Hallo und guten Tag zusammen,
es ergibt sich folgende Konstellation :
der Fahrer eines Mietfahrzeuges ( Vollkasko versichert mit Selbstbeteiligung ) verursacht im Rahmen des Mietverhältnisses 2 ( wirklich: ZWEI ) Unfallschäden ( natürlich jeweils mit unterschiedlichen Fahrzeugen… ). Der 1. Sachschaden wird an dem Pkw eines Familienangehörigen und der 2. Schaden an einem unbekannten Verkehrsteilnehmer verursacht. Jetzt kommen Fragen auf , wie zu 1. wird der Schaden durch den Mietwagenversicherer bezahlt und was geschieht mit dem Schadensfreiheitsrabatt des Fahrers. Zu 2. scheint die Rechtslage klar zu sein.
Also , liebe Versicherungsexperten, was meint ihr ?
LG
makhl