Folgender hypothetischer Fall:
Person A ist Besitzer eines 2-familienhauses.
Die Tochter von Person A zertritt in einem Wutanfall eine Glasscheibe der Hauseingangstür.
Person B ist gerade dabei in die 2te Wohnung des Hauses einzuziehen, und erklärt sich von sich aus bereit den Schaden als Umzugsschaden über seine Haftpflicht abwickeln zu lassen.
Person A duldet diese Vorgehensweise, ohne jemals etwas unterschrieben, beantragt oder sonstiges veranlasst zu haben.
Person B vereinnahmt einen Betrag x über seine Versicherung zwecks Reparatur, lässt diese aber nie ausführen.
Frage: Hat sich Person A durch eine, ich nenne es mal „stillschweigend Duldung“ mit strafbar gemacht?
Frage: Kann Person A den Versicherungsbetrug zur Anzeige bringen, oder der bekannten Versicherung melden, ohne selbst einer Strafverfolgung ausgesetzt zu werden?
Gruss Samuray