Ein Student ist studentisch versichert. Seit Mai letzten Jahres arbeitet er neben dem Sudium als Hilfswissenschaftler mit maximal 40 Stunden im Monat an einem Wissenschaftlichen Institut. Aufgrund eines Missverstaendnisses zwischen Arbeitgeber und Versicherung ist das Versicherungsverhaeltnis seit diesem Zeitpunkt bis heute ungeklaert und der Student gilt bis heute als nicht versichert, was er mal so nebenbei in einem Telefonat erfaehrt. (Der Versicherungsbeitrag wurde immer von seinem Vater gezahlt, zu dem kein Kontakt besteht. Somit konnte der Student auch nicht feststellen, dass kein Versicherungsbeitrag mehr abgebucht wurde.)
Da der Student fuer den gesamten Zeitraum haette versichert bleiben muessen, sollen jetzt rueckwirkend die nicht gezahlten monatlichen Beitraege auf einmal abgebucht werden.
Meine Frage ist jetzt. Geht das einfach so, oder kann man dagegen irgendwas tun?
Im Grunde bestand doch kein Versicherungsverhaeltnis…
Hallo,
grundsätzlich besteht neuerings Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Und damit dürfen die Beiträge auch im nachhinein bis zum Beginn der Versicherungspflicht erhoben werden.
Genaueres (rechtliche Grundlagen usw) können noch Kollegen hier beitragen, Kranken ist nicht mein „Revier“,
viele Grüße
Andreas
richtig, aus der Sache wirst du so einfach nicht rauskommen. Die Versicherung bestand, von wem und warum sie nicht bezahlt wurde interessiert den Versicherer zurecht erstmal nicht.
Stell dir den Fall vor, dass du krank geworden sein könntest und der Versicherer dann sagt: „nö, zahlen wir nicht!“. Da hast du jetzt wohl das geringere Übel zu tragen.
Zusätzlich: Wenn die Versicherung nicht bestand warst du nivht versichert und müsstest das jetzt nachholen (übrigens zum Beginn des Jahres 2009). Zu dem Beitrag ab Jahresanfang würde noch ein „Strafbeitrag“ kommen, weil du es versäumt hast, dich dem Gesetz nach zu versichern.
Also such am besten mit deinem Versicherer eine Lösung (in Richtung Teilzahlung o.ä.) und sei froh dass das ganze nicht schlimmer ausgegangen ist!
Ein Student ist studentisch versichert.
Hat der Studnet eine Ahnung, für was er alles versichert sein kann ?
Meine Frage ist jetzt. Geht das einfach so, oder kann man
Wenn es sich um die Krankenversicherung handelt, ist das so korrekt, alle Beiträge müssen nachgezahlt werden.
dagegen irgendwas tun?
Nein, auch Studenten müsen sich an geltende Gesetze halten, auch wenn es weh tut.
Im Grunde bestand doch kein Versicherungsverhaeltnis…
Hättest Du auch so argumentiert, wenn Du in diesem Zeitraum ins Krankenhaus gemußt hättest ?
Hallo,
als studentische KV ist hier wohl die Pflicht-KV in der GKV gemeint.Diese hat im Sommersemester 08 bestanden. Durch die Aufnahme der Beschäftigung ändert sich daran nichts, da bei 40 Std monatlich = 10 Std. wöchentlich keine KV-Versicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt. Auch nicht, wenn das Entgelt über 400 € mtl liegt (nur RV-Pflicht). Ergo bestand die Studenten-KV bis zum Semesterende. Eine neue Einschreibung ab Wintersemester konnte nur erfolgen, wenn der Uni eine KV-Bescheinigung vorlag. Da nach dem Kontext weiterhin eine Immatrikulation besteht, wird auch die StudentenKV bestehen. Wieso der Beitrag nicht gezahlt bzw. gefordert wurde, ist unverständlich. Die meisten KK lassen sich vor der Einschreibung den vollen Beitrag zahlen, bevor sie die Bescheinigung ausstellen. Hier fehlt also eine wesenliche Info zur abschliessenden Beurteilung.
Gruß Woko