Versicherungsdoppelkarte

Hallo.

Ich habe eine Frage zur Versicherungsdoppelkarte.Ich habe mir jetzt ein Auto gekauft und mir natürlich vor der Anmeldung eine Doppelkarte von einer Versicherung geben lassen.Ich möchte aber jetzt im nachhinein zu einer anderen Versicherung wechseln (aus kosten gründen).Ich weiß das man nicht bei der Versicherung bleiben muß wo man die Doppelkarte bekommen hat.Aber wie lange habe ich Zeit mit dieser Doppelkarte zu fahren und mir eine andere Versicherung zu suchen.

Gruß Katrin

Hallo.

Hallo, Katrin!

Ich habe eine Frage zur Versicherungsdoppelkarte.Ich habe mir
jetzt ein Auto gekauft und mir natürlich vor der Anmeldung
eine Doppelkarte von einer Versicherung geben lassen.Ich
möchte aber jetzt im nachhinein zu einer anderen Versicherung
wechseln (aus kosten gründen).Ich weiß das man nicht bei der
Versicherung bleiben muß wo man die Doppelkarte bekommen
hat.Aber wie lange habe ich Zeit mit dieser Doppelkarte zu
fahren und mir eine andere Versicherung zu suchen.

Du kannst dir ruhig Zeit lassen. Vor dem 31.12. kommste eh nich ausm Vertrag raus, wenn das Fahrzeug schon auf dich zugelassen wurde. Der Versicherungsvertrag gilt dann erstmal bis zum Jahresende u verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn du nich bis zum 30.11. kündigst. Die Kündigung muss dann aber schon beim Versicherer sein. In diesem Fall empfielt sich alks Versandart „Einschreiben mit Rückschein“. Das Porto (~4€) sollte es dir wert sein.

Soweit meine Infos hierzu.

Gruß Katrin

Gruss

Mutschy

Hallo.

Mann hat mir aber gesagt das man von jeder Versicherung eine Doppelkarte nehmen kann ohne später in diese Versicherung einzusteigen.Einen Vertrag habe ich mit der Versicherung noch nicht gemacht.

Gruß
Katrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Katrin!

Mann hat mir aber gesagt das man von jeder Versicherung eine
Doppelkarte nehmen kann ohne später in diese Versicherung
einzusteigen.Einen Vertrag habe ich mit der Versicherung noch
nicht gemacht.

wenn DU die Karte bei der Zulassung des Fahrzeuges abgegeben hast, ist damit doch auch die Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Karten kannst DU Dir im Vorfeld holen, soviele Du magst. Sobald das Fahrzeug dann mit Deiner Lieblingskarte beim Strassenverkehrsamt zugelassen wird, bist Du beim Kartengeber Deines geringsten Misstrauens versichert. Anschliessend solltest DU schnellstens einen Vertrag aushandeln - damit ihr Euch über den Umfang der Versicherungen (HP, TK, VK, Prämienmindernde oder Prämiensteigernde Dinge) einig seid.

Viel Erfolg
Ulli

Hallo Zusammen,

das wäre vielleicht im Bereich Versicherungen besser aufgehoben gewesen.

Doppelkarten gibt es seit vielen Jahren nicht mehr, nennen sich jetzt Versicherungsbestätigungen, der Unterschied ist leich zu erkennen, sind nämlich nicht mehr doppelt sondern nur noch einfach.

Wenn man ein Fahrzeug mit einer Versicherungsbestätigung eines Versicherers zugelassen hat, besteht immernoch ein Widerrufsrecht i.d.R. von 10 Tagen. Einfach mal mit dem VR oder dessen Vertreter reden.

Grüße
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach,

die sog. Doppelkarte (die es nun nicht mehr so gibt, aber jeder diese noch so nennt) ist nichts anderes als eine vorläufe Haftpflicht-Deckungszusage einer Versicherung. Da jibbet noch keinen Vertrag. Vertrag mit Teilkasko/Vollkasko/Haftpflicht mußt Du erst noch abschließen. Solltest Du das bei einer anderen versicherung machen, dann verlangt aber die erste Versicherung gem. ihrer tarifstruktur eine gewisse Summe. Solltest Du keine Haftpflicht abschließen, und diese Informationen über den Versicherungsabschluß bei einer anderen Versicherung nicht der Zulassungsstelle weiterleiten, bzw. sollte innerhalb einer gewissen Zeit (je nach Gesellschaft, aber max 6 Wo) keine Haftpflicht (Mindeste Pflichtversicherung) abgeschlossen sein, wird die Versicherung die Deckungszusage gegenüber der Zulassungsstelle widerrufen, was letztlich zur Zwangsstillegung Deines KFZ führt. Ist das Fahrzeug noch auf der Straße (und sei es nur am Rand geparkt) = Straftat = Punkte, Geldstrafe, Fahrverbot.

Also, in Deinem ureigensten Interesse: Mach et schnell!!!

Grüße

Midir

Geht ganz einfach!
Hallo Katrin,

hole Dir vom neuen Versicherer eine Versicherungsbestätigungskarte, bei der „ab Tag der Zulassung“ angekreuzt ist. Die gibst Du bei der Zulassungsstelle ab.
Dann widerrufst Du schriftlich (per Fax oder per Einschreiben) den Versicherungsschutz beim ursprünglichen Versicherer (nicht beim Vertreter oder Vermittler, sondern direkt beim Versicherer!) ab Beginn und teilst gleich mit, dass das Fzg. bereits bei einem anderen Versicherer ab Beginn versichert ist.

Meistens geht es problemlos und es gibt keine Rückfragen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Mutschy,

… In diesem Fall empfielt sich alks Versandart „Einschreiben mit
Rückschein“. Das Porto (~4€) sollte es dir wert sein.

Wie man in diesem Fall auch anders rauskommt, habe ich ja schon geschrieben. Aber generell: Wenn ich jetzt schon den Vertrag zum Jahresende kündige, würde ich das Porto fürs Einschreiben sparen. Sollte der Versicherer nicht nach einem Monat geantwortet haben, kann man immer noch mal nachhaken. Ist aber normal nicht nötig.

Beste Grüße
Guido

Mann hat mir aber gesagt das man von jeder Versicherung eine
Doppelkarte nehmen kann ohne später in diese Versicherung
einzusteigen.

Die Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) ist ja der Nachweis, dass das Fzg. bei dem Versicherer, der die Karte ausgegeben hat, versichert ist.

bist Du sicher???
Hi Guido!

hole Dir vom neuen Versicherer eine
Versicherungsbestätigungskarte, bei der „ab Tag der Zulassung“
angekreuzt ist. Die gibst Du bei der Zulassungsstelle ab.

Bist Du sicher, dass ich für ein bereits zugelassenes Fahrzeug nochmal eine Versicherungsbestätigung abgegeben kann???
Irgendwie wäre das Fahrzeug dann bis zur Klärung doppelt versichert?

Dann widerrufst Du schriftlich (per Fax oder per Einschreiben)
den Versicherungsschutz beim ursprünglichen Versicherer

welche Versicherung zahlt, wenn ich dann auf dem Rückweg von der Poststelle mit einem Fahrzeug zusammenstosse?

irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben…

verunsicherte Grüsse
Ulli, die sich fragt, warum sich das Strassenverkehrsamt in die vertraglichen Angelegenheiten des Fahrzeugführers einmischen sollte. Zugelassen ist zugelassen… alles andere sollte doch in der Zuständigkeit/Verantwortung des Fahrers liegen…

Hallo Ayla,

Bist Du sicher, dass ich für ein bereits zugelassenes Fahrzeug
nochmal eine Versicherungsbestätigung abgegeben kann???
Irgendwie wäre das Fahrzeug dann bis zur Klärung doppelt
versichert?

Wenn die neue Karte bei der Zulassungsstelle eingegeben oder zumindest hinterlegt ist (am besten persönlich machen), ist die Sache einwandfrei.

welche Versicherung zahlt, wenn ich dann auf dem Rückweg von
der Poststelle mit einem Fahrzeug zusammenstosse?

Deswegen persönlich abgeben, dann ist die Sache einwandfrei :wink:

Ulli, die sich fragt, warum sich das Strassenverkehrsamt in
die vertraglichen Angelegenheiten des Fahrzeugführers
einmischen sollte. Zugelassen ist zugelassen… alles andere
sollte doch in der Zuständigkeit/Verantwortung des Fahrers
liegen…

Beim Versicherungswechsel nach rechtlich wirksamer Kündigung zum Jahreswechsel machen die im Prinzip nichts anderes. Die geben in den Computer die neue Versicherung ein und das Datum, ab wann die Änderung stattfinden soll. Ob das Datum das aktuelle Tagesdatum ist oder in der Zukunft bzw. in der Vergangenheit liegt, ist denen ziemlich egal.

Ich muss aber gestehen, bei Versicherungsfällen in der „kritischen“ Zeit kenne ich mich zum Glück nicht aus. Ich bin aber ziemlich sicher, dass einer der Versicherer zahlen muss. Es lag ja jederzeit eine gültige Versicherungsbestätigung vor.

Und wer es immer noch nicht glaubt: Ausprobieren!

Nachträglich möchte ich noch erwähnen, dass das natürlich kein Versicherer gerne sieht, wenn ein Vertrag dadurch nachträglich „durch die Lappen geht“. Auch sollte das natürlich nicht gemacht werden, wenn seit der Zulassung ein Schaden passiert ist.
Eventuell muss man beim neuen Versicherer schriftlich bestätigen, dass halt noch kein Schaden passiert ist.
Das ist mir letztens passiert, allerdings lag die Zulassung schon einige Monate zurück. Beim ersten Versicherer passte der beantragte Tarif nicht zur Fahrzeugnutzung, deswegen war der zu zahlende Beitrag laut Versicherungsschein deutlich höher als beantragt. Daraufhin hatte ich 2 Wochen Rücktrittsrecht, wovon ich Gebrauch gemacht habe.
Dazwischen lag sogar ein Jahreswechsel, ging aber einwandfrei. Nur halt wollten die eine kurze schriftliche Bestätigung, dass seit Zulassung kein Schaden (auch nicht in der Kasko) eingetreten ist.

Beste Grüße
Guido

Hallo.

Danke das hat mir sehr geholfen.Ich habe auch erst seit 2 Tagen die Zulassung mit der Doppelkarte gemacht.Werde auf jedenfall in dieser Woche noch alles Regeln.

Gruß
Katrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]