Hallo!
Wird Versicherungsbetrug härter bestraft, als „normaler“ Betrug, Ausgehend vom selben „Wert“ des Betruges?
Oder gibts den Tatbestand „Versicheurngsbetrug“ genauso wenig wie „Beamtenbleidigung“?
Gruss
Mutschy
Hallo!
Wird Versicherungsbetrug härter bestraft, als „normaler“ Betrug, Ausgehend vom selben „Wert“ des Betruges?
Oder gibts den Tatbestand „Versicheurngsbetrug“ genauso wenig wie „Beamtenbleidigung“?
Gruss
Mutschy
Hallo!
Wird Versicherungsbetrug härter bestraft, als „normaler“
Betrug, Ausgehend vom selben „Wert“ des Betruges?
Das kann man so allgemein nicht sagen, nein.
Neben dem Wert des Betrugs spielt übrigens für die „Härte“ der Strafe (neben vielen anderen Aspekten) vor allem eine Rolle, ob und inwieweit der Täter schon einschlägig vorbestraft ist.
Oder gibts den Tatbestand „Versicheurngsbetrug“ genauso wenig
wie „Beamtenbleidigung“?
Ja, jedenfalls nicht mehr als eigenständigen Straftatbestand. Allerdings gibt es einige Sonderregelungen. So sieht § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB einen besonders schweren Fall für bestimmte Formen des „Versicherungsbetrugs“ vor.
Außerdem gibt es in § 265 StGB den sogenannten Versicherungsmissbrauch als eigenständiges Delikt.
Ganz grob gesagt geht es da um bestimmte Vorbereitungshandlungen zu einem Betrug der Versicherung.
Viele Grüße
Trobi.
Gruss
Mutschy