Versicherungsbetrug oder doch nur Dokumenten/Urkunden-fälschung?

Ich hätte gerne gewusst um welchen Delikt es sich bei nachfolgendem Fall handelt…Ich persönlich würde Versicherunsbetrug sagen…

Fall:

Eltern haben Unterschrift von der Tochter gefälscht um von der Krankenkasse Pflegegelder zu beziehen.
Tochter lebt seit 20 Jahren im Ausland – aufgrund der Distanz unmöglich die Eltern zu pflegen.
Vor 14 Jahren wurde dieser Antrag auf Pflegegelder gestellt.
Bezogener Betrag ca 300 000€

Was ist dies nun für ein Delikt?
Gibt es hier eine Verjährungsfrist?
Wie soll sich die Tochter verhalten?
Wer hat sich hier strafbar gemacht? Nur die Eltern oder beide Parteien – Tochter „gab“ ja ihr OK zur Pflege obwohl sie gar nicht pflegen konnte.

Eltern haben Unterschrift von der Tochter gefälscht um von der
Krankenkasse Pflegegelder zu beziehen.

Ich würde sagen Urkundenfälschung(§267 StGB) mit Tateinheit Versicherungsbetrug(Den Versicherungsbetrug gibt es im StGB nicht, also der Betrug nach §263 dürfte es sein, denn §265 ist es nicht)

Tochter lebt seit 20 Jahren im Ausland – aufgrund der Distanz
unmöglich die Eltern zu pflegen.

Was hat die Tochter damit zu tun? Die hat doch gar nichts gemacht.

Wie soll sich die Tochter verhalten?

Man muss sich selber nicht beschuldigen/belasten. Die Tochter sollte gar nichts machen.

Wer hat sich hier strafbar gemacht?

Na die, die die Unterschrift fälschten und die Versicherung betrogen haben nach §267 und §263 StGB

Wenn die Tochter vor der Tat Kenntnis der Tat hatte vielleicht §138 StGB, ich müsste aber erst nach gucken was da alles drunter fällt. Das ist recht umfangreich.

Wenn die Tochter erst danach Kenntnis erlangt hat hat sie selber keine Straftat begangen.

Hallo!

ich würde lieber mal wissen wollen, woher so ein Beispiel oder doch echter Fall stammt ?
Aus der Bildzeitung ? Vom Stammtisch ?

Den Antrag stellen die Pflegebedürftigen, sie bekommen auch das Geld. Mit dem Geld bezahlen sie die Pflege nach eigenem Ermessen.
Man wählt zwischen Pflegedienst oder Pflege durch Angehörige, die Summen sind gleich.
Was man bekommt sagt die Pflegestufe nach einer medizinischen Begutachtung.

Nun kommt schon er erst Punkt.
Es muss ja Pflegebedarf bestehen sonst gibt kein Geld/Leistung. Und wenn man die genannte Summe von 300.000 € in 14 Jahren rückrechnet kommen ca. 1.800 € im Monat raus.

Das ist selbst für 2 Personen und Stufe III zu hoch !

Und wer pflegt denn nun, bei den Summen muss erheblicher Bedarf bestehen ?

Ich kann hier weder Betrug noch Unterschriftenfälschung erkennen(Tochter muss gar nicht unterschreiben) .
Es sei denn der Pflegebedarf als solcher war vorgetäuscht, aber das ist doch wohl kaum drin.
Die Prüfer erkennen doch regelmäßig eher zu wenig an. Hier sollten sie sich so haben täuschen lassen ?
Und findet in 14 Jahren nicht mehrfach eine Überprüfung statt ?

MfG
duck313

Hi,

A lebt in Australien. Papa A aus Deutschland ruft an und sagt „Hier ist was von der Versicherung gekommen, die wollen Deine Unterschrift wegen irgendwas“. A sagt „Unterschreibe einfach mit meinem Namen, merken die doch nicht“. Versicherung vergleicht die Unterschriften aus alten Akten und meldet sich dass die Unterschrift nicht stimmt.

Wäre dies auch „Urkundenfälschung“? Also MIT Wissen desjenigen dessen Unterschrift man fälscht?

Gruss
K

Wäre dies auch „Urkundenfälschung“? Also MIT Wissen desjenigen
dessen Unterschrift man fälscht?

Die Unterschrift wurde gefälscht, ja.
Allerdings liegt hier ja die telefonische Willenserklärung zumindest mündlich vor.

Ich habe nach geguckt. Die §256 bis §305 fallen NICHT unter den §138

Handelt es sich hier um eine Stammtischdiskussion?

Ich hätte gerne gewusst um welchen Delikt es sich bei
nachfolgendem Fall handelt…Ich persönlich würde
Versicherunsbetrug sagen…

Fall:

Eltern haben Unterschrift von der Tochter gefälscht um von der
Krankenkasse Pflegegelder zu beziehen.

Wenn ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wird, wird die Krankenkasse/Krankenversicherung überprüfen ob dies tatsächlich erforderlich ist. Also findet ein Hausbesuch statt.

Wenn die Prüfung statt gefunden hat und eine Entscheidung für Pflegegeld getroffen wurde, wird lediglich geprüft ob die Pflege durch Pflegefachkräfte oder Laien stattfindet.
Dann gibt es unterschiedliche Erstattungssätze.

Tochter lebt seit 20 Jahren im Ausland – aufgrund der Distanz
unmöglich die Eltern zu pflegen.

Was hat dieser ganze Vorgang überhaupt mit der Tochter zu tun?

Und wer hat bisher die Eltern gepflegt ?

Oder deutest Du an, dass sich die Eltern bei der Überprüfung der erforderlichen Pflege verstellt haben und überhaupt nicht pflegebedürftig sind ?

Welche Pflegestufe liegt denn überhaupt vor ?

Jetzt aber bitte nicht schreiben - Pflegestufe 3 und die Eltern gehen beide jeden Sonntag nachmittag ins Restaurant „zum wilden Hirsch“ .

Gruß Merger

Wäre dies auch „Urkundenfälschung“? Also MIT Wissen desjenigen
dessen Unterschrift man fälscht?

Die Unterschrift wurde gefälscht, ja.

Tatsächlich - die geschilderte Geschichte kann nicht stimmen.

Keine Pflegeversicherung zahlt ein Pflegegeld ohne Prüfung einer Pflegebedürftigkeit.
Diese Prüfung findet beim Hausbesuch statt.
Unterschieden bei der Pflegezahltung wird nur hinsichtlich von Pflegefachkräften und Laien.

Also was hat das ganze überhaupt mit der Tochter zu tun.

Besten Dank Safrael - du bist voll der Checker :smile:

Merger: wie alles Zustande gekommen ist weiss ich auch nicht. Da aber Tochter eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht hatte kam Sie wohl in Frage…

Doch so ungefähr…ok der Vater war bis zu seinem Tod vor kurzem wirklich schwer krank - also ans Bett gebunden mit Kateter und so…
Nur fuhr er während ca 12 Jahren noch munter Auto und die Mutter so wurde berichtet radelt durchs Dorf…

Leider ist es kein schlechter Krimi den ich hier geschildert habe…

Ich verstehe eben drum auch nur noch Bahnhof…

Safrael: Du kennst dich mit den Paragraphen offensichtlich sehr gut aus; deshalb erlaube ich mir noch eine Frage;
Gibt es einen Paragraphen nachdem die Krankenkasse gegenüber der Tochter Auskunftspflichtig ist…es wurden Rentenbeiträge an eine rentenversicherung einbezahlt…aber die Höhe dieser Beiträge und die Versicherung sind unbekannt

Doch so ungefähr…ok der Vater war bis zu seinem Tod vor
kurzem wirklich schwer krank - also ans Bett gebunden mit
Kateter und so…
Nur fuhr er während ca 12 Jahren noch munter Auto

Auch dies kann man unter Umständen noch mit Pflegestufe 1.
Vermutlich wurde das Auto auf evt. körperliche Gebrechen angepasst.

und die
Mutter so wurde berichtet radelt durchs Dorf…

Möglich wäre doch, dass nur für den Vater Pflegegeld gezahlt wurde.

Leider ist es kein schlechter Krimi den ich hier geschildert
habe…

Also Informationen stammen nur von dem was im Dorf erzählt wurde.
Davon sollte man die Hälfte streichen - dann dürfte es passen.

Ich verstehe eben drum auch nur noch Bahnhof…

Das reicht doch auch aus.
Es betrifft dich doch nicht.