Versicherungsbetrug - Mindeststrafe?

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

mal angenommen, ein Geschädigter hätte eine Haftpflichtschadensmeldung im Briefkasten, die an den Haaren herbeigezogen wäre, mit dem Kommentar „damit Du weisst, was ich gemeldet habe, damit keine widersprüchlichen Angaben entstehen“

Die Schadensmeldung hätte so rein gar nix mehr zu tun mit dem, was der Schadenverursacher ihr angetan hat.

Die Haftpflichtversicherung hätte den Schaden abgelehnt, ohne Kontakt mit der Geschädigten aufzunehmen - verständlich!

Nach Ablehnung wollte nun der Schadenverursacher nicht zahlen - mal angenommen.

Die Geschädigte wäre sauer, weil sie auf den Kosten sitzenbliebe und noch dazu in Betrügereien hineingezogen hätte sollen.

Wenn sie nun Anzeige bei der Polizei erstatten würde - was würde passieren?

Mal angenommen, sie hätte 1 Zeugen zum Schadenshergang und der Geschädigte wäre Führungskraft in einer Bank mit Versicherungsausweis (Sachkundenachweis für BWV bzw. IHK)

Sie ist der Meinung, dass so ein Mist nicht vor deutschen Gerichten und zu Lasten der Versichertenallgemeinheit ausgetragen werden sollte, aber sie würde auch nicht auf den Kosten hängen bleiben wollen.

VG
Melanie

wie immer im Leben
Guten Tag mela,
die Person kann - wie immer im Leben - mindestens drei Sachen machen:

  1. Zur Polizei gehen, falls sie eine Straftat zur Anzeige bringen will.

  2. Zum Rechtsanwalt gehen, um für sich persönlich zu retten, was zu retten ist.

  3. Gar nix machen und hoffen, dass alles gut wird.

Aber, bitteschön, erwarten Sie doch bitte nicht, dass wir hier für Sie
ein Rezept stricken, um so eine verfahrene Sache, wie Sie sie schildern, auseinanderzuklamüsern.

Gruß
Günther

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Meine Frage war aber:

Welche Konsequenzen hätte so eine Anzeige für den Angezeigten?

Viele Grüße

Melanie

Guten Tag mela,
das wissen nur der Staatsanwalt und der Vorsitzende Richter.
Und am besten einschätzen kann es der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt.
Gruß
Günther