Ein AN fängt ein studium mit über 30 an und hat im januar noch eine Abfindung erhalten. Dadurch würde sich der KV-Betrag auf über EUR 500/monat erhöhen(Aussage KV Dez09).
Bei der Antragsstellung aktuell hat die KV bis dato keine Unterlagen(Gehaltsnachweis etc) angefordert.
Was passiert,wenn dies bei der KV nicht geschieht?
Hat die KV MÖglichkeiten bzw.welche Möglichkeiten hat die KV dieses zu überprüfen?
Lohnt sich evt.ein Wechsel der KV ?
Ist der Student dann berechtigt sich privat versichern zu lassen oder was bedeutet „freiwillig versichert“?
Hallo Sahneschnitte,
Als Arbeitnehmer bist du bis zur Beitragsbemässungsgrenze von 3.750€ monatlich pflichtversichert,darüber hinaus musst du dich freiwilig versichern lassen.
Wenn Du jetzt studieren gehts, hast du als „Vollzeitstudent“ Snspruch auf den Studententarif (ca.65€/Monat).Ab dem30 Lebensjahr zählst du aber nicht mehr als Student (auch wenn Du immatrikuliert bis) und zahlst den Beitrag für „sonstige Personen“ (ca. 130€).
Deine Abfindung darf die KV meines Wissens nach nicht zur Erhöhung der Krankenkassenbeiträge verwenden, da für die Beitragsbemessung nur REGELMÄßIGES MONATLICHE EINKOMMEN angerechnet werden darf.
Hoffe, ich konnte helfen!
Hallo,
nun, wenn jemand mit über 30 Jahren ein Studium beginnt, dann kann man grundsätzlich davon ausgehen dass dieser nicht mehr der Krankenversicherungspflicht als Student unterliegt, d.h. er zählt, soweit keine andere Vorrangversicherung (Arbeitnehmer, Rentner) vorliegt zum Kreise der sonstigen, freiwillig Versicherten. Hier wird die Beitragshöhe aufgrund der tatsächlichen Einnahmen festgelegt, wozu auch Abfindungenzahlungen aus beendeten Beschäftigungasverhältnissen
zählen können.
Als freiwillig Versicherter muss man nicht zwangsläufig in der GKV. versichert sein sondern man kann auch in einer PKV wechseln unter Einhalt der gesetzlichen Bestimmten Kündigungsfrist.
Gruß
Czauderna
Kann dir zwar keine Antwort sagen, ich persönlich kann aus eigener Erfahrung folgenden Sachverhalt schildern…
Studienbeginn mit 24. Von der Versicherungspflicht bereit und eine eine PRK über Elten gewechselt mit Studentenrabatt. Ab 27 bestand kein Beihilfeanspruch mehr, deshalb zu 100% privatversichert.
Beitrag hatte sich dann erhöht auf 185 Euro im Monat. Dies ist unabhängig mal Alter und gilt solange Student.
Studienbeginn mit 24.
Deswegen treffen deine Aussagen auf die Fragestellerin nicht zu.
Hallo,
da gibt es nur zwei Möglichkeiten:
a. als freiwilliges Mitglied in der GKV
b. Krankenversicherung in der PKV
zu a:
Hier richtet sich der Beitrag nach allen Einnahmen und Geldmitteln, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können.
Zu der Abfindung:
Wurden von diesen Zahlungen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber einbehalten und der letzten Abrechnung des Vorjahres zugeschlagen?.
Wenn ja, dann kann man sie schwerlich nochmals als Einkommen berücksichtigen. Dann werden sie nach und nach als Geldmittel für den Lebensunterhalt für die Zeit des Studiums aufgebraucht. Nur insoweit wären sie dann beitragspflichtig.
Zur Höhe des Einkommens wird die KK einen Fragebogen schicken.
Gruß Woko
Hallo,
Als Arbeitnehmer bist du bis zur Beitragsbemässungsgrenze von
3.750€ monatlich pflichtversichert,darüber hinaus musst du
dich freiwilig versichern lassen.
Komplett falsch. Die BBG hat nichts mit der Befreiung bzw. einer freiwilligen Mitgliedschaft zu tun. Das ist lediglich die Grenze bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen. Freiwillige Versicherung ist ab der JAEG (ca. 48.000 € p.a.) möglich!!
Hoffe, ich konnte helfen!
Hoffe der TO nimmt deine Aussage nicht auf und geht damit zur KV?!
aber welche möglichkeiten bieten sich nun dem AN diese Kosten zu umgehen ??
Zu der Abfindung:
Wurden von diesen Zahlungen Sozialversicherungsbeiträge vom
Arbeitgeber einbehalten und der letzten Abrechnung des
Vorjahres zugeschlagen?.
Wenn ja, dann kann man sie schwerlich nochmals als Einkommen
berücksichtigen. Dann werden sie nach und nach als Geldmittel
für den Lebensunterhalt für die Zeit des Studiums
aufgebraucht. Nur insoweit wären sie dann beitragspflichtig.
Zur Höhe des Einkommens wird die KK einen Fragebogen schicken.Gruß Woko
die Abfindung wurde im Januar 2010 ausgezahlt,das Studium hat am 1.März begonnen, dazwischen standen 3 Wochen Arbeitslosigkeit und 6 Wochen Arbeit…bei dem erhaltenen Fragebogen,war erstmal keine Information betr.Abfindung erbeten…dies war alles durchgestrichen mit dem Vermerk „Student ab 30 Jahre ohne regelmässiges Einkommen“…