Hallo Ayla,
Bist Du sicher, dass ich für ein bereits zugelassenes Fahrzeug
nochmal eine Versicherungsbestätigung abgegeben kann???
Irgendwie wäre das Fahrzeug dann bis zur Klärung doppelt
versichert?
Wenn die neue Karte bei der Zulassungsstelle eingegeben oder zumindest hinterlegt ist (am besten persönlich machen), ist die Sache einwandfrei.
welche Versicherung zahlt, wenn ich dann auf dem Rückweg von
der Poststelle mit einem Fahrzeug zusammenstosse?
Deswegen persönlich abgeben, dann ist die Sache einwandfrei 
Ulli, die sich fragt, warum sich das Strassenverkehrsamt in
die vertraglichen Angelegenheiten des Fahrzeugführers
einmischen sollte. Zugelassen ist zugelassen… alles andere
sollte doch in der Zuständigkeit/Verantwortung des Fahrers
liegen…
Beim Versicherungswechsel nach rechtlich wirksamer Kündigung zum Jahreswechsel machen die im Prinzip nichts anderes. Die geben in den Computer die neue Versicherung ein und das Datum, ab wann die Änderung stattfinden soll. Ob das Datum das aktuelle Tagesdatum ist oder in der Zukunft bzw. in der Vergangenheit liegt, ist denen ziemlich egal.
Ich muss aber gestehen, bei Versicherungsfällen in der „kritischen“ Zeit kenne ich mich zum Glück nicht aus. Ich bin aber ziemlich sicher, dass einer der Versicherer zahlen muss. Es lag ja jederzeit eine gültige Versicherungsbestätigung vor.
Und wer es immer noch nicht glaubt: Ausprobieren!
Nachträglich möchte ich noch erwähnen, dass das natürlich kein Versicherer gerne sieht, wenn ein Vertrag dadurch nachträglich „durch die Lappen geht“. Auch sollte das natürlich nicht gemacht werden, wenn seit der Zulassung ein Schaden passiert ist.
Eventuell muss man beim neuen Versicherer schriftlich bestätigen, dass halt noch kein Schaden passiert ist.
Das ist mir letztens passiert, allerdings lag die Zulassung schon einige Monate zurück. Beim ersten Versicherer passte der beantragte Tarif nicht zur Fahrzeugnutzung, deswegen war der zu zahlende Beitrag laut Versicherungsschein deutlich höher als beantragt. Daraufhin hatte ich 2 Wochen Rücktrittsrecht, wovon ich Gebrauch gemacht habe.
Dazwischen lag sogar ein Jahreswechsel, ging aber einwandfrei. Nur halt wollten die eine kurze schriftliche Bestätigung, dass seit Zulassung kein Schaden (auch nicht in der Kasko) eingetreten ist.
Beste Grüße
Guido