Versicherungsbetrug

Folgender hypothetischer Fall:

Person A ist Besitzer eines 2-familienhauses.
Die Tochter von Person A zertritt in einem Wutanfall eine Glasscheibe der Hauseingangstür.

Person B ist gerade dabei in die 2te Wohnung des Hauses einzuziehen, und erklärt sich von sich aus bereit den Schaden als Umzugsschaden über seine Haftpflicht abwickeln zu lassen.
Person A duldet diese Vorgehensweise, ohne jemals etwas unterschrieben, beantragt oder sonstiges veranlasst zu haben.

Person B vereinnahmt einen Betrag x über seine Versicherung zwecks Reparatur, lässt diese aber nie ausführen.

Frage: Hat sich Person A durch eine, ich nenne es mal „stillschweigend Duldung“ mit strafbar gemacht?

Frage: Kann Person A den Versicherungsbetrug zur Anzeige bringen, oder der bekannten Versicherung melden, ohne selbst einer Strafverfolgung ausgesetzt zu werden?

Gruss Samuray

Folgender hypothetischer Fall:

Person A ist Besitzer eines 2-familienhauses.

Die Tochter von Person A zertritt in einem Wutanfall eine
Glasscheibe der Hauseingangstür.

Person B ist gerade dabei in die 2te Wohnung des Hauses
einzuziehen, und erklärt sich von sich aus bereit den Schaden
als Umzugsschaden über seine Haftpflicht abwickeln zu lassen.

Versuchter Betrug, falls Versicherung bezahlt, vollendeter Betrug,…

Person A duldet diese Vorgehensweise, ohne jemals etwas
unterschrieben, beantragt oder sonstiges veranlasst zu haben.

ist dennoch Beihilfe zum versuchten Betrug, evtl. Anstiftung,…

Person B vereinnahmt einen Betrag x über seine Versicherung
zwecks Reparatur, lässt diese aber nie ausführen.

für die Versicherungsgesellschaft ist mit Auszahlung der Schadenssumme die Angelegenheit vorläufig abgeschlossen, es sei denn, das mit Auszahlung nachträglich die Reparatur nachgewiesen werden muss; ist aber vermutlich für die Vers. kein großer Betrag und somit erledigt.

Frage: Hat sich Person A durch eine, ich nenne es mal
„stillschweigend Duldung“ mit strafbar gemacht?

Beihilfe und ggf. versuchter Betrug, da der Schaden nicht reguliert wurde, noch kein Betrug, den er zu verantworten hat. Aber nach StGB ist auch der Versuch des Betruges strafbar.

Frage: Kann Person A den Versicherungsbetrug zur Anzeige
bringen, oder der bekannten Versicherung melden, ohne selbst
einer Strafverfolgung ausgesetzt zu werden?

Ja, kann mit der Versicherung dies vereinbaren, dass diese ihm gegenüber auf eine Anzeige verzichten.

Falls er bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet, besteht Gefahr, dass gegen ihn auch ermittelt wird.

mfg

Gruss Samuray