Ja, hatte ich gesehen. Ich bin nur direkter auf seine Frage
eingegangen. Denn über die Rückkehrmöglichkeit in die deutsche
GKV steht da ja so direkt nichts.
Die Frage war auch nicht nach der deutschen GKV, sondern nach der deutschen PKV.
Und wenn man an der richtigen Stelle schaut, steht folgendes:
Gibt es eine Frist für das Befreiungsgesuch?
Ja. Um eine Befreiung zu erlangen, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt in der Schweiz ein Gesuch um Befreiung einreichen. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es auch möglich, zwischen einer Krankenversicherung im Wohnort und einer Schweizer Krankenversicherung zu wählen und die Versicherung gegebenenfalls zu wechseln. Spätere Versicherungswechsel nach Ablauf der dreimonatigen Frist sind nicht mehr möglich und werden abgelehnt.
(In meinem ersten Leben war ich nicht nur Beihilfepapst,
sondern auch Grenzgängerpapst bei Deutschlands zweitgrößter
Versicherungsgruppe.)
Also mit einem Papst würde ich mich nie vergleichen. so religiös bin ich nicht.
Schönen Sonntag
Barmer
Gruß Merger