Hallo
angenommen eine Person schliesst z.B. zwei Zusatzversicherungen und eine Anwardschaft im April 2008 ab indem er eine Versicherungsagentin einer der größten privaten Krankenversicherungen Deutschlands einen Vertrag ausfüllt.
Danach soll dieser die Versicherungsscheine bekommen. Innerhalb von einer Woche kommt nichts und nun möchte dieser die beiden versicherungen nicht mehr haben. Dieser hat ja ein wiederrufsrecht welches ja eigentlich erst nach Zustellung der Unterlagen (Versicherungsschein) beginnt.
Dieser wiederruft Ende April (also nach 10 Tagen nach unterschreiben) per Fax einfach nur aus reiner Vorsicht und wartet dann ab.
Doch nach 2 Monaten ist immernoch keine Post da. Er ruft bei der Versicherungs an aber immer würde es heissen: bitte warten sich noch…unser Kundenberater meldet sich bei Ihnen in den nächste Tagen…
Nun würde dieser 6 Monate!!! nach dem ausfüllen des Antrags/Vertrags plotzloch den Versicherungsschein bekommen für alle 3 veVersicherungen und Versicherungsbeginn wäre nun April 2008!!!
In diesen 6 Monaten hätte er kein Brief, Anruf, Versicherungsschein, nichts wäre abgebucht etc. Als ob die Unterlagen nie die Versicherung erreicht hätten…
Aber dieser hätte ja 1 Woche nach ausfüllen ja wiederrufen.
Das Fax hätten die auch angeblich nicht erhalten, doch eine Faxbestätigung wäre vorhenden.
Wie wäre es auch ohne direkten Wiederruf? Dürfte eine Vericherung 6 Monate still & schweigen und dann rückwirkend 6 Monate abbuchen?
Denn in der Zwischenzeit hatte dieser die selben Versicherungen bei einer günstigern Versicherungen abgeschlossen.
Vielen Dank
Daniel