Ich wuerde gerne wissen, ob der nach der Duesseldorfer Tabelle berechnete Kindesunterhalt die Versicherungsbeitraege mit einbezieht, oder ob das studierende, volljaehrige Kind (das nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt) fuer die Beitraege selber aufkommen muss.
Sagen wir mal es steht dem Kind ein Unterhalt von 657 Euro zu:
Darin enthalten ist doch das Kindergeld von 164 Euro und der Rest wird doch auf die beiden Eltern aufgeteilt, im Verhaeltnis derer Einkommen, oder?
Muss das Kind jetzt vom Gesamtbetrag die Versicherungsbeitraege selber bezahlen, oder muessen die Eltern zusaetzlich den Beitrag von ca. 60 Euro entrichten?
Danke schon mal!