Versicherungsbetrug, einfach nur ungerecht!

Also folgendes ist passiert einem Bekannten ist ein ausländischer PKW ganz leicht gegen die Stoßstange gefahren, ein wirklich sehr geringer Schaden den man mit einer Politur entfernen könnte.
Trotzdem hat er den Schaden bei seiner Versicherung angezeigt und hat sich dann Gutachten eines befreundeten KFZ Mechaniker eingeholt hat der Schaden wurde vum Meachaniker auf 2100€ geschätzt. Was völlig übertrieben ist.

Jetzt ist die Frage was soll ich tun, der ausländischer PKW Fahrer kann doch jetzt incht so darunter leiden nur weil jemand meint sich ein neues Auto kaufen zu müssen.

Also was soll oder kann ich tun?

Die Frage kann ich nicht richtig verstehen.
Du möchtest also Deinen Bekannten als Betrüger darstellen, weil Du von der wahren Geschichte Kenntnis erlangt hast?

Dann solltest Du Dich als Zeuge zur Verfügung stellen.

Die Versicherung des ausländischen PKW-Fahrer/Halters ist natürlich auch verpflichtet den Schadenfall zu prüfen und berechtigte Ansprüche zu akzeptieren aber auch unberechtigte Ansprüche (nämlich die Deines Bekannten) abzuweisen.

Der Schädiger wird in seiner Schadenanzeige ja auch zu dem angerichteten Schaden aussagen müssen. Wenn sich dann unterschiedliche Schadenaussagen gegenüberstehen, muss sich die Versicherung des Schädigers hiermit beschäftigen (schon aus eigenem Interesse bzw. im Interesse der Versichertengemeinschaft)!

Gruß
Hans-Heinz Hemmann

Also, die Versicherung des Verursachers wird ja mit Sicherheit ebenfalls die Fotos erhalten, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das sie es prüfen?

Das liegt natürlich auch am Schädiger selbst. Er kann seine Versicherung auffordern genauer zu prüfen. Ob die Versicherungsgesellschaft dies dann auch tut, liegt in ihrem Ermessen. In Deutschland ist es ja zum Beispiel möglich, einen Schaden selbst zu bezahlen, um eine Schadenfreiheits-Rabattrückstufung zu vermeiden. Nun kenne ich nicht die vertraglichen Usancen des ausländischen Versicherungsunternehmens. Möglicherweise gelten dort vollkommen andere Voraussetzungen. Ob der ausländische Versicherer hier eine eingehende Prüfung veranlassen wird, kann ich natürlich nicht voraussehen.

Gruß
Hans-Heinz Hemmann

Also, die Versicherung des Verursachers wird ja mit Sicherheit
ebenfalls die Fotos erhalten, wie hoch ist die
Wahrscheinlichkeit das sie es prüfen?