Versicherungsdilemma deutschland schweiz

hallo,

bei wohnsitz in deutschland und berufstätigkeit sowie privater krankenversicherung in der schweiz möchte man in eine deutsche krankenversicherung wechseln. nach auskunft in deutschland, soll man sich in der schweiz informieren, diese jedoch meinten man solle in deutschland auskunft einholen.
wie funktioniert nun der wdchseln von einer privten schweizer krankenkasse in eie deutsche?
bei solchen aussagen, weiß man überhaupt nicht wo man ansetzen soll.
vielend dank für die information

Hallo,

manchmal genügen ein paar Minuten Suche bei Tante Google
und schon bekommt man diese Internet-Seite angezeigt:

http://www.kvg.org/kantone/grenzgaenger/default.htm

Gruß Merger

Hallo,

in vielen Bereichen der Sozialversicherung gelten für die Schweiz die EU-Regelungen.

Ein entscheidender Punkt it, ob die betreffende Schweizer Krankenversicherung nach den EU-Regelungen einer gesetzlichen Versicherung nach EU-Recht gleichgestellt ist.

Wenn ja, kann es ggf. vielleicht Wechselmöglichkeiten geben.

Wenn nein (z.B. bei einem Mondial-RTarif), gibt es keine Wechselmöglichkeit.

Ggf. können diese Stellen helfen:

GrußRHW

Hallo,

entscheidend ist die Frage, ob es sich bei der Schweizer Krankenversicherung um eine handelt, die die Schweizer Pflichtversicherung betreibt oder um eine Spezialversicherung für Grenzgänger (man hat dann eine Befreiung von der Pflichtversicherung durchlaufen). Mache Gesellschaften wie z.B. die ÖKK Basel bieten beides an.

Aus der Schweizer Pflichtversicherung kann man jederzeit in die deutsche GKV wechseln (wenn die Beschäftigung in der Schweiz endet und ein Wohnsitz in Deutschland besteht). Aus der Grenzgängerversicherung nicht, denn das ist eine reine Privatversicherung.

Wenn in Deutschland Pflichtversicherung eintritt, kommt man natürlich sofort in die deutsche GKV.

Nähere Auskünfte gern unter Schilderung des Sachverhalts.

Viel Glück

Barmer

Hallo Barmer,

schau Dir einmal den Link in meinen Beitrag an.

Da findest Du Informationen über das KVG (Krankenversicherungsgesetz der Schweiz).

Der Fragende ist in einer Schweizer PKV versichert.

Nach meinen Recherchen kann er nur innerhalb von 3 Monaten nach Stellenantritt sich von der Schweizer PKV befreien lassen und sich in Deutschland bei einer PKV versichern.

Gruß Merger

Ja, hatte ich gesehen. Ich bin nur direkter auf seine Frage eingegangen. Denn über die Rückkehrmöglichkeit in die deutsche GKV steht da ja so direkt nichts.

(In meinem ersten Leben war ich nicht nur Beihilfepapst, sondern auch Grenzgängerpapst bei Deutschlands zweitgrößter Versicherungsgruppe.)

Schönen Sonntag

Barmer

Ja, hatte ich gesehen. Ich bin nur direkter auf seine Frage
eingegangen. Denn über die Rückkehrmöglichkeit in die deutsche
GKV steht da ja so direkt nichts.

Die Frage war auch nicht nach der deutschen GKV, sondern nach der deutschen PKV.

Und wenn man an der richtigen Stelle schaut, steht folgendes:

Gibt es eine Frist für das Befreiungsgesuch?

Ja. Um eine Befreiung zu erlangen, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt in der Schweiz ein Gesuch um Befreiung einreichen. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es auch möglich, zwischen einer Krankenversicherung im Wohnort und einer Schweizer Krankenversicherung zu wählen und die Versicherung gegebenenfalls zu wechseln. Spätere Versicherungswechsel nach Ablauf der dreimonatigen Frist sind nicht mehr möglich und werden abgelehnt.

(In meinem ersten Leben war ich nicht nur Beihilfepapst,
sondern auch Grenzgängerpapst bei Deutschlands zweitgrößter
Versicherungsgruppe.)

Also mit einem Papst würde ich mich nie vergleichen. so religiös bin ich nicht.

Schönen Sonntag

Barmer

Gruß Merger

Hallo,

bei meiner ersten Antwort bin ich davon ausgegangen, dass in eine deutsche GKV gewechselt werden soll. Merger hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass eine deutsche PKV gemeint sein könnte.

Die Antwort: Wenn man in der CH die Pflichtversicherung gewählt hat, kommt man erst raus, wenn die Tätigkeit in der Schweiz endet.

Hat man sich in der CH befreien lassen und einen Grenzgängertarif (z.B. Mondial von Vivao Sympany, früher ÖKK)abgeschlossen, kann man diesen fristgerecht kündigen und in eine deutsche PKV wechseln. Eine erneute Befreiung ist nicht nötig.

Gruss

Barmer

Danke, ich habe das Posting tatsächlich so gelesen, als sollte in die deutsche GKV gewechselt werden. Ich habe jetzt eine neue Antwort bezüglich PKV verfasst.

Gruss

Barmer