Hallo,
ich habe Fragen zu Versicherungsbetrug. Ich würde gerne wissen, ob folgende Beispiele unter Versicherungsbetrug fallen:
a) Man macht ein Gutachten gegen ein Zahnarzt. Das Gutachten besagt er hat einen Fehler gemacht und dieses wird der Versicherung mitgeteilt. Es erfolgt dann eine lange Kommunikationspause. Man macht erneut ein Gutachten mit Schadenserweiterung. Das zweite Gutachten besagt, der Arzt hat keinen Fehler gemacht. Von dem zweiten Gutachten teilt man der Versicherung nichts mit sondern nimmt Geld an aufgrund des ersten Gutachtens. Hat man die Versicherung dann betrogen. ?
b) Man klagt auf Dauerrente. Es wird ein Gutachten erstellt. Das Gutachten wird von der Versicherung auch bezahlt. Das Gutachten ist
unter aller Niveau, man zieht die Klage gegen das Gutachten zurück, lässt es aber beim Versorgungsamt anerkennen.
Ist das Betrug. ? An einer Stelle die Klage dagegen zurück ziehen woanders das Gutachten aber anerkennen lassen. ?
Ich hoffe man kann da durchsteigen.
Vielen lieben Dank
Dagmar
ersten Gutachtens. Hat man die Versicherung dann betrogen. ?
Wer ist man ? Der Gutachter oder der Patient ? Welche Versicherung ist gemeitn ? Die Krankenversicherung des patienten oder die Haftpflichtversicherung des Arztes ?
Ist das Betrug. ?
Wer soll denn betrogen haben ? Der Kläger hat doch das Gutachten nicht zu verantworten und der Gutachter hat nicht betrogen sondern höchstens schlampig gearbeitet. Das ist nicht strafrechtlich relevant (Betrug) sondern höchstens zivilrechtlich (Schadensersatz).
Ich hoffe man kann da durchsteigen.
Nein, die Ausführungen sind sehr ungenau und es ist nicht klar, worauf es Dir ankommt.
a) Man macht ein Gutachten gegen ein Zahnarzt. Das Gutachten
besagt er hat einen Fehler gemacht und dieses wird der
Versicherung mitgeteilt. Es erfolgt dann eine lange
Kommunikationspause. Man macht erneut ein Gutachten mit
Schadenserweiterung. Das zweite Gutachten besagt, der Arzt hat
keinen Fehler gemacht. Von dem zweiten Gutachten teilt man der
Versicherung nichts mit sondern nimmt Geld an aufgrund des:ersten Gutachtens. Hat man die Versicherung dann betrogen. ?
Hallo Dagmar, das Problem hat Sie offenbar auch mental sehr beschäftigt…
Bewahren wir Ruhe und gehen systematisch vor.
a) Die Versicherung prüft selbst, ob und in welcher Höhe sie die in Rechnung gestellten Leistungen Ihres Zahnarztes akzeptiert.
Bei wiederholt falschen Abrechnungen stehen die betroffenen Ärzte auf einer schwarzen Liste.
Ihre eigenen Ansprüche gegen Ihren Arzt haben damit nichts zu tun, Sie haben diesbezüglich auch keine Informationspflicht gegenüber Ihrer Versicherung, wenn Sie nicht ausdrücklich als Zeuge vor Gericht vernommen/ befragt werden.
Sie haben Ihre Versicherung also nicht betrogen.
Aber Sie haben gesehen, dass es unglaublich schwer ist, Ärzten Fehler nachzuweisen.
b) Man klagt auf Dauerrente. Es wird ein Gutachten erstellt.
Das Gutachten wird von der Versicherung auch bezahlt. Das
Gutachten ist
unter aller Niveau, man zieht die Klage gegen das Gutachten
zurück, lässt es aber beim Versorgungsamt anerkennen.
Ist das Betrug. ? An einer Stelle die Klage dagegen zurück
ziehen woanders das Gutachten aber anerkennen lassen. ?
Warum soll es Betrug sein, wenn Sie Fakten aus einem Gutachten verwenden, auch wenn Sie das Gutachten selbst nicht bezahlt haben?
Sie sind zu gut und zu ehrlich für diese Welt.
)
Beste Grüße
Frank
Ich hoffe man kann da durchsteigen.
Vielen lieben Dank
Dagmar