Versicherungsbeitrag bei unehelichen kindern

Meine Frage:
Ich habe 1 Uneheliche Tochter 16 Jahre alt lebt seit Anfang an bei Ihrer Mutter wir sind seit 14 Jahren getrennt lebend und sie ist nun seit 10 Jahren verheiratet.Unterhaltszahlungen werden wie veranschlagt pünktlich monatlich von mir bezahlt. Nun meine Frage: meine Ex ist bei der AOK Familienversichert und ihr Ehemann ist privat versichert Wer muß nun für die Kosten der Krankenversicherung meiner Tochter aufkommen?
Bitte um Info vielen Dank im Voraus

Ist die Tochter vom neuen Ehemann adoptiert worden?

Hallo

mit Vorbehalt :

Die Tochter ist in der Familenversicherung bei der Mutter kostenlos versichert, sofern die Tochter kein eigenes Einkommen hat.

das hängt damit zusammen, dass die Tochter bei der Mutter lebt bzw. diese das Sorgerecht haben dürfte und die PKV Regelung ( Tochter selber PKV versichert ) nur dann greift, wenn der leibliche Vater oder Adoptivvater in der PKV versichert ist. Ist hier ja nicht der Fall, da ja Sie der Vater sind.

d.h. Ihre Ex soll bei der Kasse einen Antrag auf kostenlose Familienversicherung stellen

mfg

www.tuerk-versicherungen.de

??? Wie kann deine Ex familienversichert sein wenn ihr Ehemann privat versichert ist. Entweder ist sie pflichtversichert (Angestelltenverhältnis) oder privat versichert.
Wie bist du versichert?

Gruß
Lohmes

Hallo,

da stimmt ja was nicht. Wenn Ihre Ex in der Familienversicherung ist und der neue Mann in der privaten, dann kann keine Familienversicherung bei der AOK bestehen. Wenn allerdings eine eigenständige Versicherung der Mutter bei der AOK besteht, dann ist ihre Tochter kostenfrei in der Familienversicherung der Mutter versichert.

Der Mehrverdienende in der Familie.
Beispiel:
Mutter verdient 400 €
Ehemann verdient 5.000 €
Dann muss das Kind privat versichert werden (oder freiwillig mit vollem Kinderbeittrag bei der AOK). Nicht imbedingt in der gleichen Versicherung wie der Stiefvater. Aber Privat.
Sind die Einkommen in etwa gleich, kann gewählt werden.
Du bist aber aussen vor. Du brauchst nicht für die KV Deiner Tochter aufkommen.
Hupftiegel

guten abend,

ich werde nicht ganz schlau aus deiner frage. Aber ich versuche dir trotzdem eine antwort zu geben.

da deine tochter seit jahr und tag bei der mutter lebt ist sie automatisch bei der mutter familienversichert. Somit gesetzlich, was mich nur wundert das sie eine eigene kv hat, da sie verheiratet ist und somit einen anspruch auf die private kv ihres mannes hat. deine tochter auch, da sie das kind deiner exfrau ist. da aber die versicherten in der privaten kv erst mal alles verauslagen müssen und dann bei der kasse zureichen ist, macht es natürlich sinn für deine ex gesetzlich eigenversichert zu sein mit eurer tochter.
Falls du befürchest das du eure tochter kv versicheren musst, musst du dir keine sorgen machen. das ist aufgabe deiner exfrau.

liebe grüsse deern50

Hallo,

Deine Tochter kann entweder über Deine Versicherung oder die Deiner Exfrau familienversichert werden solange sie sich in Ausbildung befindet und selbst kein Einkommen hat.

Ein gezieltes Nachfragen bei Deiner Versicherung könnte noch mehr Klarheit bringen, da es u.U. von mehreren Faktoren abhängt wie und in welchem Umfang Deine Tochter günstiger versicherbar ist.

MfG

Vita

tut mir leid, da bin ich ueberfragt. Aber wenn sie schon seit 10 Jahren verheiratet ist, dann muesste die Frage doch laengst geklaert sein!?! Erkundigen Sie sich doch einfach mal bei der Kundenhotline Ihrer Krankenkasse.

Kinder sind normalerweise unter Umständen bis zum 25. Lebensjahr bei den leiblichen Vater Krankenversichert.

Guten Morgen,
da ich kein Experte für Fragen der Krankenversicherung bin, kann ich Dir nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten, daß minderjährige Kinder in der Regel kostenfrei bei dem Elternteil mitversichert sind, bei dem sie leben.
Gruß,
Reinhard

_Hallo
Die Familienversicherung bei dem Stiefvater ist nur möglich wenn er den überwiegenden Unterhalt zahlt. Dieses wird genau ausgerechnet. (Gegenüberstellung Einkmmen des Stiefvaters und allesn familienversciherten Angehörigen mit Ausgabemöglichkeiten für jede Person). Wenn die AOK festgestellt hat das er Ihre Tochter nicht überwiegend Unterhält, dann besteht die Möglichkeit Ihre Tochter bei Ihnen kostenfrei mit zu versichern. (Insofern Sie gesetzlich versichert sind). Wenn Sie aber auch privat versichert sind dann ist es eine rechtliche Entscheidung wer für die Kosten der Tochter aufzukommen hat, denn dann besteht nur die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 140 Euro pro Monat) oder in der Prvaten Versicherung (Preis abhängig von Leistungen).
Ich hoffe ich konnte helfen.

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Hallo timeout6,

es ist nicht möglich das Deine Ex familienverischert ist und Ihr Ehemann privat. Er kann dann auch nur bei der AOK versichert sein, über wenn sollte Deine Frau denn sonst familienversichert sein und wenn der neue Mann Deiner Ex die Familie überwiegend unterhält kann er die Tochter als Stiefkind versichern, dass müßte aber die AOK prüfen.

Es ist die Frage ob Du gesetzlich krankenversichert bist? Weil, falls der Ex-Mann die Familie nicht überwiegend unterhält könntest Du Deine Tochter bei Dir mitversichern. Wenn Du gesetzlich versichert bist ist diese Versicherung kostenfrei.

soviel ich weiss ist das so das wenn deine frau neu geheiratet hat müsste die mutter oder der mann zahlen und unterhalt müsste mann auch nicht mehr zahlen den das kind ist ja schon 16 jahre alt. ich würde mich bei der aok mal anrufen und um auskunft bitten oder beim anwalt. denn wo das kind lebt da muss es auch versichert sein .
Ich hoffe ich konnte dir helfen

Bin selbst in solcher Angelegenheit. Da es sich um ein uneheliches Kind handelt, und das Sorgerecht gewiss die Mutter hat, ist das Kind schon seit Anfang an bei der Mutter K-Versichert. Dies ist so lange, bis sie selbst ihr eigenes Geld verdient, längstens bis 25 oder 27. Lj.
Erkundige Dich noch zusätzlich bei der KV der Mutter oder besser bei Deiner KV
Beste Grüße
brasil-pit