… ist allerdings für alle noch Neuland und somit Theorie.

Grüße, M

Hallo Petzi,

wenn der Vermittler die Bedingungen nicht zugänglich machen möchte (aus welchen Gründen auch immer), ist es einen Versuch wert, sich direkt an den Versicherer zu wenden und dort die Bedingungen anzufordern.

Gruß
Winni

CAVE, es geht ggf. um schweizer Recht! OWT
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