Hallo liebe WWW-Gemeinde,
mal angenommen, ein Geschädigter hätte eine Haftpflichtschadensmeldung im Briefkasten, die an den Haaren herbeigezogen wäre, mit dem Kommentar „damit Du weisst, was ich gemeldet habe, damit keine widersprüchlichen Angaben entstehen“
Die Schadensmeldung hätte so rein gar nix mehr zu tun mit dem, was der Schadenverursacher ihr angetan hat.
Die Haftpflichtversicherung hätte den Schaden abgelehnt, ohne Kontakt mit der Geschädigten aufzunehmen - verständlich!
Nach Ablehnung wollte nun der Schadenverursacher nicht zahlen - mal angenommen.
Die Geschädigte wäre sauer, weil sie auf den Kosten sitzenbliebe und noch dazu in Betrügereien hineingezogen hätte sollen.
Wenn sie nun Anzeige bei der Polizei erstatten würde - was würde passieren?
Mal angenommen, sie hätte 1 Zeugen zum Schadenshergang und der Geschädigte wäre Führungskraft in einer Bank mit Versicherungsausweis (Sachkundenachweis für BWV bzw. IHK)
Sie ist der Meinung, dass so ein Mist nicht vor deutschen Gerichten und zu Lasten der Versichertenallgemeinheit ausgetragen werden sollte, aber sie würde auch nicht auf den Kosten hängen bleiben wollen.
VG
Melanie